1839 ging Fehling als
Professor der
Chemie an die polytechnische
Schule in
Stuttgart,
[* 1] trat 1882 in den
Ruhestand und starb Fehling hat
als
Lehrer, als Mitglied der Zentralstelle für
Handel und
Gewerbe sowie des
Medizinalkollegiums einen segensreichen Einfluß
auf die
Entwickelung der Gewerbthätigkeit in
Württemberg
[* 2] ausgeübt. Seine Untersuchungen erstrecken sich
besonders auf die technische
Chemie
(Mineralwässer, Salinenwesen, Brotbereitung,
Gerbmaterialien).
[* 3] Für die analytische
Chemie
gab er die zur Zuckerbestimmung allgemein benutzte Fehlingsche
Lösung an. Er bearbeitete mehrere
Abschnitte in dem großen
Kolbeschen »Lehrbuch der organischen
Chemie« und redigierte die neue
Auflage des »Handwörterbuchs für
Chemie« (Braunschw. 1871 ff.).
(Paralogismus), fehlerhafter, aber im Unterschied vom
Trugschluß
(Sophisma) unvorsätzlich fehlerhafter
Schluß. Derselbe heißt material, wenn der Fehler in der
Materie (d. h. in den
Prämissen), formal, wenn er in der Form des
Schlusses (d. h. in der
Verbindung derselben) seinen Ursprung hat. Jener entspringt aus einem in das Gebiet
der besondern
Wissenschaft, welcher die vermeintlich wahre
Prämisse angehört, fallenden, dieser dagegen aus einem rein logischen
Irrtum.
Beispiel eines solchen ist die sogen. quaternio terminorum, in welcher der Mittelbegriff
im
Ober- und Untersatz verschieden ist, daher statt der drei zu einem
Syllogismus erforderlichen
Begriffe deren vier
vorhanden sind. Auf Fehlschlüssen beruhende
Beweise heißen Scheinbeweise, auf
Trugschlüssen beruhende Trugbeweise. Vgl.
Beweis und
Trugschluß.
Infolge des
RendsburgerVertrags von 1580 kam an die
Linie Gottorp und fiel mit
Holstein-Gottorp 1773 an
die
KroneDänemark. In der
Nacht vom 14. bis ward die
Insel den
Dänen entrissen und bald darauf wieder zu
Holstein
geschlagen, nachdem sie unter dänischer Herrschaft mit
Schleswig-Holstein verbunden gewesen war. Das Fehmarnsche
Landrecht
ward 1326 gegeben und 1558 erneuert. Auch gegenwärtig besitzt die
Insel in der innern
Verwaltung dem
Landratsamt
in
Oldenburg gegenüber eine gewisse Unabhängigkeit, und neben der Landgemeindeverfassung von 1867 bestehen die frühern
Kirchspielsgemeinden fort. S.
Karte
»Schleswig-Holstein«.
Niederlassungen in den Moorflächen der preuß.
ProvinzHannover
[* 12] und zwar in
Ostfriesland
(Regierungsbezirk
Aurich),
[* 13] bei deren
Gründung von einem mit Seeschiffen zu befahrenden Gewässer ab in das anzubauende
Moor
ein für kleinere Seefahrzeuge passierbarer Hauptkanal oder
Fehn hergestellt worden ist, welcher ebensowohl zur
Entwässerung
des
Moors wie als Hauptverkehrsader für die
Kolonisten dient.
Diese
Kolonien (17 mit 15,000 Einw.) erfreuen sich
eines guten Gedeihens und stellen einen großen Teil der ostfriesischen Seeleute.