einer bessern Einrichtung der Öfen und der Verbesserung der Salpeter-, Glas- und Holzessigfabrikation verdankt man ihm die
Abkürzung mehrerer chemischer Arbeiten, die Benutzung der Schwefelsäure statt des Vitriols, die Entdeckung mehrerer Chlormetalle
und des schwefelsauren Natrons oder Glaubersalzes. Auch finden sich bei ihm die ersten Vorstellungen von der chemischen Verwandtschaft.
Seine Werke erschienen unter dem Titel: »Opera omnia« (Amsterd. 1661, 7 Bde.),
ein Auszug daraus ist der »Glauberus contractus« (Leipz.
u. Bresl. 1715).
2) Johann, genannt Polydor, holländ. Maler und Radierer, geb. 1646 zu Utrecht, widmete sich bei N. Berchem in Haarlem der Landschaftsmalerei,
empfing aber durch den Anblick italienischer Landschaftsgemälde so entscheidende Anregungen, daß er
beschloß, nach Italien zu gehen. Er begab sich 1671 zunächst nach Paris, wo er ein Jahr lang bei dem Blumenmaler Picard arbeitete,
und dann nach Lyon, wo er zwei Jahre bei Adriaan van der Kabel lernte. Dann ging er nach Rom, wo er seine
letzte Ausbildung bei Gaspard Poussin erhielt. Im J. 1679 verließ er Italien und war dann bis 1685 in Hamburg, später in Kopenhagen
und zuletzt im Haag und in Amsterdam thätig. Er starb 1726 in Schoonhoven. Seine häufig in den Galerien (Braunschweig, München,
Berlin, Augsburg, Amsterdam, Rotterdam, im Haag, Louvre zu Paris) vorkommenden Landschaften sind ganz im Geist
Poussins gehalten und zum Teil von Lairesse mit Figuren staffiert. Er hat auch eine Reihe von Landschaften nach Poussin und nach
eignen Zeichnungen radiert.
im modernen Prozeßrecht der in manchen Fällen zulässige und ausreichende Wahrscheinlichkeitsbeweis
(Bescheinigung). Während sonst durch den »Beweis« die volle richterliche Überzeugung von der Wahrheit erheblicher und bestrittener
Thatsachen erbracht werden muß, genügt es in gewissen Fällen, namentlich bei Inzidenzstreitigkeiten, welche im Lauf eines
Prozesses über Nebenpunkte entstehen, wenn die Wahrheit der betreffenden Parteibehauptung nur bescheinigt,
nicht voll bewiesen ist. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 266) kann sich derjenige, welcher eine thatsächliche
Behauptung glaubhaft zu machen hat, dazu aller Beweismittel, mit alleiniger Ausnahme der Eideszuschiebung, bedienen, insbesondere
kann er auch zur eidlichen Versicherung der Wahrheit der Behauptung zugelassen werden.
(Creditor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen
Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht man von Darlehns-,
Kaufschillings-, Mietgelds-, Waren-, Wechselgläubigern etc.;
mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von Pfandgläubigern
(Faustpfand- oder Hypothekgläubigern), im Gegensatz zum nicht bevorzugten Handschrift- (chirographarischen) Gläubiger oder Chirographarier.
Vgl. Konkurs.
im Konkurs ein von den Konkursgläubigern (provisorisch vom Konkursgericht) zur Wahrnehmung ihrer
Interessen bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse erwählter Ausschuß aus der Mitte ebendieser Gläubiger und ihrer
Vertreter
(s. Konkurs).
(Gläubigerschaft), die Gesamtheit der Konkursgläubiger, welche über gemeinsame Interessen
und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen hat (s.
Konkurs).
[* ] Amtshauptstadt in der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, Hauptort der Schönburgschen Rezeßherrschaften,
an der Zwickauer Mulde, Knotenpunkt der Linien Zwickau-Chemnitz, Gößnitz-Glauchau und Glauchau-Wurzen der Sächsischen Staatsbahn, 245 m ü. M.,
hat ein Amtsgericht, 2 Schlösser des Grafen von Glauchau, 2 evangelische und eine kath. Pfarrkirche, eine Realschule
mit Progymnasium, eine höhere Webschule, ein Waisenhaus, Krankenhaus und (1885) 21,661 meist evang. Einwohner. Glauchau ist
nächst Chemnitz die bedeutendste Fabrikstadt des Königreichs.
Von besonderer Wichtigkeit ist die Verfertigung von wollenen und halbwollenen Damenkleiderstoffen (sogen.
Nouveautees) und Tüchern in sechs großen mechanischen Webereien etc.; die Zahl sämtlicher Stühle in
und außerhalb der Stadt, die für Glauchau arbeiten (selbst in Bayern), beläuft sich auf 12,000, und an Kleiderstoffen werden
jährlich für 36-45 Mill. Mk. auch nach überseeischen Ländern ausgeführt. Daneben besitzt Glauchau ausgezeichnete Färbereien,
Appreturanstalten, Zeugdruckereien, Kammgarnspinnereien, Eisengießereien, Fabriken für Teppiche, Maschinen, Papier, Posamentierwaren,
Wagen, Steindruckereien, Bierbrauereien, Ziegeleien, ein großartiges Mühlenetablissement, Mehl-, Öl-,
Säge- und Kunstmühlen umfassend, eine Wasserkunst etc. -
Glauchau ist sehr alt und war urkundlich schon im 12. Jahrh. Sitz der Herren von Schönburg. Im Hussitenkrieg ward es sehr verwüstet,
sowie es auch öfters (bis 1712: 24mal) durch Feuer litt. Die Reformation fand 1542 Aufnahme in Glauchau.
Vgl.
Eckardt, Chronik von Glauchau (Glauch. 1880-81).
(Glaucoma, grüner Star), eine der gefährlichsten Erkrankungen des Auges, die früher fast immer und unaufhaltsam
zu völliger Erblindung führte, und über deren Natur man vor der Einführung des Augenspiegels gänzlich
im unklaren war. Grüner Star wurde sie genannt von der meer- oder glasgrünen Farbe, in welcher der Augenhintergrund durch
die starre, vergrößerte Pupille sich dem Beobachter darstellte (s. Tafel »Augenkrankheiten«, Fig. 14). Über die Natur der
Krankheit bestanden die verschiedensten Ansichten, bis A. v. Gräfe nachwies, daß das wesentlichste Merkmal
der glaukomatösen Krankheiten in einer abnormen Steigerung des intraokularen Druckes bestehe, welche in vielen Fällen mit Entzündung
der Aderhaut verbunden ist.
Die Drucksteigerung wird dadurch so verhängnisvoll, daß sie einen Schwund des Sehnervs und der lichtempfindenden Netzhaut
nach sich zieht. In Bezug auf das Sehvermögen machen sich diese Veränderungen dadurch bemerklich, daß
eine Beschränkung des Gesichtsfeldes eintritt, welche meist im innern obern Quadranten beginnt. Die innere Hälfte des Gesichtsfeldes
wird dabei vorzugsweise betroffen. Nach und nach wird das Gesichtsfeld auf einen schmalen, horizontal oder schief gerichteten
Streifen beschränkt, dessen innere Grenze sich dem Fixierpunkt nähert. Die zentrale Sehschärfe (des gelben
Fleckes) erfährt