Widerspruch derGesetze, die
Kollision zwischen verschiedenen
Gesetzen in einem und demselben
Gesetzbuch;
in der philosophischen
Sprache
[* 5] seit
Kant der Widerstreit, in welchen die theoretische
Vernunft mit dem
Verstand gerät,
sobald
der Gegenstand der von der
Vernunft mit
Notwendigkeit gebildeten
Idee einer
Welt als wirklich existierend gedacht wird. Sobald
dies geschieht, muß demselben von je zwei einander entgegengesetzten
Eigenschaften, z. B. Begrenztheit
und Unbegrenztheit im
Raum, Anfang und Anfangslosigkeit in der Zeit etc., notwendig je eine zukommen, die andre
nicht. Es zeigt sich aber (nach
Kant), daß sich sowohl das eine als das andre mit gleich starken
Gründen beweisen läßt.
Kant löst die Schwierigkeit, indem er bemerkt, daß obige
Forderung des
Verstandes nur von
Dingen gelte,
die als existierend gedacht werden. Man braucht daher die
Welt nur nicht als existierend zu denken, d. h. dieselbe als eine
bloße
Idee der
Vernunft anzusehen, und die Schwierigkeit hört auf. Von einem nicht als existierend gedachten
Ding, d. h.
von einer bloßen, wenngleich notwendigen
Imagination, läßt sich das Entgegengesetzte (die Antinomie) ohne
Anstand zugleich behaupten,
bei einer bloß eingebildeten
Welt kommt es auf einen
Widerspruch mehr oder weniger nicht an. Allerdings ist durch die
Forderung,
die von der
Vernunft mit
Notwendigkeit gebildete
Idee der
Welt für eine bloße Einbildung der
Vernunft gelten
zu lassen, die Aussicht auf eine
Erkenntnis der
Welt durch die
Vernunft abgeschnitten, das
Denken vom
Sein durch eine breite
Kluft
getrennt, an deren Überbrückung die Nachfolger
Kants, die idealistischen
(Fichte,
[* 6]
Schelling,
Hegel) durch Beseitigung des
Seins,
die realistischen
(Jacobi,
Schopenhauer) durch Beseitigung des
Denkens (und dessen
Ersatz durch die Unmittelbarkeit
des
Gefühls und des
Willens), fruchtlos gearbeitet haben, während andre (z. B.
Herbart) auf dem Kantischen Standpunkt der
qualitativen Unerkennbarkeit des
Seins beharrten und nur in Bezug auf die mathematischen
Relationen desselben
(Raum, Zeit, Zahl)
über
KantsSubjektivismus der reinen Anschauungsformen hinausgegangen sind.