Hierbei besteht die Eigentümlichkeit, daß die Mehrzahl der dem Akkord zustimmenden Gläubiger auch die Minderheit der nicht zustimmenden
zum Beitritt zwingen kann.
Doch ist nach der deutschen Konkursordnung (§ 169) erforderlich, daß die Gesamtsumme der Forderungen
der zustimmenden Gläubiger wenigstens drei Viertel der Gesamtsumme aller zum Stimmen berechtigenden Forderungen beträgt
(s. Zwangsvergleich). Vgl. ferner Arbeitslohn.
(bei den Eingebornen N'kran), unter brit. Protektorat stehendes Reich an der Goldküste in Westafrika, erstreckt
sich 65 km am Meer hin und 20-25 km landeinwärts und wird bewohnt von ca. 40,000 schwarzen Ghâ, deren
Sprache, wie die der Fanti, Aschanti u. a., ein Dialekt des Adschi ist. Die gleichnamige Hauptstadt, unter 5° 31' nördl. Br.
und etwas westlich vom Nullmeridian von Greenwich, hat 10-11,000 Einw., darunter nur 10 Europäer (mehrere Deutsche, welche
hier Handelsfaktoreien besitzen), und ist nächst Cape Coast Castle der bedeutendste Platz an der Goldküste.
In der Nähe die Forts Christiansborg (früher dänisch), Crèvecoeur (früher französisch) und Jamestown. Akkra wurde 1862 durch
ein Erdbeben fast gänzlich zerstört.
(franz.), jemand beglaubigen oder durch ein Vollmachtschreiben die Gewährleistung für die von einer
bestimmten Person innerhalb der Grenzen ihrer Sendung oder ihres Auftrags zu vollziehenden Handlungen übernehmen.
So akkreditiert die Staatsregierung diplomatische Personen zum Behuf der Ausrichtung allgemein diplomatischer Funktionen oder
bestimmter Aufträge an auswärtigen Höfen und Regierungen. Die damit Betrauten, Botschafter, Geschäftsträger, Gesandte, bevollmächtigte
Minister etc., pflegen die desfallsigen Beglaubigungsschreiben (Akkreditive) dem auswärtigen
Staatsoberhaupt in der ersten Audienz (Antrittsaudienz) persönlich zu überreichen. Im kaufmännischen
Leben versteht man unter Akkreditierung das Verschaffen von Kredit durch Empfehlung, insbesondere die Ausstellung eines Akkreditivs
oder Kreditbriefs (s. d.).
(Anwachsungsrecht, Jus accrescendi, Zuwachs), das Recht der zugleich mit andern zu einer Erbschaft oder
zu einem Vermächtnis berufenen Erben oder Vermächtnisnehmer, den
erledigten Anteil eines Mitberufenen
zu erwerben. Wenn nämlich von mehreren Miterben (coheredes) einer nicht Erbe wird, ohne daß ein andrer an seine Stelle tritt,
so wächst die so vakant werdende Portion den übrigen Miterben nach Verhältnis ihrer Anteile zu. Diese Akkreszenz findet sowohl
bei Intestaterben als bei Testamentserben statt und tritt von Rechts wegen (ipso jure), selbst ohne Wissen
und wider den Willen der übrigen Erben ein.
Die vakante Erbportion akkresziert so, daß der Erbe, dem sie zufällt, alle darauf haftenden Lasten tragen muß. Andre Voraussetzungen
hat das Akkreszenzrecht bei Vermächtnissen. Wenn nämlich ein Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis nicht erwirbt, so
bleibt dasselbe in der Regel bei dem Erben, der es auszuzahlen hat, dem Onerierten. Wenn aber mehreren eine und dieselbe Sache
vermacht ist (z. B. A und B sollen das Haus aus der Erbschaft als Legat erhalten: collegatarii, so daß sich dieselben in das
Legat zu teilen haben, und nun ein Teilhaber wegfällt, so wächst sein Anteil den übrigen Kollegatarien
zu, bleibt also nicht bei dem Onerierten.
von Armstrong erfundene Apparate, welche zunächst bestimmt waren, das für seine Wassersäulenmaschinen
erforderliche Wasser unter einem starken Druck zu sammeln und gleichsam für besondere (unterbrochene) Arbeiten vorrätig zu
halten. Gewöhnlich besteht ein solcher Akkumulator aus einem senkrecht stehenden Cylinder, in welchen ein mit mächtigen
Gewichten belasteter Kolben (dicht wie bei einer Pumpe) taucht. Zum Füllen dieses Kraftmagazins benutzt man Dampfmaschinen, welche
Druckwasser in den Cylinder des Akkumulators pumpen und dessen Kolben nebst den Gewichten in die Höhe treiben,
so daß die in längerer Zeit von der Pumpe verrichtete Arbeit aufgespeichert wird, um nachher zu intensiverer, allerdings
dem entsprechend kürzerer Arbeitsleistung verwendet zu werden. Einen sehr kompendiösen und doch wirksamen Akkumulator von
Lecointe zeigt unsre Abbildung. A ist der Preßcylinder und B der Kolben; ersterer ist auch außerhalb
abgedreht, um der Röhre C als Führung zu dienen, auf deren untern Ring