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die für gewöhnliche
Schiffe
[* 2] befahrbaren
Strecken 2714,7 km entfallen. Von
Dampfschiffen wurden im ganzen 898,5 km befahren.
Auf den österreichischen
Seen betrug die
Länge der von
Dampfern regelmäßig befahrenen
Strecken 189,6 km. Der beträchtlichste
Flußschiffahrtsverkehr bewegt sich
auf der
Donau und der
Elbe. Auf der obern
Donau belief sich
der
Verkehr
an der österreichisch-bayrischen
Grenze in der
Thalfahrt im J. 1887 auf eine Gesamtmenge von 1,010,613, in der
Bergfahrt auf
ein
Quantum von 1,282,039 metr. Ztr.
In dem Zeitraum 1883 - 87 ergibt sich
in der
Thalfahrt auffallenderweise eine Verminderung
um 628,587 metr. Ztr. oder 38,3 Proz.,
dagegen in der
Bergfahrt eine Zunahme um 496,401 metr. Ztr. oder 63,2
Proz. Die Zahl der
Schiffe, welche auf der
Donau die Reichsgrenze passierten, betrug im J. 1887 in der
Bergfahrt: 336 Frachtendampfboote
und 799 Warenschleppschiffe, in der
Thalfahrt: 335 Frachtendampfboote, 785 Warenschleppschiffe, 429 Ruderschiffe und 185
Flöße.
In größern
Dimensionen hat sich
der Elbverkehr entwickelt; derselbe umfaßte an der österreichisch-sächsischen
Grenze in der
Thalfahrt (Warenausfuhr, hauptsächlich
Braunkohle) 19,3, in der
Bergfahrt (Wareneinfuhr) 1,8 Mill. metr. Ztr.
Das österreichische Eisenbahnnetz hat Ende 1887 eine Ausdehnung [* 3] von 14,097,9 und Ende 1888 eine solche von 14,636 km erlangt. Hiervon kamen 5826 km auf Staatsbahnen [* 4] und vom Staat betriebene Privatbahnen. Die wichtigsten in den letzten Jahren eröffneten Eisenbahnlinien sind die nordöstlichen Staatsbahnen in Galizien, die Böhmisch-Mährische Transversalbahn und die sogen. Mährisch-Schlesische Städtebahn (Kojetein - Bielitz). Eine lang empfundene Lücke in der Hauptrichtung des Außenhandels der Monarchie hat die Eröffnung der wichtigsten Orientbahnen (nach Konstantinopel [* 5] und Saloniki) [* 6] ausgefüllt.
Sowohl das
Post- als das Telegraphenwesen zeigen von 1886 auf 1887 eine
Steigerung des
Verkehrs. Der Briefpostverkehr belief
sich
auf 449,4 Mill.
Stück (gegen 440,1 im Vorjahr), der Zeitungsverkehr auf 61,6,
der Fahrpostverkehr auf 36,3, die Zahl der ausgezahlten
Postanweisungen und
Postmandate auf 16,1 Mill.
Stück. Die Telegraphenlinien
hatten Ende 1887 eine
Länge von 39,847,7 km. Die Zahl der gebührenpflichtigen
Telegramme belief sich
auf 6,576,636
Stück. Die Finanzergebnisse der
Post- und Telegraphenverwaltung stellten sich
1887 in den
Einnahmen auf 26,757,219,
in den
Ausgaben auf 22,214,109
Guld.
Die österreichischen
Sparkassen haben im J. 1887 eine Zunahme um 17 Anstalten erfahren. Von den bestehenden 397
Sparkassen
sind 313
Gemeinde-, 63
Vereins- und 21 Bezirkssparkassen. Die Zahl der Sparkassenbücher belief sich
Ende 1887 auf 2,089,924
(gegen 2,018,695 im Vorjahr). Mit Einschluß der kapitalisierten
Zinsen betrug der Einlagenstand Ende 1887: 1091 Mill.Guld.
(gegen 1054 Mill.
Guld. Ende 1886). Ohne den
Sparkassen in ihrer
Klientel
Eintrag zu thun, hat sich
auch
das Postsparkassenwesen sehr günstig entwickelt. Es ist vorwiegend die
Jugend und der kapitalärmste Teil der
Bevölkerung,
[* 7] welche mit
Hilfe der
Postsparkasse sparen, und es beträgt daher auch das durchschnittliche
Guthaben der Einlagen nur 21
Guld. 27 Kr.
(bei den andern
Sparkassen 522
Guld. 18 Kr.). Die Zahl der Einleger der
Postsparkasse betrug im J. 1888:
655,335, das
Guthaben an Spareinlagen belief sich
Ende dieses
Jahres auf 15 Mill.
Guld., der
Check-
(Clearing-)
Verkehr der
Postsparkasse
auf 644 Mill.
Guld. an Einlagen, bez. Rückzahlungen.
[^]
[Finanzen, Gesetzgebung.]
Der Staatshaushalt wurde durch das Finanzgesetz für das Jahr 1889 in den Ausgaben mit 540,045,885, in den Einnahmen mit 542,815,944 Guld. festgestellt, so daß zum erstenmal seit langem der Voranschlag mit einem Überschuß von 2,770,059 Guld. schloß. Die wichtigsten Ausgabeposten sind:
Gulden | |
---|---|
Hofstaat | 4650000 |
Gemeinsame Angelegenheiten | 104656002 |
Landesverteidigung | 13753419 |
Staatsschuld | 149239480 |
Kultus u. Unterricht | 21424867 |
Finanzministerium | 88383791 |
Handelsministerium | 70698380 |
Unter den Staatseinnahmen sind hervorzuheben:
Gulden | |
---|---|
Direkte Steuern | 10331600 |
Zölle | 40156787 |
Indirekte Steuern | 320910677 |
Unter letztern sind:
- Verzehrungssteuer | 100686300 |
---|---|
- Salz | 20325000 |
- Tabak | 81463000 |
- Stempel | 18800000 |
- Taxen u. Gebühr | 34000000 |
- Lotto | 21500000 |
Post und Telegraph | 28589900 |
Staatseisenbahnbetr. | 46082770 |
Eine bedeutende neue Einnahmequelle wurde durch ansehnliche
Erhöhung der
Branntweinsteuer geschaffen.
Eine wesentliche Änderung trat in der
Zuckersteuer ein, welche nunmehr in der Form einer Konsumsteuer (statt der bisherigen
Produktionssteuer) erhoben wird. Die allgemeine und die rein österreichische
Staatsschuld stellte sich
Ende 1888 auf 3,846,429,554
Guld. und zeigt gegen Ende 1887 eine Zunahme um 179,358,338
Guld.
Auf dem Gebiet der Gesetzgebung ist namentlich der nach deutschem Muster geschaffenen Gesetze vom und vom über Unfall- und Krankenversicherung der Arbeiter Erwähnung zu thun. Zum Zweck der Unfallversicherung wurden nicht, wie in Deutschland, [* 8] Berufsgenossenschaften, sondern sieben territorial abgegrenzte Versicherungsanstalten mit dem Sitz in Wien, [* 9] Prag, [* 10] Salzburg, [* 11] Graz, [* 12] Brünn, [* 13] Lemberg [* 14] und Triest [* 15] gebildet. Für die Krankenversicherung werden Bezirks-, Betriebs-, Bau-, Genossenschafts-, Vereinskrankenkassen und Bruderladen errichtet, bez. die bereits bestehenden entsprechend umgestaltet.
Die Wirksamkeit der Unfallversicherung beginnt 1. Nov., die Krankenversicherung Als fachmännisch begutachtendes Organ des Ministeriums des Innern für die Angelegenheiten der Unfall- und Krankenversicherung wurde ein Versicherungsbeirat gebildet. Als technische Organe der Unfallversicherungsanstalten werden die Gewerbe-Inspektoren verwendet. Die erste Anmeldung der unfallversicherungspflichtigen Betriebe ergab im ganzen 78,883 Betriebe mit 892,240 Versicherungspflichtigen Personen und einer anrechenbaren Jahreslohnsumme von 200,4 Mill. Guld.
[Heerwesen.]
Das erlassene Wehrgesetz, welches bis 1899 in Gültigkeit bleibt, verfolgt den Zweck, die durch das Gesetz von 1879 festgestellte Kriegsstärke des Heers von 800,000 Mann, welche nachweislich auf Grund der bisherigen Bestimmungen nicht erreichbar war, sicherzustellen und mit Einschluß der Landwehren auf 1,200,000 Mann zu erhöhen. Die Armee besteht aus dem Heer, den Landwehren und dem Landsturm. Das Heer ist für die ganze österreichisch-ungarische Monarchie ein gemeinsames und dem Reichskriegsministerium in Wien unterstellt, neben ihm bestehen als selbständige Faktoren die k. k. österreichische Landwehr (dazu die Landesschützen in Tirol [* 16] und Vorarlberg) unter dem Landesverteidigungs-Ministerium in Wien und die königlich ungarische Landwehr (Honvédség) unter dem ¶
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Honved-Ministerium in Budapest; [* 18] den letztern Ministerien sind auch die Landsturmformationen unterstellt. Die Militärpflicht beginnt jetzt erst mit dem zurückgelegten 21. Lebensjahr. (Es werden sowohl für das Heer als für die Landwehren und deren Ersatzreserven Rekruten ausgehoben und zwar zu folgenden jährlichen Minimalsätzen: für das Heer 103,100, dessen Ersatzreserve 20,620, die österreichische Landwehr nebst Landesschützen 12,000, deren Ersatzreserve 2400, die Honvéd 12,500, deren Ersatzreserve 2500, zusammen 153,120 Mann. Der dann noch verbleibende Überschuß an Wehrpflichtigen wird der Ersatzreserve überwiesen; der letztern werden überhaupt die Mindertauglichen wie die Geistlichen, Lehrer und die Besitzer ererbter Landwirtschaften zugeteilt, so daß Befreiungen Wehrpflichtiger von der Militärpflicht ausgeschlossen sind. Diejenigen, welche wegen körperlicher Gebrechen nicht dienstpflichtig, aber noch erwerbsfähig sind, haben Wehrsteuer (Militärbefreiungstaxe), je nach der Höhe ihres Einkommens, bis zu 200 Gulden jährlich zu zahlen.
Die Landsturmpflicht der Offiziere währt bis zum 60. Lebensjahr. Die Reserve des Heers kann nur auf kaiserlichen Befehl zur Ergänzung des Heers einberufen werden. Die Ersatzreserve des Heers und der Landwehr wird im ersten Jahr 8 Wochen ausgebildet und in den beiden nächsten Jahren zu mehrwöchentlichen Übungen einberufen. Die Begünstigung des einjährigen aktiven Dienstes erlangen, gleichgültig ob der Eintritt freiwillig oder durch Aushebung erfolgt, diejenigen, welche bis zum Dienstpflichtalter ein Obergymnasium, eine Oberrealschule oder eine achtklassige Mittelschule mit Erfolg absolviert oder eine Prüfung zum einjährigen Dienst bestanden haben.
Die Wahl des Truppenteils, für die Studierenden auch die Wahl des Dienstjahrs, ist frei; alle Einjährigen müssen sich selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, bei der Kavallerie auch beritten machen. 15 Proz. der jährlich eintretenden Einjährigen werden der Landwehr zugeteilt. Diejenigen Einjährigen, welche am Schluß des Dienstjahrs die Prüfung zum Reserveoffizier bestehen, werden zu Offizieren oder zu Kadetten ernannt, diejenigen, welche diese Prüfung nicht bestehen, müssen sofort ein zweites Jahr nachdienen, wobei es ihnen freigestellt ist, ob auf eigne Kosten und außerhalb der Kaserne oder nicht.
Die Dienst- und Kommandosprache in der Honvéd (aber nur hier) ist ungarisch, im kroatisch-slawonischen Bezirk der Honvéd jedoch kroatisch, sonst überall deutsch. Die Landwehr und Honvéd besteht nur aus Infanterie und Kavallerie, alle andern Truppengattungen fehlen; es werden jedoch für die im Krieg zu formierenden Landwehr-Truppendivisionen im Frieden bei den Korpsartillerieregimentern Batteriedivisionen mit vermindertem Stande, d. h. mit zwei bespannten Geschützen pro Batterie, bereit gehalten. Es wird angestrebt, daß künftig die Truppen in ihren Ergänzungsbezirken, deren 103 für die Armee und 3 für die Marine (Fiume, [* 19] Triest und Zara) [* 20] bestehen, ihre Friedensgarnisonen erhalten.
Hiermit steht eine neue Abgrenzung und Einteilung der 15 Militär-Territorialbezirke nach Verwaltungsrücksichten in Zusammenhang. Ursache dieser Maßnahmen ist, nach der bekannten Anhäufung russischer Truppen im südlichen Polen und Wolhynien, die Verstärkung [* 21] der Truppen in Galizien. Zum 1. Armeekorps mit dem Generalkommando in Krakau [* 22] gehören die Infanteriedivisionen Nr. 5 und 12 und 1 Kavalleriedivision in Westgalizien, Schlesien [* 23] und Nordmähren;
2. Armeekorps Wien, Infanteriedivisionen Nr. 4, [^]13, 25 in Südmähren und Niederösterreich;
3. Armeekorps Graz, Infanteriedivisionen Nr. 6, 28 in Steiermark, [* 24] Kärnten, Krain, [* 25] Triest, Istrien, Görz, [* 26] Gradisca;
das 4. Armeekorps Pest, Infanteriedivisionen Nr. 31, 32;
5. Armeekorps Preßburg, [* 27] Infanteriedivisionen Nr. 14, 33;
6. Armeekorps Kaschau, Infanteriedivisionen Nr. 15, 27;
7. Armeekorps Temesvár, Infanteriedivisionen Nr. 17, 34, teilen sich in Ungarn; [* 28]
das 8. Armeekorps Prag, Infanteriedivisionen Nr. 9, 19, und 9. Armeekorps Josephstadt, Infanteriedivisionen Nr. 10, 29, teilen sich in Böhmen; [* 29]
10. Armeekorps Przemysl, Infanteriedivisionen Nr. 2, 24 und 1 Kavalleriedivision in Mittelgalizien;
11. Armeekorps Lemberg, Infanteriedivisionen Nr. 11, 30 und 1 Kavalleriedivision in Ostgalizien und Bukowina;
12. Armeekorps Hermannstadt, [* 30] Infanteriedivisionen Nr. 16, 35 in Siebenbürgen;
13. Armeekorps Agram, [* 31] Infanteriedivisionen Nr. 7, 36 in Kroatien und Slawonien;
14. Armeekorps Innsbruck, [* 32] Infanteriedivisionen Nr. 3, 8 und das aus 10 Bataillonen bestehende Kaiserregiment in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich;
15. Armeekorps Sarajevo, Infanteriedivisionen Nr. 1, 18 und Infanteriebrigaden Nr. 39 und 40 im Okkupationsgebiet Bosnien, [* 33] Herzegowina und Novipasar;
das Militärkommando Zara in Dalmatien. In Galizien stehen mithin 3 Armeekorps mit 3 Kavalleriedivisionen.
Przemysl ist zu einer großen Lagerfestung ausgebaut. Die Feldartillerie ist um 1 schwere Batterie bei jedem der 14 Korpsartillerieregimenter vermehrt worden, welche der 1. Batteriedivision zugeteilt ist, die nun 4 schwere Batterien zählt. Die Aufstellung sollte beendet sein. Gleichzeitig wurden auch ein 3. Bataillon beim Eisenbahn- und Telegraphenregiment und für die nach Galizien verlegten Teile des 2. Genieregiments 2 Ersatzkompaniekadres neu aufgestellt.
Die Honvédinfanterie wird im Lauf des Jahrs 1890 in 28 Regimenter zu je 3-4 Bataillonen formiert, jedes der 10 Honvéd-Husarenregimenter von 4 auf 6 Eskadrons verstärkt werden. Das 15. Armeekorps ist so lange, bis aus der einheimischen Bevölkerung die Truppen gebildet werden können, durch Abkommandierung von Regimentern etc. aus allen übrigen Korpsbezirken aufgestellt, welche eine Stärke [* 34] von etwa 1250 Offizieren und 22,500 Mann haben. Da nach dem Gesetz vom die einheimische Bevölkerung zu zwölfjähriger Dienstzeit (3 Jahre aktiv, 9 in der Reserve) verpflichtet ist, so hat man mit der Aufstellung von 8 Bataillonen Infanterie bereits begonnen.
Vgl. auch Art. »Heerwesen und Kriegsflotten der europäischen Staaten« (Bd. 17).
Zur geograph.-statistischen Litteratur: Supan, Österreich-Ungarn [* 35] (in Kirchhoffs »Länderkunde von Europa«, [* 36] Sonderausg., Leipz. u. Prag 1883);
Kupka, Die Eisenbahnen Österreich-Ungarns 1822-67 (Leipz. 1888);
Le [* 37] Monnier, Sprachenkarte [* 38] von Österreich-Ungarn (Wien 1889, 4 Blatt); [* 39]
Heyer v. Rosenfeld, Die Orden [* 40] und Ehrenzeichen der k. und k. österreichisch-ungarischen Monarchie (das. 1889);
Glückmann, Das Heerwesen der österreichisch-ungarischen Monarchie (das. 1890);
v. Kendler, Orts- und Reise-Lexikon von Österreich-Ungarn (das. 1890).
Geschichte.
Der österreichische Reichsrat genehmigte in seiner Session 1888 die Handelsverträge mit Deutschland und Italien [* 41] und bewilligte durch Annahme des Zuckersteuergesetzes und des Branntweinsteuergesetzes, welches die Steuer für das Hektoliter Branntwein von 11 auf 35 Guld. erhöhte, die Mittel, welche für die ¶