Rentenberechtigten ein Einspruchsrecht gegen jede Parzellierung zusteht und der Verkäufer vertragsmäßig sich auch ein
Vorkaufsrecht vorbehalten kann (die modifizierte Erbzinsleihe); die
Verleihung zu emphytheutischem
Recht auf Zeit (wie in
Frankreich,
Belgien,
[* 1]
Holland), etwa auf 100 oder 99 oder auch nur 50 Jahre, aber mit der Bestimmung, daß auch hier der
Emphyteuta für alle Kapitalverwendungen, die er auf das
Gut macht, wenn nach
Ablauf
[* 2] der Zeit der
Vertrag der
Emphyteusis nicht
erneuert wird, zu entschädigen ist; dann die Erbpacht.
Letztere müßte freilich in solcher Gestalt auftreten, welche die Vorteile der alten Erbpacht gestattet, aber ihre Übelstände
vermeidet. Insbesondere dürften Laudemien und Besitzveränderungsabgaben sowie ein Zustimmungsrecht
des Erbverpachters zu
Veräußerungen (mit Ausnahme etwa bei kleinen Erbpachtungen an landwirtschaftliche
Arbeiter) und Verpfändungen
nicht zugelassen, ein
Recht zur Entziehung des
Grundstücks dürfte allenfalls nur durch Verschlechterung desselben begründet
werden, und jedenfalls müßte gesetzlich bei einem etwanigen
Heimfall für alle vom Erbpachter auf dasGut
gemachten Kapitalverwendungen volle Vergütung gewährt werden.
Vgl.
Ruprecht, Die Erbpacht
(Götting. 1882, dort auch weitere Litteratur);
Titel des künftigen Nachfolgers des regierenden
Fürsten oder
Herzogs. Gewöhnlich kommt dieser
Titel, mit
welchem ein dem
Rang des regierenden
Hauses entsprechendes
Prädikat
(Hoheit,
Durchlaucht) verknüpft ist, nur dem ältesten Sohn
des
Regenten zu, während präsumtive Nachfolger denselben zu führen nicht berechtigt sind, wenn er ihnen nicht
ausdrücklich verliehen ist. Übrigens führt auch der älteste erbberechtigte Sohn in den vormals reichsunmittelbaren mediatisierten
und depossedierten Fürstenhäusern den
Titel Erbprinz. In denjenigen
Staaten, deren Oberhaupt ein
Kaiser oder König ist, führt der
Thronfolger den
TitelKronprinz (Kaiserliche, resp. Königliche
[* 5]
Hoheit); der präsumtive Nachfolger des
Großherzogs heißt
Erbgroßherzog
(KöniglicheHoheit).
In den vormaligen Kurfürstentümern führte der den
TitelKurprinz. Die Gemahlin des
Erbprinzen heißt Erbprinzessin.
(Vomitus), die Entleerung des
Magens von seinem
Inhalt durch einen kräftigen Ausstoßungsakt, bei welchem
vorzugsweise die krampfartige Zusammenziehung des
Magens selbst, aber daneben auch die Schlingmuskeln und die
Bauchpresse beteiligt
sind. Dem Erbrechen geht ein
Gefühl von
Ekel oder
Übelkeit voran, es folgen dann schwächere wurmförmige
Bewegungen
des
Magens, bei denen
Gase
[* 6] durch sogen.
Aufstoßen entleert werden, bis kräftigere ruckweise Zusammenziehungen den
Schließmuskel
am Mageneingang überwinden und den Mageninhalt aufwärts in den
Mund treiben.
Während dieser konvulsivischen
Bewegung steigern sich die
Absonderungen des
Schleims, des
Speichels, auch
der
Thränen und der gesamten Hauttranspiration.
Sekundäre oder sympathische
Erscheinungen beim Erbrechen werden durch die heftige
Muskelthätigkeit, die Nervenerschütterung und Sekretionsveränderung bedingt. Namentlich wird der ganze
Körper so heftig
erschüttert, daß selbst
Brüche,
Vorfälle,
Fehlgeburten, Zerreißungen,
Blutungen entstehen können; die Nervenerschütterung
insbesondere ruft eine allgemeine Umstimmung und das
Bedürfnis des
Schlafes, zuweilen aber auch
Ohnmachten,
Zuckungen,
Krämpfe und große Erschöpfung hervor.
Nach der Verschiedenheit der ausgebrochenen
Stoffe unterscheidet man
Blut-,
Schleim-,
Gallen-,
Kotbrechen
(Miserere,
Darmgicht);
nach der Dauer desselben akutes und chronisches Erbrechen. Die
Ursachen, welche den
Brechreiz auslösen, liegen entweder 1) in dem
Reiz des Mageninhalts, oder sie sind 2) nervöser
Natur, oder sie beruhen 3) auf Erkrankungen der Magenwand.
Im erstern
Fall können Erbrechen veranlassen: Überfüllung des
Magens durch verschluckte
Luft;
Eine Behandlung des Erbrechens muß nach dem Gesagten nur unter der Voraussetzung eintreten, daß das Erbrechen nicht
als wohlthätiger Entleerungsakt, sondern als Krankheitserscheinung auftritt. Im letztern
Fall wird sich die
Wahl derMittel
je nach dem Hauptübel sehr verschieden gestalten, und nur der
Arzt darf entscheiden, ob
Salzsäure, ob kohlensaure
Alkalien,
ob
Opium,
Belladonna, schwarzer
Kaffee oder Eispillen am Platz sind.
MancheTiere erbrechen sich nur sehr schwer, so z. B.
Pferde
[* 9] wegen der spiralförmigen
Klappe und der Lagenverhältnisse des
Magens, und
Wiederkäuer,
[* 10] wogegen andre,
z. B.
Hunde,
[* 11]
Katzen
[* 12] etc., sich sehr leicht erbrechen.
Bei den
Raubvögeln ist das
Ausbrechen des sogen.
Gewölles ein normaler
Akt, so auch bei den
Fröschen das freiwillige Um- und
Hinausstülpen des
Magens.
BeimMenschen erfolgt das Erbrechen am leichtesten im frühsten Kindesalter, schwerer im Knabenalter, am
schwersten bei Erwachsenen, namentlich bei Männern, leichter bei
Frauen, namentlich während der
Schwangerschaft.
Das habituelle der Schwangern soll durch den regelmäßigen
Genuß eines guten
Branntweins manchmal gründlich beseitigt werden,
unter den
Heilmitteln hat sich in neuester Zeit das
Cerium oxalicum wohl bewährt. Vgl.
Brechmittel.
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