Gegensatz zu den hinzueroberten oder auf sonstige
Weise hinzugekommenen
Ländern. Im frühern
DeutschenReich waren Erblande diejenigen
Länder des deutschen
Kaisers, welche dieser als
Reichsfürst erblich besaß, im
Gegensatz zu dem übrigen
Deutschland,
[* 1] dessen
Oberhaupt er als erwählter Reichsbeherrscher war. Heutzutage versteht man unter Erblanden vorzugsweise diejenigen
Länder,
welche sich schon von alters her im
Besitz der regierenden Dynastie befinden, im
Gegensatz zu den nachmals,
z. B. durch völkerrechtliche
Verträge, an das betreffende Fürstenhaus gekommenen. So wurden in
Österreich
[* 2] die deutschen
Länder im
Gegensatz zu
Italien
[* 3] und
Ungarn
[* 4] als Erblande bezeichnet, und im
KönigreichSachsen
[* 5] spricht man noch jetzt von den
Erblanden, denen die
Oberlausitz, als später angefallen, gegenübergestellt wird.
(Feudum hereditarium, Erbleihe), erbliches Kolonatrecht (s.
Kolonat); dann Bezeichnung
einer bestimmten Art von bäuerlichen Nutzungsrechten, welche dem
Lehnrecht nachgebildet sind und in Beziehung auf das
Recht
an der
Sache alle
Wirkungen des
Lehnrechts enthalten, soweit diese nämlich nicht durch das besondere
Band
[* 6] der Vasallentreue
und der Ritterdienste bedingt sind.
Daher wird zwar die Successionsberechtigung nach den
Grundsätzen des
Lehnrechts beurteilt, nicht aber auch die Lehnsfolgefähigkeit. Die neuern Ablösungsgesetze haben die betreffenden
Rechte der
Gutsherrschaft für ablösbar erklärt, und jene frühern Nutzungsrechte sind jetzt meistens in volles
Eigentum umgewandelt.
(Vererbung, Heredität), die
Thatsache, daß körperliche und geistige Eigentümlichkeiten der Vorfahren
in mehr oder minder vollkommenem
Grad bei den Nachkommen wieder auftreten. Die Erblichkeit ist am vollkommensten
bei der ungeschlechtlichen
Vermehrung und
Fortpflanzung der
Pflanzen und
Tiere, wobei das junge
Wesen gleichsam nur eine Fortsetzung
des elterlichen ist, obwohl es sich dabei um eine
Verjüngung aus einzelnen
Zellen oder sehr kleinen Zellkomplexen, ganz ähnlich
wie bei der geschlechtlichen
Vermehrung, handeln kann.
Sollen daher
Varietäten von
Blumen,
Obst oder
Gemüse ganz unverändert erhalten bleiben, so greift man zu
Stecklingen, zur Okulation
und ähnlichen ungeschlechtlichen Vermehrungsarten. Wie aber hier der neue
Sproß sich nur darum nicht vom alten unterscheidet,
weil er dessen unmittelbare Fortsetzung ist, so müssen auch die männlichen und weiblichen Geschlechtszellen,
welche zu dem neuen
Keim verschmelzen, als solche unmittelbare Fortsetzungen der elterlichen
Person angesehen werden, und das
auffallende
Moment läge nur darin, daß sich die individuellen
Eigenschaften des
Vaters und der
Mutter gewöhnlich trotz ihrer
Verschmelzung bei dem Nachkommen von neuem entfalten. Es findet indessen hierbei eine gegenseitige (amphigone)
Erblichkeit in dem
Sinn statt, daß z. B. die
Eigenschaften des
Vaters bei der Tochter verborgen bleiben (verborgene oder latente Erblichkeit) und
erst bei deren
Söhnen hervortreten und umgekehrt. Man erwartet hiernach von selbst, daß die
Ähnlichkeit
[* 7] mit dem
Vater am
stärksten bei den
Söhnen und die
Ähnlichkeit mit der
Mutter bei den Töchtern hervortreten wird.
Die Erblichkeit geht so weit, daß oft unbedeutende körperliche und geistige Eigentümlichkeiten,
Warzen,
Muttermäler, Mienenspiel
und
Sprache,
[* 8]
Gesten und
Gangarten,
Gewohnheiten und
Neigungen, bis in die geringfügigsten Einzelheiten vererbt werden. Diese
regelmäßige, sogen. konservative Erblichkeit muß als das
Agens betrachtet werden, welches die organischen
Typen,
d. h. die
Arten und
Rassen, in ihren
Grenzen
[* 9] erhält,
und sie wird selbstverständlich am meisten durch
Inzucht begünstigt, während
Kreuzung und
Bastardierung der
Rassen Veranlassung zur
Bildung von Mittelformen geben. Der sich gleichbleibende Rassencharakter
der
Juden inmitten der andern
Völker ist ein gutes
Beispiel von dem Einfluß der
Inzucht auf die konservative
Erblichkeit.
Ein viel tiefer gehendes philosophisches
Interesse als letztere bietet indessen die ebenso bekannte
Thatsache der Erblichkeit neuerworbener
körperlicher und geistiger
Eigenschaften. Sehr bekannt in dieser Beziehung ist die Erblichkeit von
Körper- und
Geisteskrankheiten,
krankhafter
Neigungen etc., so daß unsre Spezialärzte für
Brustkrankheiten, Geistesstörungen etc. mit
ihren Nachforschungen immer schon bei den Vorfahren beginnen und solche
Fälle, in denen die
Krankheit schon im dritten und
vierten
Glied
[* 10] auftritt, stets für besonders bedenklich ansehen.
Unter den erblichen
Krankheiten stehen allgemeine konstitutionelle
Leiden,
[* 11] die lange Zeit auf den elterlichen
Organismus eingewirkt
haben, wie
Syphilis mit ihren Folgekrankheiten,
Rhachitis, Nervenleiden (Gehirnerkrankungen,
Krämpfe) etc.,
obenan. Dagegen ist es ziemlich unwahrscheinlich, daß eigentliche Infektionskrankheiten, wie z. B.
Tuberkulose, wirklich vererbt werden können, und in solchen
Fällen wird wahrscheinlich nur die Körperkonstitution (enge
Brust etc.) vererbt, die zur
Aufnahme und
Ausbildung derartiger Krankheitskeime geeignet macht. In solchen
Fällen ist daher
auch stets
Hoffnung vorhanden, durch eine geeignete, von
Jugend auf sorgfältig überwachte Lebensweise,
Körperpflege, gymnastische Übungen etc., der konstitutionellen
Anlage entgegenzuwirken und die
Empfänglichkeit für eine
derartige
Krankheit zu vermindern.
Die ererbte
Anlage zu bestimmten
Krankheiten wird natürlich am stärksten sein, wenn beide Eltern dieselbe besaßen, weshalb
bei derartigen Befürchtungen die
Heiraten unter nahen Verwandten besonders gemieden werben müssen, weil
die gleichen
Anlagen sich in den Nachkommen summieren könnten. Anderseits darf man hoffen, daß die ererbte Krankheitsdisposition
in ihren Nachkommen geschwächt auftreten wird, wenn sie nicht bei beiden Eltern vorhanden war, und neuere Untersuchungen
haben gezeigt, daß auch die Widerstandsfähigkeit
(Immunität) gegen gewisse
Krankheiten erblich ist.
Dadurch erklärt sich die Entstehung ganzer gegen gewisse heimatliche Infektionskrankheiten immuner
Völkerschaften, wie z. B.
der gegen das
gelbe Fieber widerstandsfähigen
Neger. Besonders auffällig wird die Erblichkeit neuerworbener Eigentümlichkeiten, wenn
dieselben aus dem
Kreis
[* 12] der regelmäßigen
Bildungen heraustreten und schon
an sich auffällig sind, also z. B.
bei
Mißbildungen, Deformitäten und
Abnormitäten. So haben die
Familien der
Stachelschweinmenschen, der Sechsfingerigen, der
Haarmenschen etc. zeitweise Aufsehen erregt, und die
Abnormität ließ sich dann meist durch fünf, sechs und mehr
Generationen
verfolgen, bis sie ausstarb.
Mit erblichen
Krankheiten werden häufig gewisse
Leiden verwechselt, die in mehreren aufeinander folgendenGenerationen
durch gleichartige äußere Verhältnisse, wie
Klima,
[* 13] ungesunde
Wohnung, Beschäftigung, Ernährungsweise etc., erzeugt werden,
so daß
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