Leibeigenschaftsverhältnissen und der durch dieselben bedingten Rechtsgestaltung. Im
Verkehr zwischen deutschen
Ländern wurden
beide Abgabenarten durch die deutsche
Bundesakte aufgehoben und zwar ohne
Entschädigung, auch wo
Private zur
Erhebung berechtigt
waren. Aber auch im
Verkehr zwischen andern
Ländern sind sie meist durch internationale Vereinbarungen beseitigt. Das
Erbschaftsgeld
wird allerdings entrichtet, sofern die
Steuer nach Maßgabe der
Gesetzgebung über die
Erbschaftssteuern
auch von einheimischen
Erben zu entrichten ist. Im übrigen trägt der Abschoß, wo er sich noch vorfindet, mehr den
Charakter der
Retorsion.
in der
Buchhaltung die Verringerung des
Soll eines
Konto; dann die Berichtigung oder Ristornierung eines
unrichtig eingetragenen
Postens (vgl.
Ristorno); ferner die im Verzeichnis des Inventars (s. d.) einer
Unternehmung vorzunehmende
Verminderung, welche im Kapitalwert durch
Abnutzung oder auch durch allgemeine Entwertung eingetreten ist. Sie kommt namentlich
bei solchen Betriebszweigen vor, in welchen große fixe Kapitalien in Form von Gebäuden,
Maschinen etc.
verwendet werden.
Die
Abnutzungen derselben gehören unter die
Kosten der
Produktion. Deshalb muß, wenn letztere eine nachhaltige sein soll,
jeweilig aus dem
Ertrag der
Unternehmung eine der Abschreibung entsprechende
Summe zurückgelegt werden, um nach vollständiger
Abnutzung die erforderlichen Erneuerungen vornehmen zu können
(Erneuerungsfonds). Deswegen nennt
man in übertragener
Bedeutung die Abschreibung auch mitunter
Amortisation (s. d.). Von Wichtigkeit ist die Abschreibung insbesondere
bei gesellschaftlichen Unternehmungsformen, überhaupt da, wo
Teilungen und Auseinandersetzungen in
Frage kommen.
Man unterscheidet im rechtlichenVerkehr
zwischen einfacher Abschrift und beglaubigter oder vidimierter, d. h. einer solchen
Abschrift, welche mit dem
Zeugnis der Übereinstimmung mit dem
Original seitens einer Behörde oder einer hierzu ermächtigten
Person,
insbesondere eines
Notars, versehen ist.
(Desquamation), ein Vorgang, welcher sich nach den verschiedensten
Krankheiten der äußern
Haut
[* 1] einstellt
und darin besteht, daß sich die verhornten
Zellen des Oberhäutchens (der
Epidermis)
[* 2] in ungewöhnlich reichlicher
Weise von
ihrer Unterlage ablösen, bald in Form kleiner Schüppchen, bald als mehl- oder kleienartiger
Staub, bald in zusammenhängenden
größern Fetzen. In allen
Fällen, wo Abschuppung stattfindet, ist eine
Entzündung der äußern
Haut und infolge
davon eine zeitweilig reichlichere
Produktion von Epidermiszellen vorausgegangen.
Die Abschuppung bezeichnet dann das Ende dieser Hautentzündung, z. B. bei
Scharlach,
Masern,
Rose,
Verbrennungen. In andern
Fällen besteht
die Hautentzündung in schleichender und
an sich wenig auffallender
Weise noch fort, während die Abschuppung vor sich geht, und oft
ist die Abschuppung das einzige sinnenfällige Zeichen, daß überhaupt eine entzündliche Ernährungsstörung
in der äußern
Haut besteht, z. B. bei der sogen.
Pityriasis, manchen
Formen von
Psoriasis, bei
Syphilis etc. Auch bei der
Schwindsucht
und bei der
Krebskachexie, wo die
Haut welk und trocken ist, findet eine stärkere und sehr verbreitete Abschuppung
statt. In vielen
Fällen kann man der chronischen Abschuppung entgegentreten durch
Einreibung der betreffenden Hautstellen mit
Vaselin und öfteres Abwaschen
mit lauwarmem
Wasser. Meistens aber hört die Abschuppung nicht eher auf, als bis das ihr zu
Grunde liegende Hautübel gründlich gehoben
ist.
(lat.), abwesend. Absens heres non erit, lat.
Sprichwort: »Der Abwesende wird nicht
Erbe sein«, d. h. wer nicht zur rechten Zeit da ist, auf den wird keine Rücksicht
genommen.
Dasselbe besagt das abgekürzte Absens carens, »der Abwesende der Entbehrende«.
(engl. Absenteeism, v. absent, abwesend), in
Irland die regelmäßige und dauernde
Abwesenheit der dortigen
großen Grundbesitzer von ihren
Gütern, in der man einen Hauptgrund der Verarmung und Verwilderung des
irischen
Volks erblickt hat, insofern dadurch dem
Lande die großen Geldsummen entzogen würden, welche die
Grundherren auswärts
verzehren. Unstreitig wirkt der in moralischer und sozialer Beziehung nachteilig, indem ein großer Teil der besitzenden
Klasse dem Land entfremdet wird, letzteres damit als dem
Ausland tributär erscheint und sich unter diesen
Umständen leicht schmarotzende Zwischenglieder zwischen
Grundherrn und
Pachter einschieben, welche letztern aussaugen. Als
Mittel gegen den Absentismus schlug man vor die gezwungene
Residenz der
Grundherren auf ihrem Besitztum und die
Erhebung von Absenzgeldern
als einer besondern
Steuer, doch sind dieselben ebensowenig empfehlenswert wie zureichend. Vgl.
Irland.
Gewöhnlich werden die
jungen
Fohlen allmählich während der Saugezeit an den
Genuß andrer
Nahrungsmittel
[* 5] gewöhnt und im
Alter von 3 bis 4
Monaten
abgesetzt.
JungeKälber werden
1-2
Monate, in vielen Gegenden auch gar nicht zum Saugen am
Euter des Muttertiers verstattet, sondern gleich aus dem
Eimer getränkt.
(lat.), wörtlich s. v. w. vollendet, abgeschlossen,
in abgeleiteter Bedeutung s. v. w. unbedingt (im
Gegensatz zu relativ, da das Absolute sich selbst genügt, während jenes
sich auf andres bezieht), unbeschränkt (da es sonst von einer einschränkenden
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