eine aus zwei
Vokalen, von denen der erste betont ist, bestehende Lautgruppe. Die
Aussprache kommt dadurch zu stande, daß bei fortdauerndem Stimmton die Mundstellung von der zum einen
Vokal erforderlichen
in die für einen andern
Vokal gehörige übergeht. In der
Regel ist der erste
Vokal heller als der zweite;
doch kommt auch das umgekehrte
Verhältnis vor, z. B. in pfui und in den noch jetzt in süddeutschen
Mundarten erhaltenen mittelhochdeutschen
Diphthongen ie, uo, üe. Diphthonge der letztern Art werden bisweilen als unechte bezeichnet. Sprachgeschichtlich betrachtet,
verschmilzt sehr häufig ein Diphthóng zu einem einfachen
Vokal, z. B. in
Mutter aus älterm muoter, franz. ai,
au, nach jetziger
Aussprache s. v. w.
e, o; umgekehrt ist z. B. das mittelhochdeutsche î im Neuhochdeutschen zu dem ei geworden,
z. B. in mein aus mîn.
astronom.
Instrument, 1844 von
Dent in
London
[* 2] erfunden, besteht aus drei fein geschliffenen rechteckigen Glastafeln, welche
ein gleichschenkeliges
Prisma
[* 3] einschließen, wobei von den drei Neigungswinkeln der Seitenflächen der eine 90°, folglich
jeder der beiden andern 45° beträgt. Wird das Dipleidoskop
[* 4] vor dem
Objektivglas eines
Fernrohrs so befestigt, daß die dem
rechten
Winkel
[* 5] gegenüberstehende Seitenfläche in der
Ebene des
Meridians liegt und genau senkrecht auf der
Achse des
Fernrohrs
steht, so wird man von allen Gegenständen, welche nicht genau in der
Ebene des
Meridians liegen, im Gesichtsfeld zwei
Bilder
erblicken, wogegen sich bei
Objekten in der Meridianebene diese beiden
Bilder decken. Man kann daher mit
einem jeden mit dem Dipleidoskop versehenen und gehörig aufgestellten
Fernrohr
[* 6] die
Kulmination hell glänzender
Gestirne, besonders der
Sonne,
[* 7] beobachten. Doch gewährt das Dipleidoskop immer nur eine beschränkte Genauigkeit und kann niemals für
eine
Sternwarte
[* 8] an
Stelle des Passageninstruments
(Mittagsfernrohrs) treten.
(diplōma, griech.), eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel;
bei den
Römern im allgemeinen eine amtliche
Ausfertigung, namentlich eine durch
Unterschrift und
Siegel beglaubigte
Urkunde.
In dieser Bedeutung war das
Wort Diplom während des ganzen
Mittelalters nicht mehr gebräuchlich, denn alle jene
Staatsschriften,
welche jetzt Gegenstand der
Urkundenlehre oder sogen.
Diplomatik sind, wurden damals mit
Charta,
Pagina,
Literae etc. bezeichnet.
Erst im 17. Jahrh. kam das
Wort Diplom wieder in
Aufnahme, und zwar führte es
Mabillon (durch ein Werk
»De re diplomatica«) in den
wissenschaftlichen Sprachgebrauch und
Joachim in die
deutsche Sprache ein. Es bedeutete damals alle amtlichen
geschichtlichen Aufzeichnungen, besonders solche, welche einer ältern Zeit angehörten. Seitdem die
Diplomatik deutsche Bearbeiter
gefunden, ist das
WortUrkunde für Diplom herrschend geworden; dagegen erhielt Diplom die Bedeutung einer solchen schriftlichen
Erklärung, welche zur
Beglaubigung irgend eines Vorgangs oder Beschlusses von seiten der dabei beteiligten
Personen absichtlich
und beweiskräftig ausgestellt worden ist. In engerer Bedeutung sind Diplome
Urkunden über Erteilung
akademischer
Würden, des adligen
Standes oder über die
Aufnahme in
gelehrte Gesellschaften. Diplomatarium
(Chartularium), eine
Sammlung von
Abschriften oder
Abdrücken alter
Urkunden.
(griech.), ursprünglich derjenige, welcher
Diplome verabfaßt (s.
Diplom); dann Bezeichnung
derjenigen, welche im internationalen Staatenverkehr die
Interessen eines
Landes zu vertreten haben (s.
Diplomatie).
Diplomatisch,
auf die
Diplomatie, auf den
Beruf der Diplomaten bezüglich, z. B. eine diplomatische
Mission. Die
Ausdrücke Diplomat und diplomatisch
werden aber auch nicht selten auf andre Lebensverhältnisse
übertragen, um ein
Verfahren nach Art der Diplomaten zu
charakterisieren. Diplomatisierend nennt man eine
Politik, eine
Haltung dann, wenn sie nicht gerade und offen, sondern mehr
auf Umwegen zum
Ziel zu gelangen sucht.
(v. griech. diploma, s.
Diplom), ein
Wort, welches zur Bezeichnung dreier verschiedener Verhältnisse oder Gegenstände dient. Es bezeichnet 1) die
Wissenschaft der
Staatsschriften und Staatsurkunden. In dieser
Richtung bezweckt Diplomatie die Ermittelung des
Inhalts und die Feststellung der Echtheit der Staatsurkunden, zumal der
Staatsverträge, auf Grundlage der
Paläographie, welche
die außer
Gebrauch gekommenen Schriftzeichen früherer
Jahrhunderte enträtselt, und der historischen und philologischen Textkritik.
Soweit die Diplomatie diesen
Zweck verfolgt, erscheint sie einfach als Hilfswissenschaft der Geschichte, zu deren
allerersten Aufgaben es gehört, unter ihren urkundlichen Grundlagen Echtes von Unechtem zu unterscheiden und
Urkundenfälschungen
zu entlarven. Zur
Sicherung der Staatsurkunden gegen Verdunkelung dienen gegenwärtig die Einrichtungen der Staatsarchive.
Diese erste Bedeutung des
Wortes Diplomatie ist fast außer
Gebrauch gekommen, häufiger bedient man sich dafür desWortesDiplomatik.
Auf Grundlage der ersten Bedeutung entstand eine zweite: hiernach ist Diplomatie 2) die
Wissenschaft der auf die auswärtigen Staatsverhandlungen
bezüglichen
Regeln und
Formen.
In demWorte Diplomatie liegt zunächst kein Unterschied zwischen innern und äußern Staatsangelegenheiten
angedeutet. Insofern aber, insbesondere zur Zeit der absoluten
Monarchie, der
Gebrauch und der
Abschluß
von
Staatsverträgen häufiger ward und das innere Staatsleben an
Inhalt u. Bedeutung für die kontinentalen
Staaten einbüßte,
faßte man den äußern
Verkehr als die Hauptzweckbestimmung des Staatsschriftenwesens auf.
Schriftlichkeit, welche seit dem 16. Jahrh., vornehmlich unter dem Einfluß der
Kirche, die regelmäßige Prozeßform im Gerichtsverfahren
geworden war und den alten volkstümlichen
Grundsatz der
Mündlichkeit verdrängt hatte, beherrschte die
äußern Beziehungen der
Regierung mit um so größerm
Recht, als jedermann überall darauf Bedacht nahm, seine
Rechte in urkundlicher
Form zu sichern und Beweismittel für spätere als möglich vorausgesehene Streitfälle zu bewahren. Im Zusammenhang damit
bildete sich eine feste
Technik in der Verwendung, Abfassung, Vorbereitung und Redaktion der für den
auswärtigen
Verkehr bestimmten Staatsurkunden, der
Gebrauch einer
Chifferschrift, das Kurierwesen u. a. Da indessen, zumal
bei der
Verhandlung von
Staatsverträgen, den endgültigen Vereinbarungen überall mündliche Verabredungen vorangehen mußten,
umfaßte allmählich die Bedeutung der Diplomatie jede Art des internationalen Meinungsaustausches. In derSache
selbst war auch der materielle
Inhalt der unter den Vertretern des
Staats getroffenen Vereinbarungen wichtiger als die formale
Technik der urkundlichen Aufzeichnung. So erschien
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