giftig und können Entzündungen im Magen- und Darmkanal herbeiführen. Die Kamtschadalen bereiten aus dem Safte der Pflanze ein
Pfeilgift. Sie enthält flüchtiges Anemonin C15H12O6 . Dies bildet farblose, leicht zerreibliche
Prismen, ist geruchlos, fast geschmacklos und löst sich wenig in kaltem Wasser und Alkohol; nach dem Schmelzen schmeckt es
höchst brennend pfefferartig und bewirkt einige Tage anhaltende Taubheit der Zunge. Anemone ranunculoidesL.
(gelbe Osterblume), mit gelben Blüten, hat mit der ihr auch sonst ähnlichen vorigen Art gleiche Eigenschaften.
Felice, einer der namhaftesten ital. Komponisten aus der Palestrina-Periode, geb. 1560 zu Rom, angeblich ein
Schüler des ältern Nanini und in Palestrinas Musikschule zu Rom gebildet, erhielt 1594 die Ehrenstelle eines Compositore der
päpstlichen Kapelle, die vor ihm Palestrina bekleidet hatte, und starb in Rom 1630. Seine Werke bestehen
in 2 Büchern Hymnen und Motetten zu 5, 6 und 8 Stimmen, 2 Büchern Madrigalen zu 6 Stimmen, ferner in vierstimmigen Responsorien,
Messen, Kanzonetten, Psalmen etc. Viele seiner Schöpfungen liegen noch als Manuskript in den Archiven des Vatikans und der päpstlichen
Kapelle. Die Sammlungen alter Kirchenkompositionen: »Musica divina«
und »Selectus novus missarum« von Proske (Regensburg) enthalten einige herrliche Messen von ihm. - Sein Bruder Francesco Giovanni
Anerio, geb. 1567 zu Rom, eine Zeitlang königlich polnischer Kapellmeister und wahrscheinlich zu Anfang des 17. Jahrh. in Rom als
Kapellmeister an der Laterankirche gestorben, hat sich ebenfalls durch eine Menge fünf- bis achtstimmiger
Motetten, Madrigale, Kanzonetten, Litaneien etc. Ruhm erworben.
(Anerkenntnis), die bejahende Erklärung über die Wirklichkeit, Wahrheit und Identität einer Person oder
Sache oder eines Verhältnisses, vorzüglich insofern die eigne Mitwirkung dabei in Frage gestellt ist; z. B. Anerkennung eines Kindes,
einer Urkunde, Unterschrift etc., besonders auch das Zugeständnis eines fremden Rechts oder faktischen
Zustandes. Im Privatrecht versteht man namentlich darunter die Anerkennung eines Anspruchs, also ein Schuldbekenntnis, und man
spricht von einem besondern Anerkennungsvertrag, wenn die Anerkennung dem Gegner gegenüber zu dem Zweck erfolgt, damit dieser dieselbe
dem Anerkennenden gegenüber geltend machen und gebrauchen könne. So wird z. B.
die Abrechnung und die der dabei sich herausstellenden Schuld in der modernen Gerichtspraxis vielfach als ein Verpflichtungs-
und Klagegrund behandelt.
Die Anerkennung eines Rechtsverhältnisses kann auch zum Gegenstand einer rechtlichen Klage und eines Rechtsstreites gemacht werden.
Die deutsche Zivilprozeßordnung statuiert dies ausdrücklich, indem sie
(§ 231) bestimmt, daß auf Feststellung
des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung der Unechtheit derselben
Klage erhoben werden kann, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, daß das Rechtsverhältnis oder die Echtheit
oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde. (Vgl. Bähr, Die
Anerkennung als Verpflichtungsgrund, 2. Aufl., Götting. 1867.) Im Völkerrecht ist die Anerkennung namentlich dann von Wichtigkeit, wenn es
sich um ein bestrittenes Recht einer Nation, einer Schuldforderung u. dgl. handelt,
weil hier im Streit bei dem Mangel eines entscheidenden richterlichen Urteils und völliger Klarheit des bestimmten Rechts
die Motive der Ehre und die öffentlichen Interessen und Rücksichten nie so sehr vor erfolgter Anerkennung für die Erfüllung der Verbindlichkeit
wirken, als nachdem diese ausgesprochen ist.
Von noch höherer Bedeutung aber erscheint die Anerkennung dann, wenn es sich entweder um die völkerrechtliche Existenz oder Souveränität
des Staats überhaupt oder um die völkerrechtliche Geltung seiner Verfassung und Regierung handelt. Die
Anerkennung ist hier allerdings weder Grund noch Bedingung der Souveränität des anerkannten Staats, denn der Staat soll bereits als
eine souveräne Persönlichkeit dastehen, bevor er auf Anerkennung Anspruch macht. Der positive Inhalt der Anerkennung besteht vielmehr darin,
daß man den anzuerkennenden Staat als eine konstituierte völkerrechtliche Persönlichkeit betrachtet,
und daß man einen völkerrechtlichen Verkehr mit ihm für möglich hält und anknüpft.
Große Nationen pflegen, wie wir aus der Geschichte lernen, eine allgemeine Anerkennung für ihre Staatsumwälzungen
viel leichter zu erlangen als kleinere. Sehr schwierig ist dabei die Frage, wie weit und nach welchen
Prinzipien die Anerkennung eintreten darf, wenn ein Teil eines Staats sich von demselben losreißt, oder wenn zwei Parteien in einem
Land um die Herrschaft kämpfen. Als ein zweckmäßiges Auskunftsmittel wird hier die Entsendung von diplomatischen Agenten
ohne gesandtschaftlichen Charakter empfohlen, doch ist in diesen Fällen Vorsicht geboten. S. auch Allianz.
skept. Philosoph, aus Gnossos auf der Insel Kreta gebürtig, Schüler des Heraklides, lehrte zu Alexandria
in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts vor oder um den Anfang des ersten Jahrhunderts n. Chr. Er suchte die absolute,
in der Natur der Dinge selbst begründete Unmöglichkeit, etwas mit Sicherheit zu erkennen, darzuthun.
Von der ins einzelne gehenden Durchführung seiner Ansichten sind nur die Darstellung des Ungewissen und des Streits der Empfindungen
untereinander sowie die Zweifel gegen die Erkenntnis von dem ursachlichen Verhältnis der Dinge uns bekannt. Des A. Schriften
sind sämtlich verloren gegangen.
Vgl. Saisset, Aenésidème (Par. 1840);
Derselbe, Le scepticisme.
A.,
Pascal, Kant (das. 1865).
G. E. Schulze (s. d.) gab unter dem Titel: »Änesidemos« eine Schrift heraus (Helmst. 1792), worin er Kants Kritik vom Standpunkt des
Skeptizismus aus bekämpfte.
(spr. an'tāng), Jules Joseph, Baron d', belg. Staatsmann, geb. 1803, studierte die
Rechte trat in den Staatsjustizdienst, ward 1831 königlicher Prokurator, 1836 Generaladvokat am Appellhof in Brüssel, 1843 im
klerikalen Ministerium Nothomb Justizminister und blieb dies auch unter de Weyer und de Theux, bis 1847 die Liberalen ans Ruder
kamen. Seit 1844 vertrat er Löwen in der