Geschwaders von vier
Schiffen mit dem Auftrag, nach dem verschollenen
Franklin zu suchen. Er fuhr durch die
Barrowstraße bis
an den Wellingtonkanal, überwinterte bei der Griffithinsel (nördlich vom Peelsund) und ließ während dieser Zeit durch
Ommaney,
Mac Clintock,
Osborn und
Aldrich sehr ausgedehnte Schlittenexpeditionen ausführen und
Aufnahmen machen. Auf der
Rückreise untersuchte er noch den Eingang in den
Smithsund, den Wolstenholme- und Whalesund sowie auch eine bedeutende
Strecke
vom Jonessund, in den er bis 82° westl. L. eindrang. Er starb 1865.
schiedsrichterliche
Entscheidungen, auch Bezeichnung für die zur Erteilung derartiger
Entscheidungen berufenen
Schiedsgerichte. So sollten nach der
Verfassung des vormaligen
DeutschenBundes die Bundesglieder sich unter
keinem Vorwand bekriegen oder ihre Streitigkeiten mit
Gewalt verfolgen.
Letztere sollten vielmehr bei der
Bundesversammlung
angebracht werden, welche dieselben nötigenfalls zur gerichtlichen
Entscheidung durch eine wohlgeordnete Austrägalinstanz
(Austrägalgericht) zu bringen hatte. Das
Verfahren war durch die Bundesausträgalordnung vom und durch
einen Bundesbeschluß vom über das bei der
Aufstellung der
Bundesausträgalinstanz zu beobachtende
Verfahren geregelt.
Die deutsche
Reichsverfassung (Art. 76) schreibt dagegen vor, daß Streitigkeiten zwischen verschiedenen
Bundesstaaten, sofern
dieselben nicht privatrechtlicher
Natur und daher von den kompetenten Gerichtsbehörden zu entscheiden, auf Anrufen des einen
Teils von dem
Bundesrat zu erledigen sind.
der den Europäern am spätesten bekannt gewordene, auch der kleinste unter
allen
Erdteilen, umfaßt als solcher sämtliche vom
IndischenOzean und den
Grenzen
[* 2]
Asiens über das
StilleMeer
bis zu den Westküsten
Amerikas verstreute Ländermassen und hat in dieser
Ausdehnung
[* 3] ein
Areal von 8,952,855 qkm (162,609 QM.),
das von 4,4 Mill.
Menschen bewohnt wird. Dieses aus zahllosen Landfragmenten von der
Größe einer den
Kontinenten zugerechneten
Insel bis zu den winzigen
Schöpfungen der
Korallen
[* 4] zusammengesetzte Länderkonglomerat trennt sich aber
sowohl nach der natürlichen
Beschaffenheit der einzelnen Teile als der ihrer ursprünglichen Bewohner
(Pflanzen,
Tiere,
Menschen)
in zwei durchaus voneinander verschiedene Gebiete: den Australkontinent mit dem ehemals mit ihm verbundenen
Tasmania und die
große australische Inselflur, welche die einen als
Polynesien bezeichnen, ein
Name, der aber richtiger nur einem Teil
zukommt, die andern besser unter dem
NamenOzeanien
[* 5] zusammenfassen.
In den letzten
Jahren hat sich nun mehr und mehr der
Gebrauch
herausgebildet, den
Namen Australien auf den Australkontinent (nebst
Tasmania) allein anzuwenden; dem folgend, beschränkt sich die
nachstehende
Darstellung auf dieses Gebiet (7,696,598 qkm = 139,778,8 QM.),
während wir die übrigen Teile des Weltteils (1,256,257 qkm = 22,830,2 QM.)
unter
Ozeanien behandeln.
Die
Engländer verstehen unter in der
Regel ihre sämtlichen australischen
Kolonien, d. h. außer dem Australkontinent nebst
Tasmania auch
Neuseeland, weil das letztere als Wohnplatz von
Menschen britischer Herkunft und Staatszugehörigkeit wie als
Produzent und
Konsument der gleichen Handelsprodukte wirtschaftlich durchaus zu den übrigen gehört;
ja,
sie fangen bereits an, die
Fidschiinseln
[* 6] hinzuzurechnen, welche, wenn die geplante
Konföderation der britisch-australischen
Kolonien zur
Thatsache wird, ein
Glied
[* 7] derselben zu bilden bestimmt sind.
Daher ist es gestattet, bei einer Schilderung der sozialen
und wirtschaftlichen Verhältnisse auch das geographisch durchaus anders veranlagte
Neuseeland zum
Vergleich
heranzuziehen.
Areal und
Bevölkerung
[* 8] (mit Ausschluß der Ureinwohner) dieser australischen
Kolonien sind gegenwärtig folgende:
Der Australkontinent wird von allen Seiten von
Meeren eingeschlossen: im W., N. und S. vom
Indischen, im O. vom
StillenOzean.
Der nördlichste
Punkt,
KapYork, liegt 10° 43', der südlichste,
KapWilson, 38° 61' südl.Br., der westlichste,
Kap Inscription, 112° 52', der östlichste,
KapByron, 153° 34' östl. L. v. Gr. Die größte
Breite
[* 9] beträgt von O. nach W.
4300, die größte
Länge von N. nach S. 3180 km. Mit seinem Flächeninhalt von 7,627,832 qkm (138,529,4
QM.) mißt der australische
Kontinent etwa drei
Viertel des
ArealsEuropas, dem es unter den
Erdteilen in
seinen Größenverhältnissen am nächsten steht, in seiner horizontalen
Gliederung aber durchaus unähnlich ist.