Madrid
[* 1] eine internationale
Ausstellung von Erzeugnissen des
Bergbaues, der Hüttenindustrie, der
Stein-,
Thon- und Glasfabrikation,
[* 2] Frankreich 1882 eine solche in
Bordeaux
[* 3] für
Weine und
Spirituosen; andre Spezialausstellungen wurden in
London,
[* 4]
Nürnberg,
[* 5]
Berlin
[* 6] u. a. O. in der
Folge abgehalten. Allgemeine internationale waren die zu
Moskau
[* 7] (1882), zu
Amsterdam
[* 8] (1883), zuNizza
[* 9] und
Kalkutta
[* 10] (1883-84), von welchen die erste nach vielfacher Vertagung damals endlich eröffnet wurde und einen guten
Beweis
für die Erstarkung der russischen
Industrie lieferte, die zu
Kalkutta aber von
Deutschland
[* 11] aus fast gar nicht beschickt wurde
und die zu
Amsterdam das früher Dagewesene vielfach wiederholte, aber in ihrem kolonialen Teil einen
berechtigten Anspruch auf Originalität machen konnte.
Obwohl den internationalen ja den Ausstellungen überhaupt von vielen Seiten ihre
Berechtigung für unsre Zeit abgesprochen worden ist,
so läßt sich doch der Wert, den eine vergleichende Zusammenstellung der
Produkte verschiedener
Länder und die damit verbundene
Selbstschätzung für den Produzenten haben kann, nicht in Abrede stellen, während solche Ausstellungen auch
dem
Kaufmann für die Anknüpfung vorteilhafter
Verbindungen vortreffliche Fingerzeige zu geben im stande sind.
Vgl.
Exner,
Der Aussteller und die Ausstellungen (2. Aufl., Weim. 1872).
(Ausstattung), dasjenige, was der
Frau zu ihrer und des
Hauses erster Einrichtung bei Eingehung der
Ehe mitgegeben wird. Die Aussteuer wird gewöhnlich als Beitrag zu den ehelichen
Lasten angesehen und daher im
Zweifel nach den
Grundsätzen
der
Mitgift und nach dem Güterrechtssystem, welches für die betreffende
Ehe überhaupt maßgebend ist, beurteilt. Die Aussteuer macht
gewöhnlich einen Teil der künftigen Erbportion aus, wenn sie nicht, wie dies beim
Bauern und Adelstand
zuweilen vorzukommen pflegt, als eine
Abfindung wegen der
Ausschließung von der
Erbfolge erscheint; für ihre
Größe gibt die
Landessitte den
Maßstab.
[* 12]
Bei den adligen Töchtern bestimmt sie sich nicht selten auch nach Familienverträgen und Familienobservanzen, nötigenfalls
nach richterlichem Ermessen. Die Aussteuer kommt auch unter dem
NamenKasten- oder Kistenpfand,
Braut- oder Kammerwagen
(apparatus et instructus muliebris) vor. Verschieden von der gewöhnlichen Aussteuer sind die
Prinzessin- und
Fräuleinsteuer. Unter
Prinzessinsteuer versteht man die
Abgabe, welche in vielen deutschen
Ländern die
Unterthanen bei Vermählung einer
Prinzessin
des fürstlichen
Hauses entrichten müssen. Die
Größe derselben ist gewöhnlich durch Hausobservanzen
oder
Verträge bestimmt.
Fräuleinsteuer war die
Abgabe, welche in manchen Gegenden von den
Hintersassen der
Rittergüter bei
der Verheiratung einer Tochter des Gutsherrn entrichtet werden mußte.
eine der mannigfaltigen
Formen der
Kapitalversicherung. Ihr charakteristisches Merkmal besteht
darin, daß gegen einmalige oder jährliche Prämienzahlung die Versicherungenstalt (oder eine Aussteuerkasse,
auch Kinderausstattungskasse) sich verpflichtet, dem Nutznießer, zu dessen gunsten eingezahlt wurde, zu einer bestimmten
Zeit ein gewisses
Kapital auszuzahlen. Der gewöhnliche
Zweck dieser Art von
Versicherung ist, Eltern, Verwandten etc. Gelegenheit
zu bieten, ihren
Kindern oder Schutzbefohlenen bei Erreichung eines bestimmten
Alters ein
Kapital zu verschaffen, welches denselben
alsAussteuer für die
Ehe oder für
Studien oder für geschäftliche Etablierung etc. dienen kann.
Auch diese Art der
Versicherung läßt wie jede andre
Kapitalversicherung je
nach Vereinbarung die mannigfachsten
Kombinationen
betreffs der Prämienzahlung, Prämienrückgewähr etc. zu. Die Aussteuerversicherung ist
eine Art der
Lebensversicherung, sobald nur die
Eventualität des Erlebens bestimmter Altersjahre des Nutznießers
oder etwa zugleich des Versorgers maßgebend für die Erfüllung des
Vertrags sind. Es können aber daneben auch andre
Eventualitäten
dafür in Betracht gezogen sein, z. B. die des Militärdienstes, für dessen Erleichterung
die
Militärdienstversicherung neuerdings von einer besondern
Gesellschaft, der
Hamburger, welche Ende 1882 einen Bestand von
16,373Versicherungen (über 17,332,840 Mk.) aufwies, und von dieser oder jener Lebensversicherungsgesellschaft
als
Nebengeschäft eingeführt worden ist. - Die gewöhnliche Aussteuerversicherung wird in
Deutschland von einer
Reihe von
Kapital- und Rentenanstalten,
auch von einigen ausländischen (z. B. dem Conservateur) unter Anwendung des Tontinenprinzips
(s.
Tontinen), betrieben. Vgl.
Versicherung.
vonWärme
[* 13] und
Licht
[* 14]
(Emission). Ein
Körper wird zur
Wärme- und Lichtquelle durch eine äußerst rasche,
schwingende
Bewegung seiner Teilchen, welche sich in dem umgebenden
Äther (s.
Licht) wellenartig fortpflanzt und von unsern
Gefühlsnerven als
Wärme, von dem
Sehnerv dagegen, falls die
Schwingungen rasch genug erfolgen, als
Licht empfunden
wird. Jeder
Körper besteht zunächst aus
Molekülen; er ist fest, wenn seine
Moleküle durch die zwischen ihnen thätige Zusammenhangskraft
(Kohäsion) nach bestimmten Gleichgewichtslagen hingezogen werden, so daß sie, aus diesen
Lagen aufgestört,
Schwingungen um
dieselben ausführen. Im flüssigen Zustand sind den
Molekülen keine festen
Plätze angewiesen, sie bewegen sich durcheinander
von
Ort zu
Ort; die immer noch thätige
Kohäsion verhindert sie aber, sich über eine gewisse
Grenze hinaus zu entfernen. Im
gasförmigen Zustand endlich sind die
Moleküle aus jedem gegenseitigen Zusammenhang losgelöst und bewegen sich unabhängig
voneinander frei durch den
Raum.
Jedes
Molekül ist aus gleichartigen oder ungleichartigen
Atomen, welche durch die chemische Anziehungskraft
(Affinität) zusammengehalten werden, in gesetzmäßiger
Weise aufgebaut. Durch die Art, Zahl und Gruppierung der
Atome, welche
ein
Molekül zusammensetzen, sind die chemischen
Eigenschaften des Moleküls und somit auch des
Körpers bedingt, der aus einer
Unzahl solcher unter sich gleichen
Moleküle besteht. Wie nun eine angeschlageneSaite einen ganz bestimmten
Grundton nebst dessen
Obertönen hören läßt, welcher von der
Länge,
Dicke,
Spannung und dem
Material der
Saite abhängt, so
sind auch die
Atome innerhalb eines jeden Moleküls nur einer bestimmten
Reihe von
Schwingungen fähig, deren Schwingungszahlen
durch den
Bau des Moleküls, d. h. durch seine chemische
Beschaffenheit, ein für allemal vorgeschrieben
sind. Ebenso wie wir sagen, eine
Saite oder eine
Stimmgabel sei auf einen gewissen
Ton gestimmt, können wir auch sagen, ein
Natriummolekül sei auf den gelben Farbenton D abgestimmt. So begreift man, daß die chemische
Natur eines
Stoffes durch bestimmte
helle
Linien im
Spektrum seines
Lichtes sich verraten muß (s.
Spektralanalyse).
[* 15]
Wenn
man in den geöffneten
Kasten eines
Pianinos einen
Ton hineinsingt, so tönt als Antwort derselbe
Ton leise zurück; diejenige
Saite nämlich, welche auf diesen
Ton abgestimmt ist, gerät in
Schwingungen, sobald derselbe von anderswoher erklingt; an allen
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