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belehnte, erklärten die Dithmarschen, daß sie dem Erzbistum Bremen unterthan seien, und protestierten beim Papst gegen ein solches willkürliches Verfahren des Kaisers. Christian I. starb, ehe er etwas gegen die Dithmarschen unternehmen konnte, 1481. Sein Sohn, König Johann, erneuerte 1488 seine Ansprüche und zog 1500 mit einem 30,000 Mann starken, meist aus deutschen Söldnern, der sogen. großen Garde unter dem Junker Slenz, bestehenden Heer gegen sie. Die Dithmarschen zogen sich zurück, warfen bei Hemmingstedt eine Schanze auf, wählten einen ihrer Landesältesten, Wolf Isebrand, zum Führer und gelobten, zu siegen oder zu sterben.
Wirklich gelang es ihnen auch, das feindliche Heer in die Moräste zu locken und, nachdem sie alle Angriffe auf ihre Schanze zurückgewiesen, durch Öffnung der Schleusen zu vernichten. Die Blüte des schleswig-holsteinischen Adels kam um, König Johann selbst rettete sich nur durch schnelle Flucht, auch die Danebrogsfahne fiel in die Hände der Dithmarschen. Es kam nun ein Friede zwischen Dithmarschen und Dänemark zu stande, in welchem König Johann auf seine Eroberungspläne verzichtete. 1524 versuchte Heinrich von Zütphen aus Bremen in Dithmarschen Luthers Lehre zu verbreiten, wurde aber auf Betrieb der Mönche zu Heide verbrannt.
Dennoch machte die Reformation Fortschritte, und schon 1532 wurde überall die Messe aufgehoben. 1548 erhielt Herzog Adolf von Holstein von Kaiser Karl V. die Bestätigung des von Friedrich III. seinem Vorfahren Christian I. erteilten Lehnsbriefs über Dithmarschen und erklärte nach dem Regierungsantritt Friedrichs II. von Dänemark mit demselben gemeinschaftlich den Dithmarschen den Krieg. Mit einem großen Heer zogen die Fürsten gegen sie, umgingen ihre Schanzen, führten sie durch Scheinangriffe irre und schlugen die einzelnen Haufen der unter sich entzweiten Dithmarschen zuletzt bei Heide, wo die Tapfersten unter dem Bauern Rhode des alten Ruhms würdig stritten.
Die Dithmarschen sahen sich darauf genötigt, sich an Holstein zu ergeben, den König von Dänemark aber als Oberlehnsherrn anzuerkennen. Die Bedingungen waren jedoch glimpflich; die Dithmarschen behielten Freiheit der Person und des Eigentums, freie Gemeindeverfassung und ihr Landrecht sowie Wahl ihrer Beamten. Ihr Land wurde in drei Teile geteilt: den Süderteil nahm der König, den Vorderteil der Herzog Adolf und den Mittelteil Herzog Johann von Holstein in Besitz. Nach Johanns Tod 1581 bildete Dithmarschen nur noch zwei Teile: Norder- und Süderdithmarschen;
1773 fiel auch ersteres an den König von Dänemark.
Von da an teilte das Land der Dithmarschen das Schicksal Holsteins.
Beglaubigte Nachrichten und Überlieferungen zur Geschichte Dithmarschens verdanken wir zunächst Johann Adolfi, genannt Neocorus (d. h. Köster, geb. 1559, gest. 1629), dessen in niedersächsischer Sprache geschriebene Chronik des Landes Dithmarschen Dahlmann in der Urschrift mit 23 Abhandlungen (Kiel 1827, 2 Bde.) herausgegeben hat.
Vgl. ferner: Michelsen, Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen (Altona 1834);
Derselbe, Sammlung alt dithmarsischer Rechtsquellen (das. 1842);
Volkmar, Geschichte des Landes Dithmarschen (Braunschw. 1851);
Nitzsch, Das alte Dithmarschen (Kiel 1862);
Kolster, Geschichte Dithmarschens (nach Dahlmanns Vorlesungen, Leipz. 1873, bis 1559 reichend).