Franz, Liederkomponist, geb. zu
Eilenburg,
[* 1] besuchte die Thomasschule in
Leipzig,
[* 2] studierte dann
Theologie
daselbst, wandte sich aber bald der
Musik zu, in der er sich zunächst als
Dirigent des Studentengesangvereins
PhilharmonischerVerein und durch beifällig aufgenommene
Klavier- und andre
Kompositionen auszeichnete. Zu Anfang 1841 erhielt er
die
Stelle eines Musikdirektors am Hoftheater zu
Bernburg
[* 3] und gegen Ende desselben
Jahrs eine gleiche
Stelle am Aktientheater
in Zürich,
[* 4] wo er bis Ende 1852 blieb und durch zahlreiche
Kompositionen (besonders für ein- und mehrstimmigen
Gesang) sich große
Beliebtheit erwarb. Aus jener Zeit stammt unter andern die allbekannte
Komposition des
Liedes »Wenn die
Schwalben heimwärts ziehn etc.« Seit 1852 als Hofkapellmeister in
Braunschweig
[* 5] angestellt, ward er 1881 pensioniert und lebt
zur Zeit in
Wiesbaden.
[* 6]
AbtsKompositionen (über 200 Nummern) zeichnen sich im allgemeinen durch Melodienreichtum und gefällige
Harmonie aus, erheben sich jedoch nur selten über das
Niveau des Liedertafelgeschmacks.
in der Jägersprache einen
Leithund oder
Schweißhund, welcher eine
Fährte
[* 10] so oft gezeichnet hat, daß man
sie ansprechen (richtig erkennen) kann, vorn aufheben und von derFährte fortführen, damit er auf derselben
nicht weiter suche;
auch einen Jagdfalken so zähmen, daß er sich auf der
Faust tragen und sich das gefangene
Wild abnehmen
läßt.
gold- und silberhaltige
Legierungen einem oxydierenden
Schmelzen unterwerfen, wobei die unedlen
Metalle inOxyde verwandelt werden, die edlen
Metalle aber unverändert bleiben. Hauptsächlich wird diese
Operation
auf silberhaltiges
Blei
[* 11] angewendet, um das
Blei nebst andern oxydierbaren
Metallen vom
Silber zu scheiden. In der
Hitze und unter
dem Zutritt der atmosphärischen
Luft ist
Blei leicht zu oxydieren. Das
Oxyd
(Bleiglätte,
Silberglätte) schmilzt und fließt
ab oder wird von dem porösen
Herd, auf welchem man das Abtreiben vornimmt, aufgesogen. - Im Seewesen heißt
von
Wind und
See inLee (s. d.) getrieben werden; das Ergebnis des Abtreibens nennt man
Abtrift, d. h. der
Winkel,
[* 12] welchen der
wahre
Lauf desSchiffs mit der
Richtung des
Kiels macht. - Im Forstwesen ist Abtreiben s. v. w.
Abholzen.
derLeibesfrucht, die widerrechtlich herbeigeführte Ausstoßung eines unreifen
Kindes aus dem Mutterleib
oder die widerrechtliche
Tötung eines solchen im Mutterleib.
Schon im
Altertum kannte man die verbrecherische Handlungsweise,
teils
durch mechanische Kunstgriffe, teils durch innere arzneiliche
Mittel (s.
Frühgeburt) den
Fötus im Mutterleib zu töten
oder die
Gebärmutter
[* 13] zu dessen vorzeitiger Ausstoßung zu veranlassen, und noch heute wird sie zuweilen
namentlich von außerehelich Geschwängerten ausgeübt, obschon die
Gesetze harte
Strafe darauf setzen.
Das deutsche
Strafgesetzbuch (§§ 218 ff.) besonders straft die Schwangere, welche ihre
Frucht vorsätzlich abtreibt oder
im Mutterleib tötet, mit
Zuchthaus bis zu 5
Jahren und bei mildernden Umständen mit Gefängnis bis zu 5
Jahren
und nicht unter 6
Monaten.
GleicheStrafe trifft auch denjenigen, welcher mit Einwilligung der Schwangern die
Mittel hierzu bei
ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.
Hat der Betreffende dies gegen Entgelt gethan, so steigert sich die
Strafe auf
Zuchthaus
bis zu 10
Jahren.
Wurde aber die Abtreibung ohne
Wissen und
Willen der Schwangern vorgenommen, so tritt Zuchthausstrafe von mindestens 2 bis
zu 15 und, wenn dadurch der
Tod der Schwangern herbeigeführt wurde, Zuchthausstrafe von mindestens 10
Jahren bis auf Lebenszeit
ein. Auch der
Versuch der Abtreibung ist strafbar. In medizinischer Hinsicht ist zu bemerken, daß die Abtreibung, durch
welches
Mittel sie immer versucht werden möge, nie ohne große
Gefahr für die
Mutter selbst stattfinden kann, und daß oft
Siechtum fürs ganze
Leben oder doch chronische
Leiden
[* 14] der
Geschlechtsteile und andre schwere
Folgen nach der Abtreibung zurückbleiben.
In manchen
Ländern besteht die Unsitte, daß selbst verheiratete
Frauen die Abtreibung vornehmen, um einem zu
reichen Kindersegen vorzubeugen.
(Abort,Appartement, Kommoditee,Klosett,
Retirade,
Privet), der zur
Aufnahme der menschlichen
Exkremente bestimmte
Raum, soll womöglich warm und so gelegen sein, daß man ihn vom Wohn- und Schlafzimmer erreichen kann, ohne das
Freie passieren
zu müssen. Dieser
Forderung ist indes nur dann zu genügen, wenn die ganze
Anlage eine derartige ist,
daß aus den
Exkrementen (s. d.) sich entwickelnde
Gase
[* 17] nicht ins
Haus gelangen können. Der Abtritt muß jedenfalls geräumig, hell
und vollkommen luftig, aber nicht zugig sein.
Zur
Ableitung des bei der Benutzung des Abtritts sich entwickelnden
Geruchs bringt man ein Stankrohr an, welches vom Trichter
ausgeht und über dem
Dach
[* 18] des
Hauses mündet. Das Sitzbrett bestehe aus hartem polierten
Holz,
[* 19] die
Brille
[* 20] sei mit einer schweren
Klappe verschließbar, welche so mit der Abtrittsthür verbunden sein kann, daß sie sich beim Öffnen
der letztern von selbst schließt. Mit der
Brille wird direkt das Abfallsrohr verbunden, oder man fügt einen Trichter
aus emailliertem
Gußeisen,
Steingut,
Porzellan ein, welcher unten mit einer automatisch sich öffnenden und schließenden
Klappe
oder mit einem ∿-förmig gebogenen
Rohr
(Siphon) versehen ist, in welchem die
Exkremente einen gasdichten
Abschluß gegen das
Abfallsrohr bilden.
Letzteres besteht am besten aus Steingutröhren. Über die Ansammlung der
Exkremente in
Gruben oder
Tonnen s.
Exkremente. Die
Konstruktion des Abtritts hat erst in neuerer Zeit diejenige Beachtung gefunden, welche sie verdient;
man findet indes noch häufig genug Einrichtungen, welche
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