Frühzeitig im diplomatischen Dienst, war er Legationssekretär in Stockholm und Wien, später eine Zeitlang Geschäftsträger
in London. Nach Rußland zurückgekehrt, wurde er auf die Empfehlung Karamsins, welcher ihm die Herausgabe des zwölften Bandes
seiner »Geschichte des russischen Reichs« (Petersb. 1829) übertrug, Staatssekretär des Kaisers Nikolaus; nach dem Aufstand der
Dekabristen ward er mit der Leitung der Untersuchung betraut; 1832 wurde er Minister des Innern und 1839 Justizminister
sowie Präsident der gesetzgebenden Abteilung im Reichsrat. Er nahm teil an Vollendung der von Speranskij begonnenen Gesetzeskodifikationen
und bewirkte 1842 und 1847 zwei kaiserliche Erlasse, welche den Hörigen das Recht zur Abschließung gültiger
Verträge und zum Erwerb von Grundeigentum einräumten, wodurch die Aufhebung der Leibeigenschaft der Bauern angebahnt ward. 1842 zum
Grafen erhoben, wurde auch auf andern Gebieten zu wichtigen Missionen verwendet; unter anderm ging er 1846 nach Rom, um das
Konkordat, das dann ins Leben trat, zu vereinbaren. Im Besitz des besondern Vertrauens Alexanders
II. nahm Bludow wie wenige andre der ältern Staatsmänner an den Reformen dieses Kaisers Anteil, vor allem an der Umgestaltung
der bäuerlichen Verhältnisse. 1855 ward er an Uwarows Stelle Präsident der Akademie und 1858 Mitglied des zum Zweck der Bauernemanzipation
eingesetzten Hauptkomitees, im Januar 1861 Präsident des Reichsrats und des Ministeriums. In dieser Eigenschaft
unterzeichnete er die Akte, welche die definitive Aufhebung der Leibeigenschaft enthielt. Er schrieb eine Abhandlung
über die letzten Tage und den Tod des Kaisers Nikolaus und veranlaßte die Herausgabe verschiedener Archivalien von historischer
Bedeutung. Er starb Bludows Biographie schrieb I. P. ^[Igor Petrovic] Kowalewski (1866). - Sein
ältester Sohn, Andrei Bludow, war russischer Gesandter in Athen 1862-65, in Dresden 1866-70, seit 1870 in Brüssel.
(Blewfields, spr. blúhfilds), Stadt an der Mosquitoküste im zentralamerikan.
Staat Nicaragua, an der Mündung
des Flusses in das Karibische Meer, hat eine Missionsstation der Herrnhuter und etwa 600 Einw., darunter
kaum 50 Weiße.
Die Stadt, bis 1860 Residenz eines von England fingierten Königs von Mosquito, wurde durch einen
Orkan fast gänzlich zerstört.
(spr. blöffs), in Nordamerika Bezeichnung der terrassenförmig 15-50 m ansteigenden Plateauränder, die das
Überschwemmungsgebiet des Mississippi begrenzen und an einigen Stellen bis dicht an den Fluß herantreten.
Alle größern Städte oberhalb New Orleans liegen an oder auf solchen Bluffs. Ihre Oberfläche bildet eine Lehmschicht von ganz ähnlicher
Beschaffenheit wie unser Löß.
1) Christian Albrecht, dän. Staatsmann, geb. zu Kopenhagen, arbeitete nach beendeten Rechtsstudien
beim Hofgericht in Kopenhagen und ward 1824 in der Verwaltung der ostindischen Kolonien angestellt. Nach
seiner Rückkehr 1831 wurde er Hardesvogt und 1843 Direktor der Generalzollkammer. Am übernahm er das Handelsministerium,
trat zwar 15. Nov.
mit seinen Kollegen zurück, blieb aber in der Nähe des Königs, der seine Energie und geschäftliche Gewandtheit
schätzen gelernt hatte. Am wurde er aufs neuern das Ministerium berufen, übernahm die
Präsidentschaft desselben und im April 1853 das Auswärtige im Ministerium Örsted. Es gelang ihm, die Frage der Elbherzogtümer
durch den Londoner Vertrag von 1852 in einer für Dänemark günstigen Weise zur Entscheidung zu bringen.
Während des Krimkriegs erklärte er sich für unbedingte Neutralität Dänemarks und traf umfassende Verteidigungsmaßregeln
zu deren Aufrechterhaltung. Da er dies ohne vorherige Befragung des Reichsrats gethan hatte, so wurde er nach seinem Rücktritt
(Dezember 1854) nebst seinen Kollegen wegen eigenmächtiger Überschreitung des Finanzetats in Anklagestand versetzt, vom Reichsgericht
aber freigesprochen. 1857 brachte er die Unterhandlungen über die Ablösung des Sundzolles
zu einem für Dänemark günstigen Abschluß. Im dänischen Reichsrat war er ein Vorkämpfer der Gesamtstaatspartei, trat den
Eiderdänen energisch entgegen und wurde daher 1864 nach dem unglücklichen Ausgang des Kriegs und dem Rücktritt des Ministeriums
Monrad noch einmal zur Leitung der auswärtigen Angelegenheiten und zur Präsidentschaft des Ministerrats
berufen. Er schloß den Wiener Frieden ab und verteidigte ihn im Reichsrat. Da es ihm indes nicht gelang, sich in der Frage der
Verfassungsrevision mit dem Reichsrat zu einigen, zog er sich im Oktober 1865 von aller öffentlichen Thätigkeit zurück.
Er starb
2) Richard, Bergmann, geb. 1830 zu Halle a. S., trat 1849 in Saarbrücken als Bergmann in die Lehre, studierte dann in Berlin, ward 1856 Referendar, 1860 Assessor
und 1863 Direktor der Staatsbergwerke in Saarbrücken. Dieser Stellung ward er indes wegen seiner Haltung in der Konfliktszeit
bald wieder enthoben und längere Zeit kommissarisch beschäftigt, bis er Ende 1866 als Oberbergrat in
Bonn angestellt wurde, wo er starb. Bluhme war einer der bedeutendsten, kenntnisreichsten und geschicktesten
Bergbeamten Preußens; er wurde mehrfach abgesandt, um in fremden Ländern neue Einrichtungen kennen zu lernen, und 1866 mit
der Organisation des Bergwesens in Hessen-Nassau und 1871 in Elsaß-Lothringen betraut. Vom Saarbrückener
Wahlkreis in den Reichstag gewählt, schloß er sich den Nationalliberalen an.
1) Karl Ludwig, Komponist und Bühnendichter, geb. 1786 zu Berlin, trat zuerst 1805 als Schauspieler bei Quandts Gesellschaft
am Rhein auf, kam dann als Sänger nach Königsberg, wo er unter Hillers Leitung Komposition studierte, und
kehrte 1810 nach Berlin zurück, wo seine erste Oper: »Claudine von Villa Bella«, mit Beifall aufgeführt wurde, brachte 1817 in
Wien die Oper »Das Rosenhütchen« zur Ausführung, die 39mal hintereinander
gegeben wurde, und erhielt 1820, nach Berlin zurückgekehrt, die Stelle als Hofkomponist am königlichen
Theater. Er verweilte darauf zwei Jahre in Paris, um das dortige Bühnenwesen zu studieren, und führte nach seiner Rückkehr
mehrere Jahre lang teils die Regie der königlichen Oper, teils die Direktion des Königsstädter Theaters. Er starb Blum war
ein äußerliches, aber heiteres und fruchtbares Talent, und seine Übersetzungen und Bearbeitungen fremder Stücke sowie seine
dramatischen Originalprodukte und musikalischen Kompositionen