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königliche Patent vom in Preußen [* 1] freie Religionsübung. Während des Jahrs 1848 spielten die Führer der Protestantischen Freunde eine hervorragende Rolle; Uhlich, Baltzer, Wislicenus saßen im Frankfurter Parlament, die Zahl der Gemeinden belief sich auf 40. Mit dem Eintreten der politischen Reaktion wurde die religiöse Bewegung noch lebhafter, indem sich die Demokratie an das Frei-Gemeindetum offen anschloß, und bald richtete sich die immer heftiger werdende und immer mehr auf das politische Gebiet hinübergreifende Polemik gegen das Christentum selbst.
Nachdem 1849 auf einer Konferenz zu Halberstadt [* 2] eine Vereinigung mit den Deutschkatholiken (s. d.) angebahnt worden war, kam dieselbe auf einer 1850 in Leipzig [* 3] begonnenen und wegen einzelner Ausweisungen in Köthen [* 4] fortgesetzten Versammlung wirklich zu stande. Als Grundbekenntnis wurde aufgestellt: »Ich glaube an Gott und sein ewiges Reich, wie es von Jesus Christus in die Welt eingeführt wurde«. Aber die aus dieser Vereinigung hervorgegangene »Religionsgesellschaft freier Gemeinden« fand in Deutschland [* 5] wenig Anklang, weil man glaubte, daß sie weniger religiöse als politische Zwecke verfolge.
Daher schritten seit 1850 die Regierungen der meisten deutschen Staaten gegen die Freien Gemeinden ein; in Bayern [* 6] wurde die Gültigkeit ihrer Taufe nicht anerkannt, in Hessen [* 7] untersagte man das Auftreten der Reiseprediger, in Sachsen [* 8] wurden die Freien Gemeinden aufgelöst und verboten, in Preußen bekämpfte man sie mit allen gesetzlichen Mitteln. So wurden dieselben, auch infolge innerer Streitigkeiten, immer schwächer; 1859 schlossen sich 54 Gemeinden zu Gotha [* 9] zu einem Bund freireligiöser Gemeinden zusammen, welche als ihren ersten Grundsatz die freie Selbstbestimmung in allen religiösen Angelegenheiten anerkannten.
Jedes dritte Jahr sollte eine Bundesversammlung stattfinden; auf der elften, am 9.-11. Juni 1885 zu Braunschweig [* 10] abgehaltenen waren 100 Gemeinden und Vereine in Deutschland vertreten. S. Freidenker. Freidenkerische und freireligiöse Zeitschriften sind: das »Menschentum« (Gotha, Organ des Deutschen Freidenkerbundes),
»Es werde Licht« [* 11] (Nürnb.),
»Bundesblätter« (Wiesb.),
»Morgenröte« (Offenbach), [* 12]
»Freireligiöses Sonntagsblatt« (Magdeb.),
»Neue religiöse Reform« (Darmst.),
»Reformblätter« (Königsb.),
»Gib's weiter« (Magdeb.) und der »Freidenkeralmanach« (hrsg. von Specht, Gotha, seit 1872).
Aus ganz entgegengesetzten Gründen, weil ihnen die Landeskirche nicht bekenntnismäßig genug schien, haben strenge Lutheraner in Preußen, Sachsen, Hessen, Hannover, [* 13] Schweden [* 14] Freikirchen gebildet. Namentlich aber war dies in der reformierten Kirche der Fall; die 1834 entstandene streng calvinistische »reformierte Freikirche« in Holland zählt über 120,000 aktive Mitglieder. In Schottland trennte sich die »freie Kirche« (Free Church of Scotland) von der Staatskirche (s. Schottische Kirche).
Gleichzeitig kam es zur Bildung von strenggläubigen Freikirchen in der Schweiz, [* 15] so in Genf [* 16] (s. Momiers), Bern, [* 17] Neuchâtel, besonders aber im Waadtland (s. d.), und seit 1848 auch in Frankreich, wo die Führer der Orthodoxie, Graf Gasparin und Friedrich Monod, eine der schottischen und waadtländischen nachgebildete freie Kirche errichteten, die in Pressensé und Roger Hollard begabte Prediger, in Waddington einen berühmten Anhänger auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Politik besitzt.
Eine ganz anders geartete Erscheinung endlich bietet die »freie Kirche« der italienischen Protestanten. Nachdem 1848 die Waldenser in Piemont Duldung errungen hatten, bildete sich um den Advokaten Mazzarella eine Gemeinde, welche nach der 1854 vollzogenen Trennung von den Waldensern der Grundstein für eine eigentümlich italienische Form des Protestantismus wurde. Auch De Sanctis (s. d.) hielt sich zehn Jahre lang dazu. Die sektiererische Gefahr, die ihn zu den Waldensern zurücktrieb, wurde beschworen von dem ehemaligen Barnabitenpater und Feldkaplan Garibaldis, Alessandro Gavazzi, unter dessen Einfluß die Generalversammlungen von Mailand [* 18] (1870) und Florenz [* 19] (1871) sich ein Glaubensbekenntnis und eine Verfassung gaben (Unione delle chiese libere in Italia), während die darbystisch gesinnten Elemente wieder eine besondere Freigemeinde bildeten (Chiesa cristiana libera). -
Mehr an die Freien Gemeinden in Deutschland erinnert die 1867 durch Anregung von M. Freie Gemeinden E. Abbot aus dem amerikanischen Unitarismus hervorgegangene Free religious Association.