Dämmerungskreis erreicht, und diese Zeit ist verschieden je nach der
Neigung und
Stellung des von der
Sonne
[* 1] an einem
Tag durchlaufenen
Kreises.
In demMaß, wie die
Sonne schräger gegen den
Horizont
[* 2] herabsinkt, braucht sie offenbar mehr Zeit, den Dämmerungskreis
zu erreichen, weil sie einen größern Weg zurückzulegen hat als da, wo sie mehr senkrecht zum
Horizont
untergeht.
Letzteres findet in der
Nähe des
Äquators statt, während die
Bahn der
Sonne immer schräger gegen den
Horizont liegt,
je mehr man sich vom
Äquator nach N. oder nach S. entfernt.
Die Dämmerung ist daher am
Äquator am kürzesten und wird gegen die
Pole zu immer länger. Für gewisse
Orte und
Zeiten sinkt die
Sonne überhaupt nicht 18° tief unter den
Horizont, es findet dann eine ununterbrochene (mitternächtliche)
Dämmerung statt. Unter dem
Äquator schwankt die Dauer der astronomischen Dämmerung zwischen 72 und 79
Minuten, unter 40° nördl. oder südl.
Br. beträgt die Dauer der astronomischen Dämmerung zur Zeit der Äquinoktien 95
Minuten, zur Zeit des kürzesten
Tags 103
Minuten und zur Zeit des längsten
Tags 125
Minuten; unter 50° nördl. oder südl.
Br. dauert die astronomische Dämmerung zur
Zeit der Äquinoktien 115
Minuten, zur Zeit des kürzesten
Tags 126
Minuten, und zur Zeit des längsten
Tags sinkt die
Sonne nur noch bis 16½° unter den
Horizont und tritt deshalb die Zeit der hellen
Nächte ein, welche unter 50°
nördl.
Br. 1. Juni, unter 70° 26. März und unter dem
Pol29. Jan. beginnt.
Als Anfang und Ende der bürgerlichen Dämmerung nimmt man den
Moment an, wo man im
Zimmer ohne Kerzenlicht die
gewöhnlichen Beschäftigungen noch nicht oder nicht mehr vorzunehmen im stande ist. Diese Bestimmung ist ungenau, indem
es von der
Güte der
Augen, der
Lage des
Lokals und andern Umständen abhängt, ob daselbst noch gelesen oder sonst etwas ausgeführt
werden kann. Das
Lesen größerer
Schrift gelingt etwa noch, solange der Sonnenmittelpunkt nicht die Tiefe
von 6½° unter dem
Horizont erreicht hat.
Die Dauer der bürgerlichen Dämmerung beträgt ungefähr ein Drittel von der der astronomischen. Unter 50° nördl.
Br. findet die kürzeste Dauer der bürgerlichen Dämmerung 14. März und 29. Sept. statt, wenn die
Sonne 2° 29' südliche
Deklination hat. Dieselbe beträgt 40
Minuten, während die kürzeste Dauer der astronomischen Dämmerung unter
dieser
Breite
[* 3] 1
Stunde 53
Minuten beträgt. Am
Äquator findet das ganze Jahr über so gut wie kein Unterschied in der Dauer
der bürgerlichen Dämmerung statt, indem sie in den Äquinoktien 24, in den Solstitien 25
Minuten währt. Mit
dem wachsenden Unterschied der Tageslängen wächst auch der Unterschied in der Dauer der Dämmerung In der heißen
Zone spricht sich das Aufhören der bürgerlichen Dämmerung wie überhaupt die Dämmerungserscheinungen deutlicher
aus als in der gemäßigten und kalten
Zone.
(lat.), »wird verdammt« zur
Nichtveröffentlichung, bei der Bücherzensur
Formel, wonach ein
Buch oder eine
Stelle darin nicht durch
den
Druck veröffentlicht werden durfte.
(lat.),
Schade, im weitern
Sinn jeder Nachteil, welchen jemand in irgend einer Beziehung erleidet; im engern
und im juristischen
Sinn ein Vermögensnachteil. Dieser Nachteil kann entweder darin bestehen, daß unser bereits vorhandenes
Vermögen verringert wird (positiver
Schade, damnum emergens, damnum im engern
Sinn), oder darin, daß man etwas,
was man ohne das benachteiligende Ereignis erhalten haben würde, nun nicht erhält, daß also ein erlaubter
Gewinn vereitelt
wird (negativer
Schade, lucrum cessans).
Die
Ursache des
Schadens liegt entweder in einem
Zufall (casus, damnum fatale), d. h. in einem Ereignis, welches nicht einer
Person
zur
Schuld zu rechnen ist, oder in einer unerlaubten
Handlung eines andern (dolus, culpa, mora), oder in
beidem zugleich (casus mixtus). Die
Folge einer durch
Schuld zugefügten
Beschädigung kann bestehen in der Verpflichtung, das
durch die
Verletzung Erhaltene wieder herauszugeben, dem andern den entzogenen
Besitz wieder einzuräumen, das gestörte
Recht
wieder anzuerkennen, den vorigen Zustand wiederherzustellen, wegen künftiger
Störung Sicherheit zu leisten,
aber auch in wirklicher
Strafe und jedenfalls in der Verpflichtung, dem Geschädigten
Schadenersatz zu leisten, d. h. die widerrechtliche
Vermögensverringerung durch Hingabe eines entsprechenden Vermögensteils wieder auszugleichen, vorausgesetzt, daß der
Schade
überhaupt in
Geld angeschlagen werden kann (s.
Schadenersatz).
Übrigens wird das Damnum in derRegel nur dann rechtlich berücksichtigt, wenn bereits wirklich ein
Schade
eingetreten ist, nicht, wenn ein solcher erst droht. Eine Ausnahme besteht für das Damnum infectum. Wenn nämlich
jemand von dem baufälligen Gebäude eines andern
im Fall des Einsturzes desselben einen
Schaden zu befürchten hat, so kann
er von dem
Eigentümer desselben oder von demjenigen, der das Gebäude kraft eines dinglichen
Rechts besitzt,
Kautionsleistung wegen des zu befürchtenden
Schadens (cautio damni infecti) fordern.
(spr. -moasoh,Damoisel), in
Frankreich der Edelknappe,
Junker, welcher reiche Edelleute begleitete und bei
Tisch aufwartete, selbst aber von den untern
Knechten bedient wurde.
Günstling des ältern
Dionysios von
Syrakus.
[* 7] Einst rühmte er diesen als den glücklichsten aller Sterblichen.
Dionysios bot ihm darauf sein
Glück an und ließ ihm in seinem
Palast alle
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