teilweise aufgegeben, wie denn z. B. im letzten deutsch-französischen
Krieg durch
Verordnung vom bestimmt ward,
daß die französischen
Handelsschiffe, wofern sie keine
Kriegskonterbande führten, der Aufbringung und Wegnahme durch die
Fahrzeuge der Bundeskriegsmarine nicht unterliegen sollten.
Noch viel weniger kann aber alsdann die
Beschlagnahme fremder
Schiffe
[* 1] schon vor dem eigentlichen
Ausbruch des
Kriegs gebilligt werden. So wurde denn auch vor dem
Ausbruch des
orientalischen
Kriegs den in englischen und französischen Häfen befindlichen russischen
Schiffen eine
Frist von sechs
Wochen
zum Auslaufen oder zur Heimkehr offen gelassen. Dagegen haben die
Dänen im
Krieg von 1864 das Embargo gegen preußische
und österreichische
Schiffe wieder zur Anwendung gebracht. Nach Seeassekuranzrecht ist übrigens der Versicherer für den
durch etwaniges Embargo dem Versicherten zugefügten
Schaden haftpflichtig, und das deutsche
Handelsgesetzbuch (Art. 865) bestimmt,
daß der Versicherte befugt sein soll, die
Zahlung der vollen Versicherungssumme gegen Abtretung der in betreff des versicherten
Gegenstandes ihm zustehenden
Rechte zu verlangen, wenn das
Schiff
[* 2] oder dessen
Ladung unter Embargo gelegt ist
(s.
Abandon).
(griech.), eigentlich
eingelegte Arbeit, daher bei den Alten
Name von Werken der bildenden
Kunst und zwar der
Toreutik, die an silbernen, goldenen und
ehernen
Gefäßen angebracht und in späterer Zeit öfters abnehmbar
waren. Die Embleme, bei den
Römern auch
Crustae genannt, waren gewöhnlich aus edlen
Metallen gefertigt; daher ist Emblem auch
s. v. w. Zierat überhaupt; ferner
Sinnbild,
Symbol, z. B. einer
Gottheit, wie die
Eule der
Minerva, oder auch eines abstrakten
Gedankens, wie der Ölzweig das Emblem des
Friedens, der Lorbeer das desRuhmes ist.
Daher emblematisch, sinnbildlich;
emblematisieren, durch
Sinnbild darstellen.
die Verschleppung fester
Körper innerhalb der Gefäßröhren
durch die
Kraft
[* 15] des Blutstroms aus der einen Gefäßprovinz in eine andre, mehr oder minder entferne Gefäßprovinz des
Körpers.
Dieser merkwürdige Vorgang wurde in den
Jahren 1845-47 von
Virchow entdeckt und auch sogleich in seiner ganzen Tragweite für
die gesamte
Pathologie richtig erkannt.
Virchow hat zunächst durch
Versuche an
Tieren festgestellt, daß
in der That feste
Körper der verschiedensten Art und von dem verschiedensten spezifischen
Gewicht vom Blutstrom innerhalb
der
Blutgefäße verschleppt werden können.
Kleine Kügelchen aus Holundermark, aus
Wachs und
Kautschuk, ferner
Blut- und Faserstoffgerinnsel aus den
Gefäßen getöteter
Tiere und menschlicher
Leichen werden ebenso sicher und leicht vom Blutstrom forttransportiert wie Quecksilberkügelchen
und andre spezifisch schwere
Körper. Der verschleppte
Körper wird als
Embolus, der Vorgang selbst als Embolie bezeichnet. Das größte
praktische
Interesse verdienen diejenigen Emboli, welche aus Blutgerinnsel (Thromben) bestehen.
Man hat hier zwei wesentliche Verschiedenheiten zu unterscheiden, je nachdem die
Quelle
[* 16] der Embolie, d. h. die
Stelle, an welcher das
Gerinnsel in die Blutbahn eintritt, dem
Venen- oder dem Arteriensystem angehört. Im ersten
Fall bilden
sich die Thromben 1) in der
Nähe entzündeter Gewebsteile, z. B. eingeklemmter
Brüche, an durchgelegenen
Stellen, in der Umgebung
von
Wunden, in den Beckenorganen nach der
Entbindung etc. oder 2) unter erschwertem
Kreislauf des Bluts
[* 17] in erweiterten
Venen
(Krampfadern) oder bei herabgekommenen siechen
Personen (marantische Thrombose). Im zweiten
Fall geben fast
immer Klappenfehler der linken Herzhälfte, selten Erkrankungen der
Arterien selbst den Ausgangspunkt der Gerinnselbildung
ab. Der
Ort, wohin die Emboli durch den Blutstrom verbracht werden, ist von vornherein durch die anatomische
Einrichtung des
Gefäßsystems und die konstante
Richtung des Blutstrums vorgezeichnet. Die aus den
Venen¶