(Generalkosten,Generalia) sind die für ein
Ganzes, eine ganze
Unternehmung (z. B.
Eisenbahnbau
[* 4] und -Betrieb)
gemachten Aufwendungen, wie z. B. die
Kosten der Oberleitung, im
Gegensatz zu den speziellen nur einzelne Teile betreffenden
Kosten.
in der ehemaligenRepublik der
Niederlande
[* 5] die von den Provinzialstaaten oder Provinzialständen
zur Leitung des
Staats gewählten Abgeordneten, welche den
Titel »Hochmögende« führten. Seit 1593 hatten die Generalstaaten ihren
Sitz im
Haag.
[* 6] Erstes Mitglied der Generalstaaten war der Erbstatthalter. Die
Abstimmungen geschahen nach
Provinzen, wobei jede
Provinz nur
eine
Stimme hatte; doch hatte die
ProvinzHolland, welche 56 Proz. der gemeinsamen
Ausgaben bezahlte, den
überwiegenden Einfluß. Da die Generalstaaten die Souveränitätsrechte der
Republik ausübten, so wurde die letztere oft selbst so genannt.
Die
Eroberung der
Niederlande durch die
Franzosen (1795) machte den ein Ende. Auch in dem gegenwärtigen
Königreich der
Niederlande
führt das
Parlament den alten
Namen Generalstaaten mit dem
Prädikat »Edelmögende« und hat ebenfalls im
Haag seinen
Sitz. - In
Frankreich hießen Generalstaaten oder
Generalstände
(États généraux) seit Anfang des 14. Jahrh. die aus den Abgeordneten
des
Adels, der
Geistlichkeit und der städtischen
Korporationen zusammengesetzten
Landstände, welche, während die
Stände bis
dahin nur aus dem
Adel und den
Prälaten bestanden hatten, von
Philipp dem
Schönen in seinem Streit mit
Bonifacius VIII. 1302 zum erstenmal einberufen wurden.
Obwohl diese
Generalstände in der
Regel nur außerordentliche
Subsidien zu bewilligen hatten, so übten sie doch zuweilen,
namentlich während
Karls VIII.
Minderjährigkeit, einen bedeutenden Einfluß aus. Von 1614 an wurden sie 175 Jahre
lang nicht wieder einberufen. Als sie infolge der finanziellen Zerrüttung wieder versammelt werden mußten, verwandelten
sie sich bald in eine
Nationalversammlung, welche die
französische Revolution einleitete (s.
Frankreich, Geschichte, S. 545 u.
554).
(franz.
État-major général), früher auch Generalquartiermeisterstab genannt, ein Offizierkorps, dem
die Vorbereitung der kriegerischen Thätigkeit des
Heers sowie die Unterstützung der
Heerführer und höhern
Truppenbefehlshaber obliegen, oder, wie
Clausewitz sagt, bestimmt, »die
Ideen
der kommandierenden
Generale in Befehle umzuschaffen«.
Zu der vorbereitenden Thätigkeit gehört die
Pflege kriegswissenschaftlicher
Bildung überhaupt, namentlich aber das
Studium
und die Bearbeitung der
Kriegsgeschichte, ferner das Sammeln von Nachrichten und statistischem
Material über fremdeHeere und
die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und
Beschreibung des eignen
Landes, dann die
Ausbildung von
Offizieren für höhere Truppenführung und den Generalstabsdienst, endlich das Entwerfen und Ausarbeiten der
Pläne für die
Mobilmachung und die Zusammenziehung der
Armeen.
Die Unterstützung derHeer- oder Truppenführer besteht im Erteilen von Auskunft über das feindliche
Heer und den Kriegsschauplatz auf
Grund der im
Frieden erlangten Kenntnis, im Sammeln und
Sichten der im
Felde darüber eingehenden
Nachrichten, in der Ergänzung derselben durch Rekognoszierung (s. d.) der feindlichen
Stellungen etc. oder rein örtlicher Verhältnisse (Wegsamkeit, Möglichkeit der Unterbringung
und Verpflegung der
Truppen, Verteidigungsfähigkeit von
Orten u. dgl.), endlich
im Ausarbeiten der
Anordnungen des Befehlshabers in Befehle für die
Truppen
(Dispositionen für Unterbringung,
Märsche und
Gefechte).
Die Gesamtheit dieser Thätigkeit wird als Generalstabsgeschäfte bezeichnet. Der Generalstab ist entweder eine selbständige
Behörde
(Preußen,
[* 7]
Österreich etc.) oder nur eine Abteilung des
Kriegsministeriums
(England,
Frankreich, Rußland); die
Offiziere
desselben bilden meist ein besonderes
Korps mit eigner
Uniform und bevorzugtem
Avancement, wechseln aber
in
Deutschland in ihrer Dienststellung beim Generalstab und in der
Truppe. Seinem Wirkungskreis nach zerfällt er überall in einen
Großen Generalstab, dem im
Frieden die allgemeinen Vorbereitungsarbeiten, im
Krieg neben der Fortsetzung der Friedensthätigkeit die
Generalstabsgeschäfte im großenHauptquartier und bei den Armeekommandos obliegen, und in den Generalstab bei
den
Truppen, dessen
Offiziere bei den
Armeekorps,
Divisionen, den
Generalinspektionen der
Artillerie und einzelnen
Gouvernements
(Summa 76,
Großer Generalstab 73
Offiziere) neben den Vorarbeiten für die
Mobilmachung in ihrem Bereich schon im
Frieden und namentlich
bei den
Manövern ähnliche Aufgaben zu erfüllen haben wie im
Felde.
Die wichtigste
Stellung im G. ist die des
Chefs, wie im großen
Hauptquartier und beim Oberkommando einer
Armee; so auch bei
den einzelnen
Korps,
weil er, mitverantlich ^[richtig: mitverantwortlich] für die Leitung und Ausführung der militärischen
Operationen, auch die übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-,Gesundheits-,
Transport-, Etappendienst
etc.) damit in
Einklang zu erhalten hat und deshalb von allen Vorgängen im
Hauptquartier unterrichtet sein muß.
Ihm zur Seite steht bei der obersten Heeresleitung und bei den einzelnen
Armeen im
Feld ein
Generalquartiermeister zur Besorgung
der die militärischen
Operationen betreffenden
Geschäfte. Die Zahl der Generalstabsoffiziere, imKrieg
überall größer als im
Frieden, ist sowohl im ganzen als bei den einzelnen
Stäben in den
Heeren sehr verschieden.
Preußen
hat deren im
Frieden je einen bei jeder
Division und den damit dotierten
Gouvernements, einen
Chef (Oberst) und zwei
Offiziere
bei jedem
Generalkommando, nur einen
Chef des Generalstabs bei der
Generalinspektion der
Artillerie. Die
übrigen
Offiziere sind vereinigt in dem
Großen Generalstab und bilden hier einen Hauptetat (wirkliche Generalstabsoffiziere) und einen
Nebenetat für wissenschaftliche
Zwecke (teils wirkliche Generalstabs-, teils mit der
Uniform ihres Truppenteils dorthin
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