der
Mathematik und der neuern
Sprachen. Nach kurzer Amtsführung als Katastergeometer (1822) und als
Lehrer der neuern
Sprachen
am
Gymnasium zu
Aachen
[* 1] (1824-26) leitete er längere Zeit eine von ihm begründete realistische Privatanstalt und trat nach
deren
Auflösung 1843 als
Lehrer an der mit dem
Gymnasium verbundenen
Realschule inNeuß
[* 2] ein. Im J. 1863 in
den
Ruhestand versetzt, starb er Seinen ausgebreiteten
Ruf verdankte Ahn seiner litterarischen Thätigkeit und ganz
besonders seinem
»PraktischenLehrgang zur schnellen und leichten Erlernung der französischen
Sprache«
[* 3] (1.
Kursus,
Köln
[* 4] 1834, 206. Aufl.
1883; 2.
Kursus, das. 1840, 47. Aufl. 1881). Die von
Ahn befolgte und nach ihm benannte
Methode gehört nicht ihm ursprünglich an, vielmehr ist sie eine Weiterbildung der von
dem
Rektor Seidenstücker (gest. 1817 zu
Soest)
[* 5] in seinen Elementarbüchern zur Erlernung der französischen, lateinischen
und griechischen
Sprache angewendeten
Methode, nach welcher von
Beispielen ausgegangen und erst nachher dieRegel
gegeben wird.
Die Ausführung dieser richtigen Grundanlage wird in den Ahnschen Lehrbüchern durch die übermäßige Häufung von auswendig
zu lernenden Wörtern beeinträchtigt. Die Lehrbücher von Ploetz (s. d.) u. a.,
welche diesen Fehler vermieden, haben dieselben allmählich verdrängt. In ähnlicher
Weise wie die französische behandelte
Ahn die englische, italienische,
holländische Sprache. Auch für angehende Kaufleute schrieb er sprachliche
Lehrbücher.
(althochd. ano, mittelhochd. an), im
engsten
Sinn s. v. w. Großeltern, dann überhaupt Vorfahren. Der
Beweis der Ahnen (Ahnenprobe) war eine wichtige
Institution des
auf die Geburtsstände begründeten germanischen
Rechts. Die aus nicht ebenbürtiger
Ehe hervorgegangenen
Kinder waren in verschiedenen
Beziehungen ungünstig gestellt, namentlich succedierten sie nicht in die
Lehen. Nur der Sohn war ebenbürtig,
dessen
Vater und
Mutter aus ebenbürtiger
Ehe hervorgegangen waren.
Der
Sachsenspiegel schreibt daher durchweg den
Beweis von vier Ahnen, also der beiden Großelternpaare, vor. Auch für das
Kampfgericht
war die Ahnenprobe erforderlich, weil jeder nur seinen Genossen kämpflich ansprechen konnte. Unter der
Herrschaft des
Sachsenspiegels waren diese Verhältnisse so streng geordnet, daß die mit einem Dienstweib erzeugten
Kinder
eines freien
Herrn den
Adel, die mit einer Bauerntochter erzeugten
Kinder eines
Ritterbürtigen den
Heerschild (s. d.) verloren.
Etwa von 1400 an wurde dies
Recht laxer gehandhabt.
Schon König
Ruprecht erteilteBefreiungen vom
Zwang der
Ebenbürtigkeit. Durch die Begründung des nicht feudalen Briefadels verlor die Ahnenprobe viel von ihrer frühern Bedeutung,
anderseits aber wurde von dem Lehnsadel, um die »neugebackenen« Edelleute
von den
Orden,
[* 6] Domstiftern, Ritterspielen etc. auszuschließen, eine immer strengere Ahnenprobe
(zu 8, 16 und 32 ebenbürtigen Ahnen) eingeführt. InSchlesien
[* 7] und in der
Lausitz galt bis in die neueste
Zeit nur der »vierschildige«, d. h. der von
vier ebenbürtigen Geschlechtern abstammende,
Edelmann als vollberechtigt.
Wer an den vier Ahnen Mangel litt, konnte keinen rechten
Edelmann an
Ehren verletzen, nicht gegen denselben
Zeugnis ablegen; er
war in keinem Ehrenhandel zu brauchen, kurz er war der adligen Privilegien nicht teilhaftig. Jedes
Fürstentum der genannten
Provinzen hatte eine
Ritterbank, die von dem
Fürsten, resp. dem
Landvogt mit einem
Marschall und zwölf
Beisitzern besetzt wurde; außerdem fungierte bei dem Ritterrecht ein
Herold. Vor diesem
Gerichtshof wurden die Ahnen erprobt und
Ehrenhändel im
Zweikampf ausgefochten.
Die Probenden führten die gemalten
Schilde ihrer vier Ahnen vor, welche von
Angehörigen der betreffenden
vier
Geschlechter beschworen werden mußten. Die schlesische Ahnenprobe war also eine rein heraldische. Im übrigen
Deutschland
[* 8] bediente man sich bei den Ahnenproben der Ahnentafel (s. unten), in welcher sämtliche zu beweisende
Ahnen mit Vor- und Zunamen sowie dem richtigen
Wappen
[* 9] aufgeführt und die
Filiation urkundlich nachgewiesen
sein mußte. Unter der Filiationsprobe versteht man nämlich den Nachweis, daß alle in der Ahnentafel als Ehegatten aufgeführten
Personen in rechtsgültiger
Ehe gelebt haben, und daß die in der Ahnentafel aufgeführten
Kinder ehelich erzeugt sind.
Hierzu mußte dann noch der
Beweis der Ritterbürtigkeit kommen. Als Beweismittel wurden neben den Kirchenbüchern
auch Grabsteine, Leichenpredigten und das eidliche
Zeugnis zweier Edelleute angenommen. Da diese Ahnenproben den
Weg in die
reichen
Pfründen der
Domkapitel und der adligen
Stifter bahnten, hielten vorsichtige
Väter oder
Freier noch im vorigen
Jahrhundert
sehr darauf, sich nach den Ahnen des andern Teils zu erkundigen, ehe sie sich in ein
Eheverlöbnis einließen.
Mit der Säkularisierung der
Kirchengüter im Anfang des 19. Jahrh. verloren die Ahnenproben den letzten Rest ihrer
rechtlichen Bedeutung.
Nur für den
Eintritt in das
Domkapitel zu
Olmütz,
[* 10] für den preußischen
Johanniter-, den
Deutschen, Malteser-,
den bayrischen St.
Georgs- und einige andre
Orden sowie für die Kammerherrenstellen ist heute noch eine
Ahnenprobe erforderlich.
Unter Ahnentafel, vom
Stammbaum (s. d.) wohl zu unterscheiden, versteht man eine
Aufstellung der väterlichen und mütterlichen
Ahnen einer bestimmten Persönlichkeit nach folgendem
Schema:
Dies würde eine Ahnentafel zu vier Ahnen sein. Wird dieselbe noch weiter zurückgeführt, so entstehen Ahnentafeln
von 8, 16, 32, 64 u. s. f. Ahnen, da sich durch Hinzufügung einer weitern
Generation die oberste Ahnenreihe immer verdoppelt.
Mit der Beseitigung der exklusiv adligen
Domkapitel im Anfang diesesJahrhunderts (nur das erzbischöfliche
oder
Metropolitan-Domkapitel von
Olmütz nimmt auch jetzt noch bloß Edelleute auf) haben die Ahnentafeln ihren eigentlichen
praktischen
Zweck verloren.
Arvid, schwed. Litterarhistoriker, geb. zu
Lund, studierte daselbst, später in
Upsala
[* 11] und that dann
Dienst auf der königlichen
Bibliothek zuStockholm,
[* 12] widmete sich aber bald ausschließlich der Schriftstellerei, indem er Hauptmitarbeiter des »Aftonblad«
wurde. Seit 1881
ist erRedakteur einer politischen
Zeitschrift:
»Ur Dagens Krönika« (»Aus der
Chronik des
Tags«). Litterarisch
bekannt machte ihn das Werk »Verldliteraturens historia« (Stockh.
1874-76), eine Geschichte der
Weltlitteratur, welche sich an die bekannten
Arbeiten von
Scherr u. a. anlehnt,
die heimische Litteratur aber durchaus selbständig behandelt hat. Außerdem veröffentlichte Ahnfeldt litterarhistorische
Monographien von originaler Gründlichkeit, so über
Almquist (Stockh. 1876), Rääf (das. 1879),
Crusenstolpe (das. 1880),
Palmer (das. 1880), ferner noch eine
Biographie des Landesbischofs Thomander (das. 1876), eine
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