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Leitung sichern dieser Gesellschaft ungeachtet des Verlustes ihres Privilegiums doch eine natürliche Übermacht, welche sich auch darin manifestiert, daß die eine Zeitlang konkurrierende Bayrische Dampfschiffahrtsgesellschaft 1862 den Mitbewerb aufgab und ihren Schiffspark der Donaudampfschiffahrts-Gesellschaft verkaufte, und daß die in den letzten 60er Jahren entstandene Vereinigte Ungarische Dampfschiffahrtsgesellschaft ebenfalls 1874 liquidieren mußte. Auf der untern Donau konkurrieren einerseits rumänische Schiffahrtsgesellschaften (Crucea alba) unter Begünstigungen ihrer Regierung, anderseits die seewärts heraufkommenden Fahrzeuge aller Flaggen, [* 1] besonders englische.
Zur Hebung [* 2] der Donauschiffahrt vom technischen Standpunkt wird neuestens die auf der Elbe und anderwärts bewährte Einrichtung der Seil- oder Kettenschiffahrt (Touage) besonders ins Auge [* 3] gefaßt. Die Donaudampfschiffahrts-Gesellschaft hat seit 1869 eine Kette von Wien [* 4] bis Preßburg [* 5] und in den letzten Jahren von Wien aufwärts (1883 bis Pöchlarn) gelegt und auf diesen Strecken 6 Kettenschiffe und 1 Seilschiff in Verwendung. Auch soll die Touage auf der obern Donau bis Passau [* 6] ausgedehnt werden.
Völkerrechtliche Verhältnisse der Donau.
Was die administrativen und völkerrechtlichen Verhältnisse der Donau betrifft, so wurde durch den Pariser Friedensvertrag vom erklärt, daß die Schiffahrt auf der Donau keinerlei Abgaben unterworfen werden dürfe, welche allein auf die Thatsache der Beschiffung des Flusses gegründet wären. Es wurde eine europäische Donaukommission eingesetzt, in welcher Deutschland, [* 7] Österreich-Ungarn, [* 8] Frankreich, Großbritannien, [* 9] Italien, [* 10] Rußland und die Türkei [* 11] durch je einen Abgeordneten vertreten sind, und welche beauftragt wurde, die zur Erhaltung der Schiffbarkeit notwendigen Arbeiten auf der Strecke von Isaktscha bis zu den Donaumündungen auszuführen.
Diese ursprünglich provisorische Institution besteht bis heute noch, da ihr Mandat durch die auf der Pariser Konferenz abgeschlossene neue Schiffahrtsakte vom und ferner durch das sogen. Londoner Protokoll der Pontuskonferenz vom verlängert wurde. Durch den Berliner [* 12] Vertrag vom wurde die Strecke neutralen und internationalen Charakters, die früher aufwärts bis Isaktscha reichte, bis zum Eisernen Thor verlängert und auch Rumänien [* 13] eine Stelle in der Donaukommission eingeräumt.
Die Ausführung der Arbeiten zur Beseitigung der Schiffahrtshindernisse am Eisernen Thor wurde Österreich-Ungarn allein anvertraut, welches seiner Zeit das Recht der Erhebung einer provisorischen Taxe zur Deckung der Kosten ausüben darf. Über den Entwurf eines Schiffahrts-, Strompolizei- und Überwachungsreglements für die Strecke vom Eisernen Thor bis Isaktscha und über die Zusammensetzungen der zur Überwachung dieser Polizeivorschriften berufenen gemischten oder Uferstaatenkommission konnte bisher eine Einigung nicht erzielt werden.
Herodot läßt den Strom im Keltenland am Pyrene (Brenner) entspringen, die Römer [* 14] nach dem zweiten Punischen Krieg bei den Osismiern in der heutigen Bretagne; seit Cäsars Zügen verlegte man den Ursprung in die südlichen Alpen, [* 15] bis man nach dem Zug des Tiberius gegen die Vindelizier vom Bodensee aus die wahre Quelle [* 16] der Donau fand.
Vgl. Peters, Die Donau und ihr Gebiet, eine geologische Studie (Leipz. 1875);
Götz, Das Donaugebiet mit Rücksicht auf seine Wasserstraßen etc. (Stuttg. 1882).