(lat.), s. v. w.
Ampel (s. d.). Ampulla chrismatis, das
Gefäß,
[* 9] worin in der römischen
Kirche seit dem 4. Jahrh.
geweihtes
Öl zur
Salbung der
Katechumenen und der Sterbenden
(Chrisma) sowie auch
Wein und
Wasser zum
Abendmahl aufbewahrt werden.
Die Ampulla Remensis (la sainte ampoule), der
Sage nach bei der
Salbung des Frankenkönigs
Chlodwig 496 zu
Reims
[* 10] durch eine
Taube vom
Himmel
[* 11] herabgebracht, enthielt das unversiegbare
Öl, womit seit 1179 die
Könige gesalbt wurden, ging aber
während der
Revolution 1794 in Trümmer.
Blutampullen (ampullae sanguinolentae) sollen nach katholischer, von
Pius IX. sanktionierter,
aber durchaus unbeweisbarer
Annahme Behälter sein, in denen das
Blut der
Märtyrer gesammelt und bei den
Gebeinen derselben in den
Katakomben aufbewahrt wurde.
(lat.), das Abnehmen eines
Gliedes durch blutige
Operation. Die Amputation wurde schon in der
Hippokratischen
Schule geübt, um brandige, faulende
Glieder
[* 13] zu entfernen. Jedoch erst bei
Celsus und
Galen findet sich
Kunde
von regelrecht ausgeführten Amputationen, obgleich dies
Verfahren damals wegen der
Blutung für sehr gefährlich gehalten
wurde. In allgemeinern
Gebrauch kamen die Amputationen, nachdem man die mit der Amputation verbundene
Blutung durch
Unterbindung der
Arterien stillen gelernt hatte.
Bevor
Paré (1582) die schon von
Galen und
Aetius gekannte isolierte
Unterbindung der
Gefäße wieder anwandte, suchte man die
Blutung durch siedendes
Öl und
Harz zu stillen, in welches man den Amputationsstumpf tauchte, oder durch
das Glüheisen, mit dem man die Wundfläche bestrich. Übrigens gelangte die
Unterbindung der
Arterien erst lange nach
Paré
zu der verdienten
Anerkennung. Erst seitdemMorel 1674 die
Aderpresse
(Tourniquet)
[* 14] erfunden und
Petit 1718 dieselbe verbessert
hatte, wurde die Amputation eine allgemein geübte
Operation.
Die Amputation ist angezeigt bei solchen Zuständen der
Glieder, welche entweder absolut unheilbar sind und das
Leben gefährden, oder den
Gebrauch derselben vollkommen hindern, sowie bei solchen, welche wegen besonderer Umstände oder
Verhältnisse des Kranken der
Heilung oder Brauchbarkeit des
Gliedes im Weg stehen. Hierher gehören: Verletzungen mit starker
Quetschung der Weichteile und derKnochen;
[* 15]
große, allen Heilversuchen Trotz bietende Fußgeschwüre;
starke,
erschöpfende Vereiterungen bei Knochengeschwüren und
Knochenbrand,
[* 16] wobei die betreffenden Knochenstücke nicht weggenommen
werden können;
sogen. falsche
Gelenke, wenn sie an den untern Extremitäten
vorkommen, weil sie das
Bein zum
Gehen unfähig machen;
große
Geschwülste etc. In vielen
Fällen, welche früher die Amputation erheischten,
wendet man gegenwärtig die
Resektion (s. d.) eines Knochenteils oder eines
Gelenks an, wodurch man ganze
Gliedmaßen erhalten
und leidlich herstellen kann, welche vor einigen Jahrzehnten hätten abgenommen werden müssen.
Die Amputation wird
entweder in der
Kontinuität eines
Gliedes, also mit Durchsägung seines
Knochens, oder in den
Gelenken vorgenommen, so daß
also nur Weichteile durchtrennt zu werden brauchen. Die Amputation im
Gelenk nennt man
Exartikulation oder
Enukleation. Zuweilen werden
beide Operationsmethoden vereinigt, wie bei der Syme-Pirogowschen Amputation des
Fußes. Im allgemeinen ist bei
der der
Grundsatz festzuhalten, daß von dem zu amputierenden
Glied
[* 17] soviel wie irgend möglich erhalten bleibe. Das
Verfahren
bei der Amputation besteht nach voraufgegangener
Lagerung des Kranken und
Betäubung durch
Chloroform
1) in der Vorkehrung gegen die
Blutung, welcher meist durch
Druck mittels eines
Tourniquets (s. d.) genügt
wird;
zuweilen wendet man eine Gummibinde an, welche, straff angezogen, von dem
Fuß oder der
Hand
[* 18] aufwärts geführt wird
und derart alles
Blut verdrängt, daß große Amputationen ebenso unblutig wie an der
Leiche ausgeführt werden können;
5) der gehörigen Behandlung der durch die Amputation gesetzten
Wunde.
Die übeln
Erscheinungen nach der
Operation sind vornehmlich die
Krämpfe des Amputationsstumpfes. Sie bestehen entweder in
anhaltender Zusammenziehung der durchschnittenen
Muskeln,
[* 19] besonders wenn nahe an einem
Gelenk operiert worden war,
oder in Zuckungen, wodurch heftige
Schmerzen und
Blutungen veranlaßt werden können. In solchen
Fällen muß der
Stumpf durch
Tücher auf die Unterlage niedergedrückt und befestigt werden.
Beruhigende Mittel und
Eis
[* 20] tragen zur Beschwichtigung dieser
Zufälle bei.
Die
Gefahren der Amputation sind die bei jeder größern
Wunde zu beachtenden, besondersBlutungen und
Verjauchung
(s.
Wunde).
Schmerzen im Amputationsstumpf rühren entweder von ungenügender
Bedeckung durch die Weichteile,
Entzündung oder
von knotenartigen
Neubildungen in den durchschnittenen
Nerven
[* 21] her (Amputationsneurome); sie werden von dem Kranken gewöhnlich
in das gar nicht mehr vorhandene
Glied verlegt, weil z. B. bei der Amputation des
Armes die Empfindungsnerven des
Daumens auch noch nach
Jahren auf einen
Reiz im
Bewußtsein die
Vorstellung erwecken, als sei der
Daumen direkt gereizt. Besonders
gegen Witterungswechsel bleiben die
Stümpfe noch viele Jahre empfindlich.
ProvinzBerar, dem nördlichsten Teil der für den
Nizam von
Haidarabad
verwalteten Besitzungen, 6827 qkm (124 QM.) groß mit (1881) 775,328
Einw., liefert als Hauptprodukt sehr geschätzte
Baumwolle,
[* 22] die hier zum Verkauf unter
¶