Von dem ursprünglichen
Kern der Gewerbeschulen blieben nur an einigen dieser Anstalten sogen. technische
Fachklassen übrig, die sich mit zwei Jahresstufen an die durchlaufene Untersekunda der
Oberrealschulen
(Berechtigung zum einjährigen
Dienst) anschließen. Sie bilden nicht mehr Bautechniker vor, wofür die
Baugewerkschulen (s. d.)
eintraten, sondern je nach örtlichem
Bedürfnis Maschinentechniker, Chemiker, Hüttenleute. Doch hat sich nur an wenigen
Anstalten ein regerer Besuch dieser
Klassen eingestellt. Im außerpreußischen
Deutschland
[* 2] versteht man unter Gewerbeschulen meist
gewerbliche
Fortbildungsschulen (s. d.). Doch hat das
KönigreichSachsen
[* 3] eine höhere Gewerbeschule in
Chemnitz,
[* 4] die zum
EintrittReife für Obersekunda eines
Realgymnasiums oder einer
Oberrealschule (s.
oben) voraussetzt und parallel nebeneinander in drei
aufsteigenden
Klassen (1, 1 und 1½ Jahre) Maschinentechniker und Chemotechniker ausbildet. Sonst gibt es in
Sachsen wie
in
Württemberg,
[* 5]
Baden,
[* 6]
Hessen
[* 7] nur
Real- und höhere
Bürgerschulen einer-, Werkmeister- oder
Fachschulen anderseits. In
Bayern
[* 8] entsprechen den frühern preußischen Gewerbeschulen mit ihrer doppelten Aufgabe, höhere
Techniker für die
Hochschule und mittlere unmittelbar
fürs praktische
Leben vorzubilden, die vier
Industrieschulen zu
München,
[* 9]
Augsburg,
[* 10]
Kaiserslautern,
[* 11]
Nürnberg.
[* 12] - In
Österreich
[* 13] zerfallen die höhern Gewerbeschulen nach dem
Lehrplan vom in drei einjährige Klassenkurse der
Länge und
in drei Abteilungen (maschinentechnische, bautechnische, chemische) der
Breite
[* 14] nach.
Mit vier Gewerbeschulen sind seit 1878 Vorklassen verbunden, in welche die
Schüler nach durchlaufener
Volksschule eintreten.
Dann hat sie Zahl, örtliche Verteilung,
Größe und Art der Betriebe festzustellen, wobei die Zahl der beschäftigten
Personen
als
Maßstab
[* 18] zur Unterscheidung von Groß- und
Kleinbetrieb dienen kann.
Ferner hat sie sich Kenntnis zu verschaffen
von Zahl und Art der verwandten mechanischen
Kräfte
(Motoren,
Werkzeugmaschinen) sowie von Art und
Menge der verbrauchten
Roh- und
Hilfsstoffe, der gewonnenen Erzeugnisse etc. Bei praktischen
Aufnahmen
ist freilich Beschränkung geboten, wie denn auch die
Gewerbezählungen gewöhnlich nicht alle hierher gehörigen statistischen Verhältnisse und
Thatsachen in den Bereich ihrer
Untersuchungen ziehen.
Große Schwierigkeiten macht die Unterscheidung und Gruppierung der
Gewerbe, weil dieselben nicht allein außerordentlich zahlreich
und mannigfaltig, sondern auch sehr verschieden eingerichtet sind, bei gleichen oder ähnlichen Produktionsmitteln verschiedenen
Zwecken dienen (Verarbeitung von
Holz,
[* 19]
Metall,
Leder) oder gleiche
Zwecke mit
Hilfe verschiedener
Mittel erfüllen
(Stühle aus
Holz,
Stühle aus
Eisen).
[* 20] Örtliche
Gewohnheiten,
Entwickelung von
Verkehr und
Handel können die verschiedensten
Gliederungen und Vereinigungen gewerblicher Verrichtungen bewirken.
Infolgedessen wird auch die Unterscheidung zwischen Hauptgeschäft und Nebenbetrieb eine schwankende sein und jede Gewerbezählung
je nach der Zeit, zu welcher sie vorgenommen wird, verschiedene Ergebnisse liefern, wie z. B.
im
DeutschenReich die im
Dezember 1875 in
Verbindung mit der
Volkszählung ausgeführte Gewerbezählung und
die im Juli 1882 stattgefundene Berufszählung. Bei Vergleichung gewerblicher Verhältnisse verschiedener
Zeiten und
Orte ist
deshalb große Vorsicht nötig, insbesondere aber, wenn es sich um Vergleichung verschiedener
Länder mit ihren verschiedenen
Begriffen und Benennungen handelt.
Nach der amtlichenStatistik desDeutschenReichs, welche die
Gewerbebetriebe in 20
Gruppen eingeteilt hat
(näheres s.
Gewerbe), zählte man 1875 in 3,230,311 Betrieben 6,470,630
Personen, worunter 2,945,084 Geschäftsleiter und
3,525,546 Hilfspersonen. Auf einen Betrieb kamen 2 beschäftigte
Personen, auf 100
Personen 45,5 Geschäftsleiter und 54,5
Hilfspersonen.
Mehr als 5
Gehilfen beschäftigten 84,195 Betriebe mit 2,311,399
Personen im ganzen. An
Dampfmaschinen
[* 21] waren 35,031 verwendet mit 885,582
Pferdekräften. 1882 wurden gezählt:
eine Ertragssteuer, welche die aus selbständig betriebenen gewerblichen
Unternehmungen fließenden
Reinerträge trifft. Der hierbei von der Gestaltung des Steuersystems abhängig zu machende
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