nach
Nürnberg
[* 1] gekommen, habe er erst in einem Eisenkram gedient, sei dann nach
Bamberg
[* 2] übergesiedelt, dort
Hof- und Stadtgerichtsprokurator
geworden, aber seines evangelischen Bekenntnisses wegen nach
Nürnberg zurückgekehrt und hier 1594 als
Bürger aufgenommen
worden. Er erlangte auch hier die
Stelle eines Gerichtsprokurators, dazu die eines kaiserlichen
Notars und starb Ayrers
Reimwerk
»Chronik der Stadt
Bamberg« (hrsg. von J. ^[Josef]
Heller, Bamb. 1838) ist unbedeutend; dasselbe gilt von der noch
ungedruckten strophischen Bearbeitung des
Psalters von 1574. Seine dramatischen
Dichtungen sind bei seinen Lebzeiten nicht
erschienen; erst seine
Erben veranstalteten eine Sammelausgabe unter dem
Titel:
»Opus theatricum« (Nürnb.
1618), enthaltend 30
Tragödien und
Komödien und 36
Fastnachts-,
Possen- und
Singspiele.
Ein zweiter in Aussicht gestellter
Band
[* 3] von 40
Komödien erschien nicht. Eine in
Dresden
[* 4] befindliche
Handschrift mit 22
Stücken
enthält 3 im
»Opus theatricum« nicht aufgenommene. Ayrer entnahm seine
Stoffe der Geschichte,
Sage und Novellenlitteratur, nur
in einem einzigen
Fall der
Bibel.
[* 5] Mehrere
Stücke sind Bearbeitungen englischer
Dramen, oder sie sind aus
gleicher
Quelle
[* 6] mit solchen geschöpft. Die »englischen
Komödianten« vermittelten ihm die lebendige
Anschauung englischer
Stücke.
Neben den in den alten Reimpaaren abgefaßten
Fastnachts- und Possenspielen schuf Ayrer auch eine
Reihe von strophischen
Singspielen,
in denen die
Personen ihre
Rollen
[* 7] nach der
Melodie eines
Volksliedes oder eines Meistertons abzusingen hatten.
Weniger gewandt in
Sprache
[* 8] und
Vers als sein Vorgänger
HansSachs, auch weniger frisch und unschuldig heiter,
ist er auch in der
Diktion des
Dialogs weniger dramatisch, insofern er breiter und redseliger verfährt. Doch kann seine
Weise
als dramatischer Fortschritt bezeichnet werden,
weil er gegenüber dem einfachen epischen
Stil eine Charakterisierung der
Personen
und eine wirklich dramatische, auf
Intrige beruhende
Konzeption erstrebt, wenn er auch in beidem über den guten
Willen und
die Anfänge nicht hinauskommt.
Tieck hat in sein
»DeutschesTheater«
[* 9] (Bd. 1) fünfStücke Ayrers aufgenommen.
Eine neue
Ausgabe des
»Opus theatricum«, nebst den drei früher nicht gedruckten
Stücken, besorgte Ayrer
Keller
(Schriften des Litterarischen
Vereins, Stuttg. 1865, 5 Bde.);
eine Auswahl mit trefflicher
Einleitung gab Tittmann (Leipz. 1868) heraus.
(spr. ährschir),Grafschaft im südlichenSchottland, am Clydebusen, umfaßt 2951 qkm
(53,6 QM.) mit (1881) 217,519 Einw.
Es wird eingeteilt in drei
Landschaften: Carrick, der südlichste Teil, bis zum Doonfluß, ein kahles Gebirgsland mit ausgedehnten
Moorstrecken und wenigen fruchtbaren
Thälern, im Merrick 842 m hoch;
Kyle, der mittlere Teil zwischen den
FlüssenDoon und
Irvine, an der
Küste eben, im Innern teilweise auch moorig, im
Black Craig 701 m
Höhe erreichend, und
Cunningham,
der nördlichste Teil, ein fruchtbares Hügelland.
Die
Bewässerung ist reichlich, das
Klima
[* 10] dabei gesund. 23 Proz. des
Areals
waren 1883 unter dem
Pflug,
[* 11] 17 bestanden aus
Weiden, 3 Proz. aus
Wald. DieViehzucht
[* 12] (1883: 92,140
Rinder,
[* 13] 344,376
Schafe)
[* 14] blüht, und namentlich die Dunlopkühe (s. d.) sind ihres reichlichen
Milchertrags wegen geschätzt.
Steinkohlen,
Eisen
[* 15] und
Kalksteine sind die wichtigsten Mineralprodukte, und die
Industrie hat
sich in jüngster Zeit in großartigem
Maßstab
[* 16] entwickelt. Sie befaßt sich mit Herstellung von
Eisen,
Baumwoll- und Wollweberei,
Gießerei,
[* 17] Maschinenbau,Schiffbau
und Kappenfabrikation. An der
Küste bereitet man Aschensalz aus dem
in
Masse angespülten
Seegras. Zur
Grafschaft gehört auch das 340 m hohe Basaltfelsen-Eiland Ailsa Craig, westlich von
Girvan.
Hauptstadt ist
Ayr.
(spr. ehton),WilliamEdmonstoune, engl. Dichter, geb. 1813 zu
Edinburg,
[* 18] studierte in seiner Vaterstadt
Jurisprudenz
und ließ sich daselbst 1840 als
Anwalt nieder. Indessen widmete er sich mehr litterarischen
Arbeiten und
schrieb namentlich für das ultraliberale
»Tait'sMagazine« zahlreiche und witzige
Artikel.
Bald aber wandte er sich dem Toryismus
zu und wurde Mitarbeiter, später
Redakteur des konservativen
»BlackwoodMagazine«; namentlich richtete er seine kaustische
Feder gegen den Eisenbahnschwindel und die materialistischen
Tendenzen der
Manchesterschule.
Eine historische
Arbeit: »Life and times of
Richard, king of
England« (Lond. 1840),
fand nicht sonderlichen Beifall, desto größern
seine satirischen und polemischen
»Bon Gaultier ballads«, die 1844 im
»Punch« erschienen und später in einem
Band vereinigt
wurden. Im J. 1845 wurde AytounProfessor der
Rhetorik und schönen
Wissenschaften an der
Universität in
Edinburg,
erhielt unter dem
MinisteriumDerby 1852 das
Ehrenamt eines
Sheriffs und
Admirals der Orkney- und Shetlandsinseln und starb auf
seinem Landsitz Blackills in den schottischen
Hochlanden.
Seine kritischen
Lehren
[* 19] vertrat er auch dichterisch durch »Fiomilian, or the
student of
Badajoz; a spasmodic tragedy« (1854),
das die hyperpoetische
Manier gewisser Modepoeten in übertreibender
Nachahmung
persiflierte.
Sein eigentlicher Dichterruhm beruht aber auf den »Lays of the Scottish cavaliers«,
einer an echter
Poesie reichen Verherrlichung der Stuartkämpfer, die zuerst 1849 in
London
[* 20] und
Edinburg erschien und zahlreiche
Auflagen erlebt hat. Auch die »Ballads of Scotland«
(4. Aufl. 1859, 2 Bde.),
eine verdienstvolle, kritisch gesichtete und mit gelehrten Anmerkungen versehene Sammlung altschottischer
Volkslieder, und seine mit
Martin gemeinsam gearbeitete
Übertragung Goethescher
Dichtungen (»Poems and ballads of
Goethe«, 1859 u.
öfter) fanden allgemeinen Beifall.
(span.), Bezeichnung der Munizipalgewalt in den spanischen
Städten. Aus der hohen Bedeutung, welche
die
StädteSpaniens zur Zeit des
Kampfes gegen die
Mauren hatten, und der wertvollen Unterstützung, welche sie später dem
Königtum gegen die
Granden gewährten, erklärt sich die durch vielfache
Begünstigungen beförderte freiheitliche
Entwickelung der frühern spanischen Munizipalverfassung. Bei
Annahme der neuen
Charte von 1837 wurde jedoch bestimmt,
daß die
Organisation der Ayuntamiéntos Gegenstand eines besondern
Gesetzes sein sollte.
Dies erschien 1840. Das
Wahlrecht wurde darin von einem
Zensus abhängig gemacht, die Wählbarkeit auf die Höchstbesteuerten
beschränkt;
besoldete Staatsbeamte wurden zu Munizipalfunktionen zugelassen;
das Ayuntamiénto wurde für auflösbar,
dessen Mitglieder für absetzbar erklärt;
die Verwendung der Gemeindegelder wurde von der Zustimmung der
Regierung abhängig
gemacht.
Dies Ayuntamiéntogesetz veranlaßte die Vertreibung der
Königin-RegentinChristine und wurde zurückgenommen. Aber
schon nach Suspendierung der
Cortes, brachte das
MinisteriumGonzalez Bravo dasselbe von neuem zur Geltung
mit der einzigen Modifikation, daß die Ernennung der Alkalden oder
Bürgermeister wieder von den
Gemeinden ausgehen sollte.
Das neue
Gesetz¶