Supernumerar neben der Remuneration
Diäten und Reisekosten. Nach Absolvierung sämtlicher Ausbildungsstudien und
Ablauf
[* 1] einer
dreijährigen Beschäftigung hat der Supernumerar das
Examen zum Subalternbeamten zweiter
Klasse, bez. zum Güterexpedienten
abzulegen, nach dessen Bestehen er in die
Reihe der diätarisch auf
Kündigung beschäftigten
Assistenten und später nach den
allgemeinen Vorschriften in etatsmäßige
Stellen einrückt. Frühstens zwei Jahre nach dieser
Prüfung
kann die Zulassung zum
Examen zum Subalternbeamten erster
Klasse stattfinden, dessen Bestehen zum Einrücken in andre, höher
dotierte
Stellen berechtigt. - b)
Militäranwärter.
(Reglement über
Ausbildung und
Prüfung der
Stations- und Expeditionsbeamten
bei den preußischen Staatsbahnen
[* 2] vom Gesuche der
Militäranwärter sind gleichfalls an die
betreffende
Eisenbahndirektion zu richten.
Jeder Bewerber hat sich einer Vorprüfung zu unterwerfen und in derselben richtiges Schreiben und Sprechen, Fertigkeit im
Rechnen der vier
Spezies und mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen sowie Kenntnis in der
GeographieDeutschlands
[* 3] und der benachbarten
Länder nachzuweisen. Die
Ausbildung erfolgt gegen Bezug von
Diäten und zwar im Telegraphendienst, in der
Billet- und Gepäckexpedition und in der Stationskassenverwaltung, im innern und äußern Güterexpeditionsdienst und
im äußern Stationsdienst.
ZwölfMonate nach dem
Eintritt ist das
Examen zum Stationsassistenten abzulegen, nach dessen Bestehen
Anstellung im äußern
Stationsdienst, dem
Güter-, bez. Gepäckexpeditionsdienst oder dem Einnehmerdienst
erfolgt, wobei auf
Neigung der
Kandidaten billige Rücksicht genommen wird. Stationsassistenten, welche in die
Stellung eines
Stationsvorstehers oder Güterexpedienten einrücken wollen, haben sich frühstens nach zwei
Jahren einer weitern
Prüfung zu
unterziehen. - 4) Die übrigenStellen. Die
Maschinenmeister und Werkstattsvorsteher müssen ausgebildete
Mechaniker sein und
den Nachweis führen, daß sie das Lokomotivführerexamen bestanden haben, erstere auch, daß sie in
einer mechanischen Werkstatt Vorsteher eines Dienstzweigs gewesen sind. - Lokomotivführer und
Heizer müssen gelernte
Handwerker
sein und den Nachweis führen, daß sie mindestens ein Jahr in einer mechanischen Werkstatt gearbeitet haben. Erstere müssen
die vorgeschriebene
Prüfung als solche ablegen und vorher ein Jahr lang als
HeizerDienst gethan
haben.
- Die Unterbeamtenstellen werden in erster
Linie durch versorgungsberechtigte
Militärpersonen besetzt.
die das
Personal der
Eisenbahnen infolge ihrer dienstlichen Thätigkeit betreffenden
Krankheiten.
Man hat seit Einführung der
Eisenbahnen angenommen, daß der häufige und starke Temperaturwechsel, übermäßige Anstrengung
im
Dienste,
[* 4] das Einatmen schädlicher
Gase
[* 5] und Staubteilchen, namentlich aber die beständigen
Erschütterungen
nachteilig auf das
Personal einwirken, und in
England hat man als
Folge dieser mechanischen
Erschütterungen des
Nervensystems
und des
Rückenmarks eine besondere
Affektion des
Rückenmarks, railway-spine, zu erkennen geglaubt. Von andrer Seite erfuhren
diese Angaben
Widerspruch, und erst die statistischen
Erhebungen des
Vereins deutscher
Eisenbahnverwaltungen
seit 1868 haben sichere Unterlagen für die Beurteilung der ganzen Angelegenheit geschaffen. Es zeigte sich, daß die
Sterblichkeit
und
Invalidität beim Fahrpersonal diejenige bei sämtlichen Beamten um folgende Prozentsätze überstieg:
Hinsichtlich
der Erkrankungen hat das
ReichsgesundheitsamtErhebungen bei 15 meist norddeutschen
Eisenbahnverwaltungen vorgenommen
und dabei folgende
Resultate erhalten: Auf 100 Beamte des Fahrpersonals kamen im Jahr 98 Erkrankungsfälle,
auf 100
Personen der übrigen Dienstkategorien nur 35 bis 48. Die Zahl der Krankheitstage im Jahr betrug pro
Kopf des Fahrpersonals
10,7, des übrigen
Personals 6,5. Dabei ist das Lokomotivpersonal erheblich mehr gefährdet als
Zugführer,
Schaffner und Packmeister.
Am häufigsten sind Erkrankungen der Verdauungsorgane (infolge der Unregelmäßigkeiten), Rheumatismen
und Erkrankungen der
Atmungsorgane, die beiden letztern und ganz besonders die Rheumatismen vorzugsweise beim Fahrpersonal.
Dabei zeigt sich aber hinsichtlich der Erkrankungen der
Atmungsorgane beim Fahrpersonal, daß keineswegs die chronischen
Formen
vorwiegend ausgebildet werden; im Gegenteil ist das Fahrpersonal in Bezug auf diese dem übrigen
Personal gegenüber eher
begünstigt. Auffallend häufig sind beim Lokomotivpersonal
Neuralgien
(Gesichtsschmerz, Hüftschmerz),
während sich für Rückenmarksaffektionen überall normale
Zahlen ergeben. Von größtem Belang für die Sicherheit des
Dienstes
ist das Auftreten der
Farbenblindheit, und es sind daher über die Häufigkeit derselben umfassende Untersuchungen angestellt
worden, welche ergeben haben, daß die
Farbenblindheit nicht durch den
Dienst erworben wird.
Die Lokomotivführer sind auf
Farbenblindheit und auf die
Beschaffenheit ihrer
Augen überhaupt beim
Eintritt in den
Dienst zu
prüfen, und nur in besondern
Fällen sind spezielle Nachprüfungen vorzunehmen. Ähnliches gilt für Ohrenleiden, hinsichtlich
welcher die hervorragendsten Ohrenärzte übereinstimmend aussagen, daß keine Berufsklasse zu den chronischen
Leiden
[* 6] (katarrhalische,
rheumatische, nervöse) ein höheres
Kontingent stelle als das Lokomotivpersonal.
Übrigens läßt sich konstatieren, daß seit den 60er
Jahren dank den fast allgemein getroffenen Schutzmaßregeln die Gesamthäufigkeit
der Erkrankungen einigermaßen abgenommen hat (nur bei den Lokomotivführern ist keine Abnahme zu bemerken). Diese Abnahme
betrifft besonders die Erkrankungen der
Atmungsorgane und die Rheumatismen, so daß gegenwärtig
Krankheiten
der Verdauungsorgane am häufigsten vorkommen.