mehr
oder zwei 15 oder 21 cm Kanonen armiert ist. Sie sind im ganzen mit 30-40 Kampfgeschützen, außerdem zur Grabenbestreichung mit Mitrailleusen ausgerüstet. Größere Sperrforts an besonders wichtigen Punkten haben noch eine oder zwei permanente Annex- (Anschluß-) Batterien, auch eine Armierung bis zu 60 Geschützen u. etwa 1000 Mann Besatzung erhalten.
Befindet sich eine Festung
[* 1] bei ausbrechendem
Krieg noch im Neubau, und bleibt keine Zeit, sie nach den
Grundsätzen der permanenten
Befestigung zu vollenden, so wird man die angefangenen Werke mit einfachern
Mitteln, statt in
Mauerwerk unter Verwendung von
Eisen,
[* 2]
Holz,
[* 3]
Beton und
Erde, in möglichst gleicher
Weise zu Ende führen. In derselben Art wird man noch
nicht begonnene
Forts oder überhaupt solche
Punkte, deren
Besitz dem Angreifer von großem Wert sein könnte, die aber im
Frieden
aus ökonomischen oder andern
Gründen unbefestigt blieben, befestigen.
Solche Anlagen heißen provisorische Befestigungen; sie sollen in Bezug auf Verteidigungsvermögen und Widerstandsfähigkeit permanenten Bauten möglichst nahe kommen und müssen deshalb sturmfrei sein. Da dies durch Tiefe und Mauerbekleidung des Grabens nicht erreicht werden kann, so müssen Hindernismittel, namentlich Drahtgeflechte und Verhaue, Ersatz bieten. Auf die Grabenflankierung aus Kaponnieren in Holzbau mit derselben Verteilung wie bei permanenten Forts wird man jedoch heute noch nicht verzichten können, obgleich ein zweckmäßigerer Ersatz für dieselben erwünscht wäre.
Vielleicht bietet ihn die Zukunft durch
Eisenbau und
Revolverkanonen. In der
Regel wird man auch den provisorischen
Forts und
Zwischenwerken im
Grundriß die Form einer
Lünette
[* 4] geben. Im übrigen muß die ganze
Besatzung und
Munition auch bombensichere
Unterkunft erhalten. Es kann sogar notwendig werden, im
Rücken einer
Armee in dieser
Weise festung
sähnliche
Stützpunkte (Positionsbefestigungen oder provisorische
Festungen) herzustellen, wie es 1813 und 1866 bei
Dresden
[* 5] und im russisch-türkischen
Krieg 1877-1878 um
Plewna,
[* 6] hier mit großem Erfolg, geschehen.
Küstenbefestigungen.
Eine eigentümliche Art permanenter
Befestigung bilden die
Küstenbefestigungen und zwar deshalb, weil sie gegen
die
See wirken und von
Kriegsschiffen angegriffen werden, daher sich nicht gegen Belagerungen mit allmählich näher rückendem
Angriff, wie Landfestungen
, zu verteidigen haben. Als befestigte Küstenpunkte sollen sie feindlichen
Schiffen die Benutzung
von Häfen,
Reeden, das Einlaufen in Flußmündungen,
Meerengen etc. verwehren; da sie nur eine Beschießung von
Schiffen, keinen
förmlichen
Angriff (Belagerung) zu erwarten haben, so werden sie meist als offene Erdwerke,
Strand- oder Küstenbatterien,
[* 7] aber grundsätzlich
nur für schwere
Geschütze,
[* 8]
Küstengeschütze, deren kleinstes
Kaliber die 15
cm
Kanonen sind, derart erbaut,
daß jedes
Geschütz zwischen zwei
Traversen steht
[* 9]
(Fig. 16). Wo aber ein enges
Fahrwasser mit geringster
Geschützzahl
und
Besatzung beherrscht werden soll und nur ein beschränkter Bauplatz zur
Verfügung steht, kommen Panzerwerke zur Verwendung.
Die auf Mauerbauten ruhenden Panzerungen (in England aus Walzeisen, in Deutschland [* 10] aus Hartguß) sind entweder Batteriepanzer [* 9] (Fig. 17 und 17a) oder Panzerdrehtürme [* 9] (Fig. 18). Die Geschütze hinter Panzerungen liegen in Minimalschartenlafetten. Die Werke müssen so angelegt sein, daß sie gegen Hochflut, Seiten- und Rückenfeuer gesichert sind. Als befestigte Kriegshäfen sollen die Küstenbefestigungen mit einer vor der Hafeneinfahrt liegenden feindlichen Flotte den Kampf aufnehmen, um entweder das Auslaufen der eignen Schiffe [* 11] zu begünstigen, oder eine Annäherung des Gegners behufs Beschießung des Hafens und der Marineanlagen, wie Arsenale, Werften, Docks, Magazine etc., zu verhindern.
Diese Festung
swerke werden, da sie auch gegen einen
Angriff vom Land gesichert sein müssen, geschlossen, als Küstenforts,
[* 12] erbaut. Zahl und
Lage derselben richten sich nach der Örtlichkeit, die es auch, wenn in der
Nähe des
Hafens größere
Landungen
ausführbar sind, erfordern kann, an die
Küstenbefestigungen eine Landfestung
anzuschließen, wie es
z. B. bei
Kiel
[* 13] geschehen soll. Diese
Befestigungen allein sind aber nicht ausreichend, sie bedürfen noch einer
Absperrung des
Fahrwassers durch
Seeminen (s.
Torpedos),
[* 14] feste oder schwimmende
Barrikaden, z. B. versenkte
Schiffe, schwimmende, durch
Ketten
verbundene und verankerte
Balken,
Taue,
Netzwerk,
[* 15]
Ketten etc., die innerhalb des Wirkungsbereichs der
Geschütze
liegen müssen.
Den militärischen
Dienst in jeder Festung
leitet im
Krieg und
Frieden ein
Kommandant, in größern
Festungen
(Koblenz,
[* 16]
Köln,
[* 17]
Mainz,
[* 18] Straßburg,
[* 19]
Metz,
[* 20]
Ulm,
[* 21]
Germersheim,
Ingolstadt)
[* 22] auch
Gouverneur genannt, dem dann meist noch ein
Kommandant unterstellt ist. Ihm
beigegeben ist ein
Festungsstab, bestehend aus einem
Artillerie- und einem
Ingenieuroffizier vom Platz,
die im
Krieg
Chef des
Stabes beim
Kommandeur der
Artillerie und der
Ingenieure werden, u. dem
Platzmajor (Büreauvorsteher); außerdem
haben die
Gouverneure und der
Kommandant von
Posen
[* 23] noch einen
Adjutanten,
Straßburg,
Metz,
Königsberg
[* 24] und
Thorn
[* 25] noch einen Generalstabsoffizier.
Sonstige Behörden s.
Garnison. -
Vgl. außer Werken der genannten Fortifikatoren:
Aster,
Unterricht in der Festung
sbaukunst
(Dresd. 1787-93, 2 Bde.);
Struensee, Anfangsgründe der Kriegsbaukunst (Kopenh. 1797-98, 2 Bde.);
Hoyer, Wörterbuch (Berl. 1815-17, 3 Bde.);
Derselbe, Lehrbuch der Kriegsbaukunst (das. 1816-18);
Blesson, Große Befestigungskunst (das. 1830);
Zastrow, Geschichte der beständigen Befestigung (3. Aufl., Leipz. 1854);
Mangin, Abhandlung über die Polygonalbefestigungskunst in Deutschland (a. d. Franz., das. 1855);
H. Müller, Widerlegung Mangins (Berl. 1856);
Fesca, Handbuch der Befestigungskunst (das. 1852 bis 1853, 2 Bde.);
Blumhardt, Die stehende Be-
[* 9] ^[Abb.: Fig. 18. Panzerdrehturm für Küstenbefestigungen. a Vorpanzer aus Hartguß, h Panzerkuppel aus Hartguß, c Deckplatte aus Walzeisen, d Drehvorrichtung.] ¶