Man bestimmt den
Fallwinkel mittels eines
Gradbogens, einer ringförmigen halben Messingscheibe, aus deren
Mittelpunkt ein an
einem Menschenhaar befestigtes
Lot herabhängt, welches bei horizontaler
Stellung des Scheibendurchmessers in der Mitte des
Halbkreises auf den
Nullpunkt der Gradeinteilung einspielt. Von diesem ab werden die beiden
Quadranten jeder in 90
Grade geteilt.
Zur Abnahme des Fallens, z. B. eines
Ganges (s.
Bergbau),
[* 1] legt man den
Durchmesser des
Gradbogens entweder direkt an denselben
in dessen
Falllinie an und liest auf dem betreffenden
Quadranten nach der Lotabweichung vom
Nullpunkt den
Fallwinkel ab, oder
man spannt parallel mit der Fallrichtung eine
Schnur aus und hängt den
Gradbogen an diese mit
Haken, welche
sich an den beiden
Enden des
Halbkreises befinden. Fallen
[* 2] zwei benachbarte
Gänge nach verschiedenen
Weltgegenden ein, liegen
also auch ihre
Fallwinkel in verschiedenen
Richtungen, so sagt man, der eine
Gang
[* 3] falle in Bezug auf den andern verkehrt oder
widersinnig. Dabei nimmt man den Hauptgang als den rechtsinnig fallenden an. Für
Aufnahmen im
Feld ist
an den
Kompassen ein kleines Messingpendel angebracht; die mit demselben zu erhaltenden
Resultate sind für die meisten
Fälle
genau genug.
in
Festungen,
Burgen
[* 6] etc. ein aus starken
Balken gefertigtes Gatterthor, zum
Schutz gegen Überrumpelung bestimmt,
konnte, über dem Festungsthor mittels einer
Kette und einer
Welle bewegbar, leicht aufgezogen und niedergelassen
werden.
Schon die Griechen und
Römer
[* 7] brachten Fallgatter am Eingang der
Bollwerke vor den
Thoren eines befestigten Platzes an, und auch
im Innern waren die
Thore mit solchen Sperrmitteln versehen. Statt zusammenhängender Fallgatter wandte man auch einzelne befestigte
Balken, die sogen.
Fallbäume, an. Jetzt werden anStelle der Fallgatter meist eiserne, zweiflügelige
Thore gebraucht.
mit Reisholz bedeckte
Grube zum Einfangen wilder
Tiere, besonders
Bären
(Bärengrube),
Wölfe
(Wolfsgrube) und
Füchse. Erstere, gewöhnlich 5 m weit und tief, ist außer mit
Reisig auch noch mit
Rasen dünn verdeckt und zur Anlockung
des
Tiers mit einem Köder (lebendesSchaf,
[* 8] beim
Fuchs
[* 9] eine
Ente) versehen.
Will man das gefangene
Tier lebendig
haben, so treibt
man es durch einen mit einer Fallthür versehenen
Ausgang der
Grube in einen
Kasten, welcher sich durch eine
ähnliche
Thür von selbst schließt.
(Falllehen,
Schupflehen),
Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder
anheimfällt, wenn er nicht die
Erben aufs neue damit belehnt. Vgl.
Bauerngut.
[* 11] Vorrichtung, um die
Gesetze der gleichförmig beschleunigten
Bewegung und dadurch mittelbar die
Gesetze
des freien
Falles durch
Versuche nachzuweisen. Die
Geschwindigkeit eines frei fallenden
Körpers wächst so rasch, daß es unmöglich
wird, den Verlauf seiner
Bewegung genau zu verfolgen. Durch die Atwoodsche Fallmaschine (s. Figur) kann man,
ohne das
Bewegungsgesetz zu ändern, die Fallbeschleunigung beliebig vermindern, indem man den fallenden
Körper außer seiner
eignen noch eine andre
Masse in
Bewegung setzen läßt.
Die Fallmaschine besteht aus einer etwa 2 m hohen vertikalen
Säule, auf deren Gipfel eine um eine wagerechte
Achse leicht drehbare
Rolle
angebracht ist; über die
Rolle läuft ein
Faden,
[* 12] an dessen
Enden gleiche
Gewichte p und q hängen, die sich
also das
Gleichgewicht
[* 13] halten. Legt man nun auf das eine
Gewicht p ein kleines Übergewicht (m), so sinkt es mit gleichförmiger
Beschleunigung herab, während das andre
Gewicht steigt. Da durch die
Kraft,
[* 14] welche das Übergewicht zu
Boden zieht, die gesamte in den beiden
Gewichten und dem Übergewicht enthaltene
Masse in
Bewegung gesetzt wird, so erlangt diese
eine
Beschleunigung (g'), welche sich zu derjenigen (g) des freien
Falles verhält wie m zu m + 2p und