1) Stadt im österreich. Herzogtum
Steiermark,
[* 12] Bezirkshauptmannschaft Feldbach, an der Feistritz und
der
Lokalbahn Fehring-Fürstenfeld, nahe der ungarischen
Grenze gelegen, Sitz eines Bezirksgerichts, hat eine Malteserordenskommende,
eine große ärarische Tabaksfabrik (mit 2000 Arbeitern), Hopfenbau, Hopfenhandel und (1880) 3878 Einw. -
2) Cistercienserkloster bei Fürstenfeldbruck, s.Bruck 3).
Die
Verfassung des nunmehrigen
DeutschenReichs enthält in den Art. 76 und 77 nur
Bestimmungen über Streitigkeiten zwischen verschiedenen
Staaten des
Reichs, sofern sie nicht privatrechtlicher
Natur sind,
sowie über Verfassungsstreitigkeiten und
Justizverweigerung;
[* 16] Zeichen des fürstlichen
Ranges, früher eine rote
Mütze mit breitem Hermelinbesatz,
oben meist mit dem
Reichsapfel geziert und mit vier mit Perlenbesetzten
Bügeln versehen (s. Abbildung), als Auszeichnung zuerst
von den
Kurfürsten (daher Kurfürstenhut), dann auch von den
Herzögen (daher
Herzogshut) und andern
Fürsten getragen, jetzt
noch auf
Wappen
[* 17] imGebrauch.
SouveräneFürsten führen eine offene
Krone. Auch die gräflichen
Häuser mit
dem
Prädikat
»Erlaucht« führen den Fürstenhut im
Wappen. In
Frankreich ist das Zeichen der fürstlichen
Würde eine schwarzsamtene Toque
mit Eisenhütchen, welche bei den
Herzögen mit
Hermelin ausgeschlagen, mit einer goldenen
Spange versehen und mit sieben
Federn
besteckt ist.
(Feudum regale), das
Lehen, wodurch der Inbegriff einer bald größern, bald geringern Zahl von Hoheitsrechten
über ein bestimmtes
Territoriumübertragen wurde.
(Principales), zur Zeit der
Reichsverfassung in
Deutschland
[* 18] die reichsständischen gefürsteten Reichsprälaten
und gefürsteten
Reichsgrafen, welche mit den
Kurfürsten und
Fürsten zum Austrägalgericht berechtigt waren, d. h. in ihren
Zivilstreitigkeiten untereinander nur vor dem Austrägalgericht, von welchem die
Berufung an eins der
beiden obersten
Reichsgerichte ging,
Recht zu nehmen brauchten. In einem andern
Sinn verstand man unter Fürstenmäßigen (Fursten-genozzen)
die
Agnaten eines
Fürsten, wie man jetzt von den
Prinzen im
Gegensatz zum regierenden
Fürsten spricht.
die vom
KurfürstenMoritz von
Sachsen 1543 aus eingezogenen Klostergütern zu
Pforta
(s. d.),
Meißen
[* 19] (St.
Afra, s.
Meißen) und
Grimma
[* 20] (s. d.), letztere ursprünglich zu
Merseburg,
[* 21] gegründeten
Lehr- und Erziehungsanstalten,
in welchen die Zöglinge (Alumnen) teils unentgeltlich, teils gegen Erlegung einer mäßigen
Summe unterhalten und unterrichtet
werden. Außer den eigentlichen Alumnen können auch
Extraneer (Kostgänger der
Lehrer und Stadtschüler)
zugelassen werden. Nach dem Vorbild der Fürstenschulen sind im 16. Jahrh. noch manche
andre
Schulen, namentlich in alten
Klöstern, eingerichtet worden, so in
Ilfeld am
Harz (1546),
Roßleben a.
Unstrut (1554; dem
Geschlecht von
Witzleben gehörig),
Schleusingen (1577) u. a. Die sächsischen Fürstenschulen, von denen
Pforta 1815 preußisch
geworden ist, haben als Pflegerinnen der humanistischen
Studien stets guten
Ruf gehabt und bis heute bewahrt.
Schrift, worin das Musterbild eines
Fürsten aufgestellt wird, indem entweder berühmte
Fürsten biographisch
nach
Denk-,
Regierungs- und Handlungsweise geschildert, oder geschichtliche Persönlichkeiten in freierer dichterischer
Weise
idealisiert, oder endlich
Grundsätze,
Normen und
Regeln für das Verhalten eines
Fürsten gegeben, besprochen
und mit geschichtlichen
Beispielen belegt werden. Fürstenspiegel von einer der angegebenen
Arten sind:
Xenophons »Kyropädie« aus der altklassischen
Zeit,
PetrarcasSchrift
»De republica optime administranda et de officio et virtutibus imperatoris« aus dem
Mittelalter,
Fénelons
»Télémaque«,
Wielands
»Goldener
[* 22]
Spiegel«
[* 23] und
Engels »Fürstenspiegel« aus der neuern
Zeit. Aus fürstlicher
Feder floß der vom
HerzogJulius von
Braunschweig und seiner Gemahlin um 1570 verfaßte »Deutsche
[* 24] Fürstenspiegel« (hrsg.
von Fürstenspiegel K. v. Strombeck, Braunschw. 1826).