erkannt und angefangen, für zweckmäßig eingerichtete
Leichenhäuser (s. d.) zu sorgen, sondern auch für schöne
Anlagen
und entsprechenden
Schmuck der
Gräber Sorge getragen. Die Begräbnisplätze galten zu allen
Zeiten und bei allen gebildeten
Völkern als heilig; namentlich rechneten Griechen und
Römer
[* 1] jede
Verletzung derselben zu den schwersten
Verbrechen. Das
Areal der Begräbnisplätze ist in der
RegelEigentum der
Kirche.
Im Fall der Unvermögendheit dieser ist ihre
Erhaltung, resp. zweckmäßige Einrichtung
Pflicht der Eingepfarrten.
Die Anlegung neuer Begräbnisplätze kann bloß unter
Genehmigung der kirchlichen Oberbehörden, welche dabei das
Gutachten
der
Medizinalpolizei zu hören haben, erfolgen. Ebenso unterliegt die
Wahl besonderer Begräbnisplätze außerhalb
des Totenackers der
Genehmigung von seiten dieser Behörde. Zweckmäßig hat man neuerdings für die Totenäcker den
NamenFriedhof vorgezogen.
im allgemeinen s. v. w. Gemeinvorstellung, welche die mehreren andern
Vorstellungen gemeinsamen
Bestandteile in
Eins zusammenfaßt (»begreift«, concipit, daher conceptus, »Begriffe«).
Wir haben vom
Baum,
Haus etc. einen Begriff, wenn wir dasjenige denken, was der
Eiche mit der
Buche,
Birke,
Palme
[* 4] etc., dem
Wohnhaus
[* 5] mit der
Hütte und dem
Palast gemeinsam ist. Wird dabei lediglich auf die Entstehung des Begriffs aus den
ihm zu
Grunde liegenden
Vorstellungen durch Vereinigung der gemeinsamen und
Absonderung der jeder derselben eigentümlichen
Bestandteile
(Abstraktion, s.
Abstrakt) geachtet, so hat man den Begriff im psychologischen
Sinn, wird dagegen ausschließlich auf
dasjenige, was in demselben gedacht wird, auf seinen
Inhalt, gesehen, den Begriff im logischen
Sinn im
Auge.
[* 6] In letzterm ist jeder Begriff, d. h. jeder gedachte
Inhalt, nur einmal, in ersterm dagegen überhaupt so oft vorhanden, als derselbe
Begriff wieder gedacht wird. An dem Begriff im logischen
Sinn wird dessen
Inhalt, d. h. die
Summe der in ihm vereinigten gemeinsamen
Bestandteile
(Merkmale, notae), von dessen
Umfang, d. h. der
Summe derjenigen
Vorstellungen unterschieden, deren Gemeinsames
er ausmacht. So machen die Merkmale:
Stamm,
Blätter,
Wurzel
[* 7] etc. den
Inhalt, die
Vorstellungen:
Eiche,
Buche,
Birke etc. den
Umfang
des Begriffs
Baum aus.
Beide stehen im verkehrten
Verhältnis zu einander; denn je mehr Merkmale im
Inhalt zusammengefaßt werden, desto kleiner muß
notwendig die Anzahl derjenigen
Vorstellungen werden, welche alle diese Merkmale miteinander gemein haben.
Nimmt man z. B. unter die Merkmale eines
Baums den
Besitz von
Ästen und
Zweigen auf, so muß man die (astlose)
Palme aus dessen
Umfang ausscheiden. In Bezug auf den
Inhalt sind die Begriffe einander entweder verwandt oder disparat, je
nachdem sie gewisse Merkmale oder gar keins dergleichen gemein haben, die verwandten ähnlich oder entgegengesetzt, je nachdem
ihre Merkmale identisch sind oder sich gegenseitig ausschließen. So sind die Begriffe:
Eiche und
Birke verwandt, weil sie
das Merkmal: holzstämmige
Pflanze gemein,
Farbe und
Ton dagegen disparat, weil sie kein Merkmal gemein
haben.
Jene beiden sind einander überdies auf jenes gemeinsame Merkmal hin ähnlich, während beide dem
Kohl als einer
Pflanze mit
krautartigem
Stengel
[* 8] entgegengesetzt sind. In Bezug auf den
Umfang unterscheidet man die Begriffe in solche, deren
Umfang ganz
oder teilweise zusammen-, und solche, bei welchen der
Umfang
des einen gänzlich außerhalb des
Umfanges
des andern fällt. Begriffe, deren
Umfang ein und derselbe ist, heißen
Wechselbegriffe, z. B. gleichseitiges und gleichwinkeliges
Dreieck.
[* 9]
Von Begriffen, bei welchen der
Umfang des einen gänzlich im
Umfang des andern liegt, heißt dieser der über-, jener der untergeordnete
Begriff, z. B.
Vogel und
Wasservogel.
Fallen
[* 10] die
Umfänge beider nur zum Teil zusammen, so daß sie einander durchkreuzen,
so heißen die Begriffe verträglich. Von dieser Art sind z. B. die Begriffe:
Europäer und Götzendiener, weil es im
Norden
[* 11] wirklich noch heidnische
Völkerschaften gibt. Begriffe dagegen, deren
Umfänge gänzlich außereinander liegen, heißen einander
ausschließende, entweder nur in dem
Sinn, daß kein Begriff, der im
Umfang des einen liegt, zugleich in jenem
des andern liegen kann (konträrer), oder daß jeder, welcher nicht im
Umfang des einen liegt, in jenem des andern liegen
muß (kontradiktorischer
Gegensatz). So schließen die Begriffe: eine rote
Blume und eine
blaue Blume einander konträr, die
Begriffe:
Sein und
Nichts einander kontradiktorisch aus.
Liegen einander konträr entgegengesetzte Begriffe
zugleich im
Umfang desselben dritten, d. h. sind sie, als demselben Begriff untergeordnet, einander
beigeordnet, und schließen sich ihre
Umfänge untereinander aus, so heißen sie disjunkt, z. B. Laufvogel und Flugvogel.
Die Angabe des
Inhalts eines Begriffs heißt
Erklärung (definitio, s.
Definition), z. B.: der
Mensch ist
das sinnlich-vernünftige Erdenwesen. Die Angabe des
Umfanges ist die
Einteilung (divisio, s.
Einteilung), z. B.: alle beweglichen
Weltkörper unsers
Sonnensystems zerfallen in periodisch und nichtperiodisch bewegliche. Die von der Angabe der nächsten
Merkmale (Gattungsmerkmal und spezifische
Differenz) durch weitere Angabe der Merkmale dieser selbst fortgesetzte
Erklärung
muß schließlich zu nicht weiter erklärbaren, d. h. einfachen,
Ur- oder Stammbegriffen kleinsten
Inhalts
und weitesten
Umfanges,
Kategorien, die fortgesetzte
Einteilung der Einteilungsglieder schließlich zu nicht weiter einteilbaren,
d. h. Einzelbegriffen (kleinsten
Umfanges und größten
Inhalts, Individualvorstellungen), führen.
Der Inbegriff aller auseinander durch
Erklärung und
Einteilung abgeleiteten Begriffe in ihrer natürlichen Abfolge der nächstfolgenden
aus den nächst vorhergehenden, von den
Kategorien bis zu den Individualbegriffen, bildet das (in seiner logischen Vollständigkeit
unerreichte und unerreichbare)
Ideal einer erschöpfenden
Klassifikation aller (überhaupt oder doch innerhalb eines gewissen
Gedankenkreises) möglichen Begriffe, das Begriffssystem (systema, s.
System).
Wie der Begriff im psychologischen vom Begriff im logischen, so ist dieser selbst vom Begriff im
grammatischen
Sinn, d. h. von der sprachlichen Bezeichnung desselben durch das
Wort, zu unterscheiden, indem nicht nur derselbe
Begriff durch verschiedene
Worte
(Synonymie), sondern auch oft durch dasselbe
Wort ein verschiedener Begriff (Homonymie) bezeichnet wird.
Je nachdem nun der Entstehungsprozeß des (psychologischen) Begriffs aus den ihm zu
Grunde liegenden Einzelwahrnehmungen
(des Gemeinbildes aus seinen
Anschauungen), oder die
Zusammensetzung des (logischen) Begriffs aus seinen Inhaltsmerkmalen,
oder der in der Zeit sich vollziehende
Wechsel derWorte für denselben oder die Bedeutungen (Begriffe) desselben
Wortes ins
Auge gefaßt wird, läßt sich von einer Geschichte des Begriffs in psychologischem, logischem und
sprachlichem
Sinn des
Wortes und in letzterer Hinsicht so
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