Ebendaselbst wurde 1858 seine Erzstatue
JohannFriedrichs des Großmütigen enthüllt. Für
Jena schuf er außerdem die Kolossalbüste
des
Hofrats F. G.
Schulze, für
Bretten in
Baden
[* 9] die
StatueMelanchthons. Im J. 1867 vollendete er das in
Bronze
[* 10] gegossene kolossale Reiterstandbild des
KönigsWilhelm I. von
Preußen
[* 11] für die
Kölner
[* 12] Rheinbrücke. Dieses Werk galt auf der
PariserWeltausstellung von 1867 als das vorzüglichste Reiterbild, welches die moderne
Kunst geschaffen, und Drake erhielt die
große goldene
Medaille. Eine Bronzestatue
Schinkels von Drake ist auf dem Platzvor derBauakademie in
Berlin
aufgestellt worden. Für das Siegesdenkmal in
Berlin schuf er eine 8,3 m hohe
Viktoria in stark vergoldeter
Bronze, bei welcher
es ihm aber nicht gelungen ist, das feine Formengefühl, welches ihm sonst eigen war, auch in dem gewaltigen
Maßstab
[* 13] zu bewähren.
Er starb in
Berlin.
bei den holländ.
KolonistenName des Kathlambagebirges in Südafrika,
[* 14] das zwischen 28 und
31° südl.
Br. sich vom
Kapland bis zum
VaalRivier an der
Grenze der Transvaalrepublik erstreckt. Es besteht in seinem südlichen
Teil aus drei hintereinander aufsteigenden
Ketten, die unter 29° südl.
Br. zu einer einzigen zusammenlaufen.
Die höchsten
Spitzen des mit mehreren 1800-2500 m hohen Gipfeln besetzten
Gebirges sind der Cathkin
Peak (3157
m) und der
Mont
aux
Sources.
Der
Charakter der Drakenberge wird durch die für Südafrika so bezeichnenden, oft mit wilden und schroffen Sandsteinfelsen
besetzten
Tafelberge bedingt, die häufig jäh in
Terrassen absinken und ihre
Formen der zerstörenden
Wirkung
des
Wassers verdanken. Die Drakenberge sind in ihren höhern Teilen kahl und rauh, die zwischen ihnen liegenden
Plateaus meist unbewachsen;
oft hausen dort selbst im
Sommer Schneestürme.
Durchschnitten werden die Drakenberge von zwei
Straßen, dem 1650 m hohen
VanReenen-Paß
und dem 1720 m hohen
De Beers-Paß.
Man hat von ihm eine mittelmäßige
Ausgabe des
Silius Italicus (Utr. 1717)
und eine stoffreiche des
Livius
(Leiden 1738-1746, 7 Bde.; Stuttg.
1820-28, 15 Bde.).
athen. Gesetzgeber, war um 621
v. Chr. Archon und bewirkte als solcher eine schriftliche Aufzeichnung der
Rechtsgewohnheiten,
namentlich des peinlichen
Rechts. An der bestehenden
Staatsverfassung wurde nichts geändert, wenn auch die schriftliche
Aufzeichnung ein Zugeständnis der
Eupatriden sein sollte. Doch ist im einzelnen über diese größtenteils durch
Solon veränderten
oder aufgehobenen
GesetzeDrakons zu wenig bekannt, als daß ein sicheres
Urteil darüber möglich wäre.
Soviel bekannt ist, bezogen sie sich besonders auf die Bestrafung und Sühnung von
Totschlag und
Mord; hierüber wurden
genaue Bestimmungen festgesetzt, und ein besonderes Blutgericht, die 51
Epheten, erhielt sich auch bei der Solonischen
Gesetzgebung.
Sprichwörtlich war schon im
Altertum die übergroße Strenge (drakontische oder drakonische Strenge) dieser
Gesetze; weil
der
Tod fast für alle
Vergehen als
Strafe festgesetzt war, sagte man, sie seien mit
Blut geschrieben. Bei
solcher
Beschaffenheit war die
GesetzgebungDrakons nicht geeignet, eine dauernde Regelung der innern Verhältnisse herbeizuführen,
und mußte daher nach 27
Jahren der
GesetzgebungSolons weichen.
die Drehung (Windung) der
Züge in
Feuerwaffen. Die schon im 16. Jahrh. gebräuchlichen
Züge dienten lediglich
als Schmutzrinnen und waren daher nur gerade; erst
AugustinKutter (gest. 1630) gab ihnen eine schraubenförmige
Drehung zur
Führung des
Geschosses. Dralllänge ist die
Länge, auf der die
Züge eine einmalige
Umdrehung machen; sie wird in
Metern oder in Geschoßkalibern ausgedrückt. Der Drallwinkel wird durch die abgewickelt gedachte (die Schraubenlinie
als
Hypotenuse eines rechtwinkeligen
Dreiecks) Zugkante mit der Rohrachse gebildet (bei
Handfeuerwaffen
[* 21] etwa 3°); je größer dieser
Winkel,
[* 22] desto stärker der Drall. Zur allmählichen Überführung des
Geschosses in die
Rotation dient
der Progressivdrall, bei welchem der Drall von 0° in den eigentlichen Enddrall in Kreisbogen- oder parabolischer
Linie übergeht.
(griech.),
»Handlung«, aber nicht vollzogene (actum), sondern im Vollzug begriffene (actio),
sofern dieselbe von handelnden
Personen ihrer innern
Anlage
(Charakter) und ihrer äußern
Lage
(Situation) gemäß soeben ausgeführt
wird; im ästhetischen
Sinn diejenige Dichtungsart, welche die Form einer solchen nachahmt, d. h. (nach
Lessing) »Begebenheiten
als
Handlungen« darstellt, im
Gegensatz zum
Epos, welches
»Handlungen als Begebenheiten« darstellt. Da nun
jede
Handlung eine Veränderung
in sich schließt, zu dem Vollzug derselben aber Zeit erfordert wird, so folgt, daß beides
auch bei dem Drama der
Fall sein muß.
Jene besteht in der (entweder betrübenden oder erfreulichen) Schicksalswendung des dramatischen
»Helden« (tragischer, komischer
Glückswechsel); unter dieser versteht man den Zeitraum, der zwischen Beginn und
Schluß der nachgeahmten
Handlung als verflossen gedacht wird (derselbe kann, wie in
Schillers
»Wallenstein«, einige
Tage, aber auch, wie in
Shakespeares
»Macbeth«, mehrere Jahre betragen). Auf jener beruht, da jede im Vollzug begriffene
Handlung ein kontinuierliches Geschehen,
d. h. eine
Reihe¶