einer Individualleistung oder zur Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis. Sie
sind zulässig auch in nicht rechtshängigen
Sachen und zerfallen je nach ihren Aufgaben in 1) in einstweilige Verfügungen Beziehung auf den Streitgegenstand,
wenn die dereinstige
Vollstreckung eines Anspruchs auf eine individuelle Leistung des
Schuldners gefährdet
ist. Zuständig für die Erlassung der einstweiligen
Verfügungen ist hier das
Gericht der Hauptsache, in dringenden
Fällen
auch der Vorsitzende dieses
Gerichts, oder das
Amtsgericht, in dessen
Bezirk sich der Streitgegenstand befindet. Im übrigen
finden die Vorschriften über das Arrestverfahren Anwendung; doch kann natürlich der Vollzug der einstweiligen
Verfügungen weder nach den
Regeln der
Pfändung geschehen, noch ein
Pfandrecht begründen, da letzteres nur zur Erzielung
einer Geldzahlung führen könnte. Das
Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche
Anordnungen zur Erreichung des
Zweckes
erforderlich sind. Die einstweilige
Verfügung kann auch in einer
Sequestration oder einem
Gebot oder Verbot an den Gegner bestehen.
Nur ausnahmsweise kann Aufhebung einer einstweiligen
Verfügung gegen
Sicherheitsleistung gestattet werden.
2) einstweilige Verfügungen zum
Zweck der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis (sogen.
Provisorien), sofern diese zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender
Gewalt oder aus andern
Gründen
nötig erscheinen, z. B. bei Baustreitigkeiten, Streitigkeiten zwischen
Gastwirt und
Gast, zwischen Eheleuten, über
Alimente etc. einstweilige Verfügungen kommen auch im
Konkurs vor (deutsche Konkursordnung, § 98 und
183) und werden nach Landesrecht vielfach auch von Verwaltungsbehörden erlassen (vorläufige
Anordnungen) mit oder ohne Vorbehalt
des
Rechtswegs.
(Ephemeren,
Ephemeriden,
Hafte, EphemeridaeLeach), Insektenfamilie aus der
Ordnung der
Falschnetzflügler,
[* 1] zarte, schlanke, weichhäutige
Tiere mit sehr großen, bei den Männchen meist den ganzen
Kopf einnehmenden,
bei den Weibchen kleinern
Augen, großen Nebenaugen, kurzen, borstenförmigen
Fühlern, ganz rudimentären Mundteilen, großen,
dreieckigen Vorderflügeln, kleinen, gerundeten, bisweilen fehlenden, auch mit den vordern verwachsenen Hinterflügeln, zarten
Beinen, an welchen sich beim Männchen die
Schienen und Tarsen des vordern
Paars sehr stark verlängern,
drei sehr langen, borstenförmigen, gegliederten Afterfäden am letzten
Segment des linearen
Hinterleibes und zwei Geschlechtszangen
am vorletzten
Segment des Männchens.
Die Eintagsfliegen, bei denen unter
Tausenden von Männchen nur wenig Weibchen vorkommen, schweben an warmen Sommerabenden oft in großen
Scharen am
Ufer der
Flüsse
[* 2] auf und ab, sitzen am
Tag ruhig an
Pflanzen, nehmen keine
Nahrung zu sich und sterben
alsbald nach der auf dem
Wasser erfolgenden
Begattung. Das Weibchen läßt alle
Eier
[* 3] auf einmal ins
Wasser fallen. Die
Larven
haben einen langen, flachgedrückten
Körper, lange
Fühler, blatt- oder büschelartigeKiemen an den Seiten
der Hinterleibssegmente und langgefiederte Schwanzborsten.
Sie sind sehr gefräßig, bauen in den Uferwänden 5
cm lange
Röhren,
[* 4] meist zwei nebeneinander, mit hinten durchbrochener
Scheidewand oder leben frei im
Wasser, gehen oder schwimmen darin umher. Das dem
Wasser entstiegene
Tier (Subimago) hat zu einem
kurzen
Flug fähigeFlügel, häutet sich dann aber mit Einschluß dieser letztern noch einmal und bildet
damit eine ganz allein stehende Ausnahme unter allen
Insekten.
[* 5] Einige
Arten erscheinen vornehmlich gegen
Abend im
August an Gewässern
in solcher
Menge
(Aust), daß man
Äcker damit düngt.
Die ausgewachsenen
Larven werden oft als Köder beim Fischfang verwendet und heißen deshalb
Uferaas (zur
Äsung dienend). Die gemeine Eintagsfliege
(EphemeraVulgataL., s. Tafel
»Falschnetzflügler«),
bis 20
mm lang, mit drei gleichlangen,
gelbbraunen, dunkel geringelten Schwanzborsten bei beiden Geschlechtern, braun, am
Hinterleiboben mit drei
Reihen orangefarbiger
Flecke und durchsichtigen, braun gegitterten
Flügeln, zeigt sich fast alle Jahre im Mai 3-4
Tage lang in
ungemein großen
Scharen. Zwischen
Schandau und
Lobositz an der
Elbe lockt man die Eintagsfliegen mit
Fackeln an, kehrt die mit verbrannten
Flügeln niederfallenden mit
Besen zusammen, entfernt die
Flügel durch
Sieben und bringt die
Tiere als Vogelfutter
(Weißwurm)
in den
Handel.
Das
Uferaas
(PalingeniahorariaL.), 10-12
mm lang, mit beim Männchen verkürzter mittlerer Schwanzborste,
gelblichweiß, hat weiße, nicht durchsichtige, licht geäderte
Flügel mit schwärzlichem Außenrand, schwarze Vorderschenkel
und
Schienen und erscheint oft in solcher
Menge, daß die an Gewässern liegenden
Felder und
Wiesen wie mit frischem
Schnee
[* 6] bedeckt
erscheinen.
PalingenialongicaudaOliv.
(Ephemera flos aquaeIll.), 2,4cm lang, mit zwei weißen, sehr langen
Schwanzborsten beim Männchen, goldgelb mit tiefbraunem Hinterleibsrücken und trübe lichtbraunen
Flügeln, tritt in
Ungarn
[* 7] an den
Ufern der
Theiß
(Theißblüte) massenhaft auf.
(Divisio), die logische
Operation, durch welche der
Umfang eines allgemeinen
Begriffs in vollständigen
Reihen
der ihm untergeordneten
Vorstellungen dargestellt wird. Die
Sphäre des
Begriffs, welche eingeteilt wird,
heißt das Divisum, die Teile selbst die Einteilungsglieder (membra divisionis) das Merkmal, wonach die Einteilung vorgenommen
wird, der Einteilungsgrund (fundamentum oder principium divisionis). Jenachdem die Zahl der Einteilungsglieder 2, 3 oder
größer ist, heißt die Einteilung
Dichotomie,
Trichotomie oder Polytomie, Die Anwendung mehrerer Einteilungsgründe
auf einen und denselben
Begriff führt zu koordinierten Einteilungen, Rebeneinteilungen (codivisiones), die fortgesetzte Einteilung schon
gewonnener Teilungsglieder zu subordinierten, Untereinteilungen (subdivisiones).
Eine Einteilung ist synthetisch, wenn man von dem allgemeinen Gattungsbegriff zu den speziellen Artbegriffen fortschreitet,
analytisch dagegen, wenn man die gegebenen
Arten in ihre Merkmale zerlegt und durch
Abstraktion zu ihrem
Gattungsbegriff aufsteigt. Hauptsächliche Erfordernisse jeder Einteilung sind: daß die einzelnen Teilungsglieder
sich untereinander ausschließen, zusammengenommen aber den
Umfang des
Begriffs erschöpfen und in ihrer Reihenfolge keine
Sprünge (hiatus in dividendo) und
Lücken enthalten dürfen, nach der
Regel:
Divisio fiat in membra proxima. So ist
es fehlerhaft, wenn man die
Menschen einteilt in gelehrte und ungebildete, oder in schwarze und weiße (weil es auch kupferrote,
gelbe etc. gibt), wenn man die natürlichen
Körper in
Mineralien,
[* 8]
Pflanzen und
Tiere einteilt, während man sie zunächst in
organische und anorganische und erstere in
Tiere und
Pflanzen einteilen sollte. In der
Rhetorik heißt Einteilung s. v. w.
Partitio.