Leibeigenschaftsverhältnissen und der durch dieselben bedingten Rechtsgestaltung. Im Verkehr zwischen deutschen Ländern wurden
beide Abgabenarten durch die deutsche Bundesakte aufgehoben und zwar ohne Entschädigung, auch wo Private zur Erhebung berechtigt
waren. Aber auch im Verkehr zwischen andern Ländern sind sie meist durch internationale Vereinbarungen beseitigt. Das Erbschaftsgeld
wird allerdings entrichtet, sofern die Steuer nach Maßgabe der Gesetzgebung über die Erbschaftssteuern
auch von einheimischen Erben zu entrichten ist. Im übrigen trägt der Abschoß, wo er sich noch vorfindet, mehr den Charakter der
Retorsion.
in der Buchhaltung die Verringerung des Soll eines Konto; dann die Berichtigung oder Ristornierung eines
unrichtig eingetragenen Postens (vgl. Ristorno); ferner die im Verzeichnis des Inventars (s. d.) einer Unternehmung vorzunehmende
Verminderung, welche im Kapitalwert durch Abnutzung oder auch durch allgemeine Entwertung eingetreten ist. Sie kommt namentlich
bei solchen Betriebszweigen vor, in welchen große fixe Kapitalien in Form von Gebäuden, Maschinen etc.
verwendet werden.
Die Abnutzungen derselben gehören unter die Kosten der Produktion. Deshalb muß, wenn letztere eine nachhaltige sein soll,
jeweilig aus dem Ertrag der Unternehmung eine der Abschreibung entsprechende Summe zurückgelegt werden, um nach vollständiger Abnutzung
die erforderlichen Erneuerungen vornehmen zu können (Erneuerungsfonds). Deswegen nennt man in übertragener
Bedeutung die Abschreibung auch mitunter Amortisation (s. d.). Von Wichtigkeit ist die Abschreibung insbesondere
bei gesellschaftlichen Unternehmungsformen, überhaupt da, wo Teilungen und Auseinandersetzungen in Frage kommen.
(Kopie), Urkunde, die den Inhalt einer andern wiedergibt.
Man unterscheidet im rechtlichen Verkehr
zwischen einfacher Abschrift und beglaubigter oder vidimierter, d. h. einer solchen
Abschrift, welche mit dem Zeugnis der Übereinstimmung mit dem Original seitens einer Behörde oder einer hierzu ermächtigten Person,
insbesondere eines Notars, versehen ist.
(Desquamation), ein Vorgang, welcher sich nach den verschiedensten Krankheiten der äußern Haut einstellt
und darin besteht, daß sich die verhornten Zellen des Oberhäutchens (der Epidermis) in ungewöhnlich reichlicher Weise von
ihrer Unterlage ablösen, bald in Form kleiner Schüppchen, bald als mehl- oder kleienartiger Staub, bald in zusammenhängenden
größern Fetzen. In allen Fällen, wo Abschuppung stattfindet, ist eine Entzündung der äußern Haut und infolge
davon eine zeitweilig reichlichere Produktion von Epidermiszellen vorausgegangen.
Die Abschuppung bezeichnet dann das Ende dieser Hautentzündung, z. B. bei Scharlach, Masern, Rose, Verbrennungen. In andern Fällen besteht
die Hautentzündung in schleichender und an sich wenig auffallender Weise noch fort, während die Abschuppung vor sich geht, und oft
ist die Abschuppung das einzige sinnenfällige Zeichen, daß überhaupt eine entzündliche Ernährungsstörung
in der äußern Haut besteht, z. B. bei der sogen. Pityriasis, manchen Formen von Psoriasis, bei Syphilis etc. Auch bei der Schwindsucht
und bei der Krebskachexie, wo die Haut welk und trocken ist, findet eine stärkere und sehr verbreitete Abschuppung
statt. In vielen
Fällen kann man der chronischen Abschuppung entgegentreten durch Einreibung der betreffenden Hautstellen mit Vaselin und öfteres Abwaschen
mit lauwarmem Wasser. Meistens aber hört die Abschuppung nicht eher auf, als bis das ihr zu Grunde liegende Hautübel gründlich gehoben
ist.
(lat.), abwesend. Absens heres non erit, lat.
Sprichwort: »Der Abwesende wird nicht Erbe sein«, d. h. wer nicht zur rechten Zeit da ist, auf den wird keine Rücksicht
genommen.
Dasselbe besagt das abgekürzte Absens carens, »der Abwesende der Entbehrende«.
(engl. Absenteeism, v. absent, abwesend), in Irland die regelmäßige und dauernde Abwesenheit der dortigen
großen Grundbesitzer von ihren Gütern, in der man einen Hauptgrund der Verarmung und Verwilderung des
irischen Volks erblickt hat, insofern dadurch dem Lande die großen Geldsummen entzogen würden, welche die Grundherren auswärts
verzehren. Unstreitig wirkt der in moralischer und sozialer Beziehung nachteilig, indem ein großer Teil der besitzenden
Klasse dem Land entfremdet wird, letzteres damit als dem Ausland tributär erscheint und sich unter diesen
Umständen leicht schmarotzende Zwischenglieder zwischen Grundherrn und Pachter einschieben, welche letztern aussaugen. Als
Mittel gegen den Absentismus schlug man vor die gezwungene Residenz der Grundherren auf ihrem Besitztum und die Erhebung von Absenzgeldern
als einer besondern Steuer, doch sind dieselben ebensowenig empfehlenswert wie zureichend. Vgl. Irland.
(Abspänen), in der Viehzucht das Entwöhnen der saugenden Jungen von der Muttermilch.
Gewöhnlich werden die
jungen Fohlen allmählich während der Saugezeit an den Genuß andrer Nahrungsmittel gewöhnt und im Alter von 3 bis 4 Monaten
abgesetzt.
Bei jungen Schafen erfolgt das Entwöhnen mit 8, bei Schweinen mit 4 Wochen.
Junge Kälber werden
1-2 Monate, in vielen Gegenden auch gar nicht zum Saugen am Euter des Muttertiers verstattet, sondern gleich aus dem Eimer getränkt.
(Extrait d'absinthe), ein aus Wermut (s. Artemisia) mit Anis und andern Artemisia-Arten bereiteter
starker Schnaps von grünlicher Farbe, der vorzüglich in Frankreich, meist mit Wasser vermischt, häufig genossen wird.
Der
regelmäßige Genuß des Absinths wirkt zerstörend auf die Gesundheit, namentlich auf das Nervensystem.
Die Stunde des Absinths
(l'heure de l'absinthe) nennt man in Paris die Zeit von 4 bis 6 Uhr nachmittags.
(lat.), wörtlich s. v. w. vollendet, abgeschlossen,
in abgeleiteter Bedeutung s. v. w. unbedingt (im Gegensatz zu relativ, da das Absolute sich selbst genügt, während jenes
sich auf andres bezieht), unbeschränkt (da es sonst von einer einschränkenden