Georg, bedeutender Sanskritist, geb. zu Berstel ^[richtig:
Borstel] bei
Nienburg
[* 1] in
Hannover
[* 2] als Sohn eines
Predigers, studierte zu
Göttingen
[* 3]
Philologie, vergleichende Sprachwissenschaft
und orientalische
Sprachen, besonders
Sanskrit, und promovierte daselbst 1858. Nachdem er die nächsten Jahre abwechselnd in
Paris,
[* 4]
London
[* 5] und
Windsor, wo er als
Assistent des Bibliothekars der
Königin beschäftigt wurde, und in
Göttingen, wo
er sich als
Privatdozent habilitierte, zugebracht hatte, folgte er 1863 einem
Ruf nach
Indien als
Professor der orientalischen
Sprachen an dem
ElphinstoneCollege in
Bombay.
[* 6] Eine seiner ersten
Arbeiten war hier die im Auftrag des damaligen
Gouverneurs der
PräsidentschaftBombay,
SirBartle Frere, in
Gemeinschaft mit einem englischen
Juristen, R.
West, unternommene
Bearbeitung des geltenden indischen
Erbrechts auf
Grund der
Aussprüche indischer Pandits und der Originalstellen in den Sanskritgesetzbüchern.
Das Werk erschien unter dem
Titel: »A digest of
Hindu law«
(Bomb. 1867-69, 2 Bde.; 3. Aufl.
1880) und ist durch die historische
Einleitung und die als Anhang beigegebenen
Auszüge aus den ältesten
indischen Rechtsquellen auch für die indische
Rechtsgeschichte von großer Bedeutung. 1868 zum Educational Inspector (Oberschulrat)
befördert, gründete er zahlreiche neue
Primär- und Sekundärschulen; namentlich nahm er aber auf seinen amtlichen Visitationsreisen
die Gelegenheit wahr, eine sehr bedeutende Anzahl von wichtigen alten Sanskrithandschriften teils für die indische
Regierung,
teils für die
Bibliotheken von
Oxford,
[* 7]
Cambridge und
Berlin,
[* 8] teils auch für sich selbst anzukaufen.
Später dehnte er im Auftrag der indischen
Regierung diese Nachforschungen bis nach
Kaschmir
[* 9] aus, wo er 1875 eine
Menge höchst
wertvoller, meist auf Birkenrinde geschriebener Sanskrithandschriften entdeckte und für die
Regierung ankaufte. Über die
hier, in
Zentralindien,
Gudscharat und der
Radschputana erworbenen
Handschriften, über 5000 an der Zahl,
gab er wertvolle
Kataloge heraus, von denen der besonders interessante kaschmirsche 1877 als Extranummer des
Journals der
Royal
Asiatic Society von
Bombay erschien.
Auch als
Editor von Sanskrittexten war Bühler vielfach thätig, namentlich für die
»BombaySanskrit series«,
die er zusammen mit
Kielhorn gründete. Sie umfaßt jetzt bereits einige zwanzig Sanskritwerke, die größtenteils von indischen
Gelehrten (wie Bhandarkar, Telang, Shankar
Pandit u. a.) ediert worden sind, wie überhaupt das
Studium des
Sanskrits im westlichen
Indien durch Bühler einen bedeutenden Aufschwung nahm. Für die von
MaxMüller herausgegebene Sammlung »Sacred
Books of the
East« übersetzte er die
Gesetzbücher des Upastamba und
Gautama (Oxf. 1879); den Sanskrittext des erstern hatte
er schon früher herausgegeben
(Bomb. 1869-71, 2
Tle.). Auch an der Entzifferung indischer
Inschriften nahm Bühler lebhaften
Anteil;
namentlich gelang es ihm, durch die Enträtselung dreier von dem
GeneralCunningham entdeckter
Inschriften
des buddhistischen
Königs Asoka das Todesjahr des
Buddha genauer als bisher zu bestimmen.
Auch schrieb er Sanskritschulbücher und edierte während eines vorübergehenden Aufenthalts in
Europa
[* 10] ein altes Prâkritwörterbuch
(zum
Benfey-Jubiläum, Gött. 1879). Im
September 1880 nahm Bühler aus Gesundheitsrücksichten seinen
Abschied aus dem indischen
Dienst und wurde schon einen
Monat später zum
Professor des
Sanskrits und der indischen
Philologie in
Wien
[* 11] ernannt, als welcher er außer zahlreichen Abhandlungen über indische
Altertumskunde einen »Leitfaden für den Elementarkursus
des
Sanskrit, mit
Glossaren«
(Wien 1883) und einen
Band
[* 12] englischer Übersetzungen indischer
Gesetzbücher veröffentlichte.
[* 13]
(Abweiser,
Stake,
Zunge), jedes Flußbauwerk, welches mit dem einen Ende sich an das
Ufer anschließt
und mit dem andern entweder frei in den
Fluß hineinragt, oder sich auch bis an das jenseitige
Ufer erstreckt, um entweder
dem
Fluß oder einem Teil desselben eine andre
Richtung zu geben, oder dessen
Ufer vor Abbruch zu schützen, oder durch Anschwemmung
Land zu gewinnen. Nach dem
Material unterscheidet man
Erd-,
Stein-,
Pfahl- und Faschinenbuhnen, von denen
die
Stein- und Faschinenbuhnen am häufigsten angewandt werden.
Die Buhnen sind teilweise in das
Ufer einzubauen und mit demselben zu verbinden. Der Teil, welcher das
Ufer berührt, heißt
die
Wurzel,
[* 14] der entgegengesetzte Teil der
Kopf, die auf dem Flußbett ruhende
Fläche die
Sohle oder Grundlage,
die oberste, teilweise gewölbte
Fläche die
Krone, die stromaufwärts gerichtete Seite die Vorder- oder Strichseite, die stromabwärts
gerichtete die Rückseite. Die
Höhe der Buhne wird in vielen
Fällen, namentlich nach der
Wurzel hin, der Uferhöhe gleich gemacht,
damit ein Hinterspülen derselben vermieden werde.
Die Strichseite kann unter Umständen sehr steil gehalten werden, während der stromabwärts liegenden Seite eine sehr flache,
namentlich bei den Steinbuhnen nicht unter 1:2 angelegte,
Böschung gegeben werden darf. Je nach der
Richtung, nach welcher
sich die Buhnen vom
Ufer ab in den
Fluß erstrecken sollen, unterscheidet man flußabwärts geneigte, senkrechte
und flußaufwärts geneigte. Die flußabwärts geneigten oder Ablenkungsbuhnen sind zu kostspielig, gewähren flußabwärts
höchst selten sichern
Schutz und veranlassen meist Widerströme, die sich sogar in den zwischen dem
Ufer und der Buhne befindlichen
Raum erstrecken, das Ansetzen von Land hindern und oft Abbruch des
Ufers verursachen.
Die sogen. senkrechten Buhnen entsprechen ihrem
Zweck schon weit mehr; aber noch wirksamer als sie sind
die flußaufwärts gerichteten Buhnen, deren
Richtung mit dem stromaufwärts liegenden
Ufer einen
Winkel
[* 15] von 25-60° bilden
muß, je nachdem der
Fluß mehr oder weniger reißend ist. Hinsichtlich der Art ihrer
Wirkung werden die Buhnen in
angreifende und schützende eingeteilt. Die erstern überschreiten die Normalbreite des
Stroms, letztere nicht. Die Schutzbuhnen
sollen ein mit dem Abbruch bedrohtes oder schon im Abbruch liegendes
Ufer bewahren.
Ihr
Kopf darf nie über die
Linie hinausreichen, welche die Normalbreite des
Flusses begrenzt; mithin dürfen sie nie die Normalbreite
desFlusses schmälern.
Soll durch sie zugleich die fehlende Normalbreite des
Flusses hergestellt werden,
so muß ihr
Kopf die
Linie berühren, welche jene
Breite
[* 16] bezeichnet. Schutzbuhnen, wenn sie nur als solche dienen, sind hoch
genug, wenn sie 40-50
cm über das Mittelwasser hervorragen. Die Treibbuhnen sollen den
Fluß zwingen, das jenseitigeUfer,
eine
Insel oder eine
Sandbank etc. teilweise oder ganz abzuführen oder das Flußbett zu vertiefen. Da dieselben
vorzugsweise bei hohem Wasserstand wirksam sein können, so müssen sie höher als
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