sein Werk in den Gerichten fast gesetzliches Ansehen erhielt. Jetzt versteht man daher unter der Glosse schlechthin die des Accursius
und nennt sie zum Unterschied von den größtenteils ungedruckten frühern Glossen einzelner Juristen Glossa ordinaria. Sie
erstreckt sich auf alle Rechtsbücher Justinians, aber natürlich nur auf die Stücke derselben, welche
damals in ihnen enthalten waren, daher nicht auf mehrere Stellen in den Pandekten und im Kodex, welche erst von den Herausgebern
im 16. Jahrh. aus den Basiliken restitutiert wurden, sowie auch nicht auf diejenigen Novellen, welche die Glossatoren regelmäßig
nicht in die neun Kollationen aufnahmen.
Die Glossatoren zeichneten sich zwar durch außerordentliche Belesenheit in den Rechtsbüchern Justinians
und höchst sorgfältige und scharfsinnige Interpretation derselben aus; doch fehlte ihnen alle tiefere Einsicht in den geschichtlichen
Zusammenhang des römischen Rechts, wodurch ihre Interpretationen einseitig und mangelhaft werden mußten. Gleich dem römischen
Recht wurden auch andre Rechtsbücher des Mittelalters, wie das Corpus juris canonici, die langobardische
Lehnrechtssammlung, in Deutschland der Sachsenspiegel, das sächsische Weichbildrecht, glossiert und erst durch diese Glossen
in die Praxis eingeführt. Über die Sachsenspiegelglosse vgl. E. Steffenhagen, Die Entwickelung der Landrechtsglosse des Sachsenspiegels
(Wien 1881 bis 1886, 6 Hefte). - In der Umgangssprache sind Glossen s. v. w. spöttische,
tadelnde Bemerkungen (daher Glossen machen).
ein
1. Kor. 12-14. geschildertes ekstatisches Reden, welches besonders in den Gemeindeversammlungen
zu Korinth vorkam.
Paulus suchte es zu gunsten einer den Zuhörern verständlichen Verkündigung möglichst
zurückzudrängen.
Der spätere Verfasser der Apostelgeschichte, welcher der Sache ferner stand, hat daraus ein philologisches
Wunder gemacht, indem er erzählt, die Apostel hätten am ersten Pfingstfest in fremden, nicht zuvor erlernten Sprachen geredet.
Vgl. Hilgenfeld, Die in der alten Kirche (Leipz. 1850).
Ansatz mit Glottisschluß (Glottisschlag), beim Gesang die Art
des Ansatzes, welche den Ton ohne vorausgehenden Hauch (spiritus lenis) bringt, so daß der einem leichten Knacken ähnliche
Gutturallaut hörbar wird, den die Hebräer mit א (Aleph) bezeichneten.
wassersüchtige Anschwellung der Schleimhautfalten beiderseits vom Kehlkopf, welche teils bei Entzündung
der Nachbarschaft (besonders Tuberkulose und Diphtheritis), teils bei allgemeiner Wassersucht und Erstickungstod
vorkommt. Glottisödem macht
zuweilen die Tracheotomie (Luftröhrenschnitt) notwendig. (Vgl. Tafel »Halskrankheiten«.)
(spr. glósster), 1) Hauptstadt von Gloucestershire (England), auf einem Hügel am Severn. Unter
ihren Gebäuden zeichnen sich aus die Kathedrale, wesentlich normännischen Stils, aus dem Ende des 11. und dem 12. Jahrh.,
mit 68 m hohem Turm u. großer Fensterrose (vor ihr Denkmal des Märtyrers Bischof Hooper); die Gildhalle, das Museum mit Kunstschule
und die Blaurockschule. Hübsche Anlagen umgeben eine Mineralquelle. hat (1881) 36,552 Einw.; abgesehen
von einer Glockengießerei (seit 1500) ist die Industrie jetzt unbedeutend, doch blüht der Handel, und die Docks der Stadt
stehen durch den 25 km langen Gloucester-Berkeleykanal mit Sharpneß am Kanal von Bristol in Verbindung, so daß Schiffe von 400 Ton.
Gehalt bis Gloucester gelangen können. Zum Hafen gehörten 1885: 204 Seeschiffe von 10,408 T. Gehalt, und es liefen 5280 Schiffe
von 471,013 T. ein. Die Einfuhr vom Ausland belief sich auf 1,680,000 Pfd. Sterl., die Ausfuhr auf 77,124 Pfd. Sterl.
Die Stadt ist Sitz eines deutschen Konsuls. - Gloucester ist die Colonia Glevum der Römer, 44 n. Chr. von Claudius
gegründet. Seiner wichtigen strategischen Lage entsprechend spielte es in allen Bürgerkriegen, namentlich im 17. Jahrh., eine
hervorragende Rolle. -
2) Stadt im nordamerikan. Staat Massachusetts, Grafschaft Essex, nordöstlich von Boston, mit vorzüglichem Hafen und (1885) 21,713
Einw., die Fischfang, Handel, Schiffbau und Branntweinbrennerei treiben. Zum Hafen gehörten 1884: 21 Seeschiffe
von 2381 Ton. Die Einfuhr betrug 1883-84: 159,877 Doll., die Ausfuhr nur 274 Doll.
(spr. glósster), Grafen und Herzöge von, Titel von jüngern Prinzen oder den Adoptivkindern des königlichen
Hauses von England. Die namhaftesten Träger desselben sind:
1) Robert, Graf von, natürlicher Sohn Heinrichs I., trat in den Bürgerkriegen nach dessen Tod auf die Seite
seiner Schwester Mathilde und ihres Sohns Heinrich II., besiegte den König Stephan von Blois und nahm ihn gefangen,
ward aber im Herbst d. J. ebenfalls gefangen und gegen Stephan ausgetauscht. Er starb
2) Gilbert de Clare, Graf von Gloucester und Hertford, focht 1264 in der Schlacht bei Lewes auf der Seite des gegen
Heinrich III. empörten Simon Montfort, Grafen von Leicester, entzweite sich aber 1265 mit diesem, schloß sich der königlichen
Partei an und erfocht 1265 mit dem Prinzen Eduard den Sieg bei Evesham über Leicester. Auch in der spätern
Zeit Heinrichs III. und unter Eduard I. spielte er eine bedeutende Rolle. Er starb 1295.
3) Humfred, Herzog von, jüngster Sohn König Heinrichs IV., geb. 1391, trat nach seines Bruders Heinrich V. Tod 1422 an die Spitze der
Regentschaft für dessen Sohn Heinrich VI., vermählte sich mit Jakobäa von Bayern, Gräfin von Holland,
und geriet deshalb in Verwickelungen mit dem Herzog von Burgund, löste aber schon nach einigen Jahren diese Ehe wieder. Nach
Heinrichs VI. Vermählung mit Margareta von Anjou wurde er auf Anstiften des Günstlings der letztern, des Grafen von Suffolk, auf
Grund einer Hochverratsanklage verhaftet, 23. Febr. fand man ihn tot im Bett.
Vgl. Pauli, Bilder aus Altengland
(2. Aufl., Gotha 1875).