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Inseln Sansibar [* 2] und Pemba, die von Ölpalmen nur auf Pemba betrieben wird. Auch die französischen Missionäre (meist deutsche Elsässer) haben bei Bagamoyo und im Innern schöne Pflanzungen angelegt, während die englischen Missionäre an der ostafrikanischen Küste dies ganz vernachlässigen. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft zog auf ihren Stationen meist nur genügend für den Küchenbedarf, eine eigentliche Plantage besaß sie nur zu Kikogwe, gegenüber Pangani, wo Baumwolle [* 3] gepflanzt wurde. Dagegen war der Zweck der 1886 gegründeten Deutsch-Ostafrikanischen Plantagengesellschaft die Anlage von Pflanzungen; sie besaß zu Lewa, zwei Tagereisen von Pangani, sowie zu Kibueni auf Sansibar Tabakspflanzungen, welche sehr gut gediehen. Doch wurde Lewu durch den Aufstand verwüstet, auch bleibt es fraglich, ob der Tabak [* 4] die Transportspesen nach der Küste vertragen könnte.
Den Verkehr zwischen den bedeutendern Häfen (Lindi, Kiloa Kivindje) mit Sansibar, Mombas, Lamu, Aden [* 5] und Indien einerseits und Ibo, Mosambik, Quilimane, Delagoabai, Natal und Kapstadt [* 6] anderseits vermitteln die Dampfer der englischen British-India steaam Navigation Co. von Aden aus und der Castle Mail-Line, welche ihre Fahrten um das Kap macht, während die der französischen Messageries maritimes von Madagaskar [* 7] über Mosambik und Ibo direkt nach Sansibar gehen, die Küste Deutsch-Ostafrikas demnach gar nicht berühren.
Die kleinern Dampfer des Sultans von Sansibar besuchen öfters die Küstenplätze und stellen in langen Zwischenräumen den einzigen, ziemlich willkürlichen Verkehr mit dem Somalland her. Zwei in Sansibar angesessene deutsche Firmen besitzen ebenfalls je ein größeres Schiff, [* 8] während der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft ein kleines Dampfboot gehört, das bei gutem Wetter [* 9] die Reise von Sansibar nach den Küstenplätzen zu machen im stande ist. Bei dieser ziemlich traurigen Dampferverbindung spielen die kleinen, aber seetüchtigen arabischen Dhaws immer noch die erste Rolle. In nächster Zeit werden indes drei neue Linien mit Deutsch-Ostafrika verkehren, eine englische, welche von Liverpool [* 10] durch den Suezkanal nach Sansibar, eine portugiesische, welche die portugiesischen Besitzungen im W. und, um das Kap laufend, im O. sowie Sansibar anläuft, und eine deutsche, welche sich von der deutschen Reichspostdampferlinie nach Ostasien bei Aden abzweigt und alle wichtigen Häfen der Ostküste bis zur Delagoabai anläuft. Für diese durch drei Dampfer zu besorgende Linie will das Reich eine Subvention von 900,000 Mk. jährlich beisteuern.
Der Handel ist erst in neuester Zeit durch die Herrscher von Sansibar wieder belebt, die Produktion des Landes vermehrt und die Sicherheit im Innern hergestellt worden. Von den Handelswegen nach dem Innern sind besonders drei nennenswert. Einer von Tanga und Pangani nach den Ebenen von Massailand, dem Bergland von Dschagga und den Hochebenen jenseit des Doengo Ngai. Eine zweite gangbare Karawanenstraße führt von Bagamoyo, Kondutschi oder Mboamadschi über Sungamero und Ugogo in das Hochland von Uniamvesi, von dessen Mittelpunkt Tabora wieder Wege südwärts nach Khokoro, südwestwärts nach Lunda, westwärts an den Tanganjika und nordwärts an den Ukerewe sich abzweigen.
Auf der dritten gangbaren Straße gehen die Araber von Kiloa nach Mdschenga am Nyassa, übersetzen denselben an seiner schmälsten Stelle in Ruderbooten und gehen dann noch weiter westwärts dem Hochland zu. Hier wie in Westafrika vermittelt lediglich der Mensch als Träger [* 11] den Verkehr, alles wird auf den Köpfen getragen, und eine Karawane bedarf mehrerer Hunderte von Trägern, um einen größern Warenvorrat fortzuschaffen. In jedem neuen Gebiet muß eine Abgabe an den Häuptling, eine Art Durchgangszoll, gezahlt werden.
Der äußerste westlichste Punkt ist die Marktstadt Njangwe am Lualaba. Das Binnenland nach den Großen Seen hat als Stapelwaren Sklaven, Hornvieh, Eisen, [* 12] Tabak, Matten und Baumrinde; dazu kommen Elfenbein, Hippopotamuszähne, Rhinozeroshörner. Von großer Wichtigkeit ist der an der Küste vorkommende Kopal; Kaurimuscheln werden an der ganzen Küste gesammelt, doch haben sie nur noch im Innern Geltung, an der Küste zieht man englische und arabische Silber- und Goldmünzen vor. Sonst werden noch ausgeführt: Palmöl und Palmkerne, Affenfelle, Ebenholz, Rotholz, Kalabarbohnen (eine Gift enthaltende Nuß) und etwas Kautschuk. Die Einfuhr begreift namentlich Rum, Schießpulver [* 13] und Munition, Korallen, [* 14] Baumwollzeuge, Messingdraht, Bandeisen, Eisen- und Stahlwaren, Glasperlen, Zündhölzer und viele andre Industrieerzeugnisse Europas.
Noch bis ganz vor kurzem wurde hier der Sklavenhandel auf das schwunghafteste betrieben, auch der zwischen England und dem Sultan von Sansibar 1874 abgeschlossene Vertrag änderte daran nichts. Der größere Teil der Sklaven kam aus den Landschaften im W. des Nyassasees und ging meist nach Kiloa, um von dort nach Sansibar verschifft zu werden. Bei dem Zollhaus des Sultans von Sansibar in Kiloa wurden 1863 - 67 nicht weniger als 97,203 Sklaven versteuert, und seitdem nahm die Zahl der verschifften Sklaven keineswegs ab. Dazu kommen noch die andern Häfen an der Küste, aus denen ebenfalls Sklaven ausgeführt werden.
Nach dem Vertrag mit England war nicht die Zufuhr von Sklaven nach den Besitzungen des Sultans von Sansibar, wohl aber die Ausfuhr derselben nach Arabien, Persien [* 15] u.a. verboten. Aber dieselbe fand trotzdem statt. Die arabischen Segeldhaws hängen von den Monsunen ab und können nur von April bis Ende Juni und von September bis Anfang November auslaufen. Während dieser Perioden in den Jahren 1867 - 69 brachten die an dieser Küste stationierten englischen Kreuzer nicht weniger als 116 Dhaws auf, aus denen sie 2645 Sklaven befreiten, während allein aus Kiloa und Sansibar 37,000 Sklaven verschifft wurden. Infolge dieser Sklavenjagden ist die Bevölkerung [* 16] furchtbar dezimiert worden. Seit 1888 haben nun Deutschland, [* 17] England, Portugal [* 18] und Italien [* 19] gemeinsam es unternommen, durch Stationierung von Kriegsschiffen an der Ostküste dem Sklavenhandel ein Ende zu setzen.
Die Völkerschaften dieses Gebiets bilden meist kleine Staaten mit monarchischer oder republikanischer Verfassung; bei manchen aber ist von irgend welcher Verfassung gar keine Rede. Die Oberhäupter oder Ältesten, welche in einigen dieser Staaten den Titel Sultan führen, vollziehen entweder nur die Beschlüsse der Majorität, oder sie regieren mit eigner Machtvollkommenheit. Dagegen steht das Küstenland seit Jahrhunderten unter dem Einfluß auswärtiger Mächte. Nachdem 924 die Araber an der Somalküste die Städte Makdischu und Barawa angelegt hatten, gründeten die Perser 980 Kiloa; von diesen Plätzen breiteten beide Völker ihre Herrschaft über die Ostküste aus und bildeten eine Anzahl selbständiger Freistaaten. Vasco da Gama fand 1498 die blühenden Städte Mosambik, Kilwa, Mombas, ¶
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Melinde, Brawa, Makdischu. Nachdem die Portugiesen 1503 sich die Insel Sansibar unterworfen hatten, trugen sie ihre Herrschaft auch auf die Festlandküste hinüber, zerstörten den Handel mit Landesprodukten und bewirkten das Aufblühen des Sklavenhandels zum Ruin des Landes. Die Herrschaft der Portugiesen erwies sich aber als so drückend, daß die Eingebornen den Imam von Maskat herbeiriefen, welcher 1698 Mombas einnahm und von da aus nach und nach die ganze Küste bis Mosambik ereroberte [^richtig: eroberte]; 1728 kamen die Portugiesen wieder, als der Imam in Maskat beschäftigt war.
Bald aber kehrten die Araber zurück und nahmen 1784 das letzte portugiesische Bollwerk, Sansibar, ein. Nur Mombas blieb unter einheimischen Fürsten selbständig, bis es 1828 ebenfalls unterworfen wurde. Doch war die Herrschaft des Sultans von Sansibar nur auf die Küstenplätze beschränkt, die weiter nach innen wohnenden Stämme erkannten dieselbe keineswegs an, wenngleich hier und dort sie dann und wann die Bedrückungen seiner Soldaten sich gefallen lassen mußten.
Geschichtliches. Die deutsche Kolonisation.
Die deutsche Besitzung an der ostafrikanischen Küste wurde 1884 durch den kühnen Zug von Peters, Jühlke und Graf Pfeil erworben, welche im Auftrag der in Berlin [* 21] gebildeten Gesellschaft für deutsche Kolonisation mit den Herrschern von Useguha, Nguru, Usagara und Ukami Verträge abschlossen, wodurch diese ihr Land mit allen Hoheitsrechten an die genannte Gesellschaft für ewige Zeiten abtraten. Die Erwerbungen waren im November und Dezember 1884 gemacht worden, und schon im Februar 1885 wurde der Gesellschaft ein kaiserlicher Schutzbrief verliehen, durch welchen die genannten Gebiete unter die Oberhoheit des Deutschen Reichs wie unter dessen Schutz gestellt wurden.
Alle Hoheitsrechte (Gerichtsbarkeit, Zoll- und Bergwerksregal u. a.) sollten aber der Gesellschaft zustehen und zwar über die Eingebornen wie über die dort wohnenden Reichsangehörigen und die Angehörigen fremder Nationen. Aus dieser Gesellschaft heraus bildete sich bald darauf eine Zweiggesellschaft, die Kommanditgesellschaft Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Karl Peters und Genossen, an deren Spitze ein auf 15 Jahre gewähltes Direktorium von fünf Mitgliedern mit entscheidenden Vollmachten trat.
Als Zweck der Gesellschaft wurden bezeichnet Erwerb, Besitz, Verwaltung und Verwertung von Ländereien, Ausbeutung von Handel und Schiffahrt durch Selbstbetrieb oder Übertragung an andre Gesellschaften sowie deutsche Kolonisation im O. Afrikas. Die ausgegebenen Anteilscheine lauteten auf 50, 500 und 1000 Mk., jede gezahlte Mark gab Anspruch auf 50 Ar Land. Schon wenige Monate später wurde Peters allein mit außerordentlicher Generalvollmacht auf zehn Jahre bekleidet und zur bessern finanziellen Begründung des Unternehmens statt der bisherigen Gesellschaftsform eine korporative Form gewählt, in welcher die Gesamtgesellschaft Trägerin der Gesellschaftsrechte wurde.
Dadurch sollte an Stelle der bisherigen Kommanditgesellschaft eine mit dem Rechte der juristischen Person ausgestattete Korporation unter dem Namen Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft treten. Zugleich wurden die Anteile der Gesellschaft um ein Bedeutendes und zwar auf 10,000 Mk. erhöht, man wandte sich nunmehr ausschließlich an das große Kapital und brachte eine Summe von 4 Mill. Mk. zusammen, mit welchem die Arbeiten begonnen wurden. Zum Präsidenten auf fünf Jahre wurde abermals Peters ernannt, ihm sollten zwei Direktoren und ein Direktionsrat von 15 Mitgliedern zur Seite stehen. Die Aufsicht über die Gesellschaft wurde dem Reichskanzler übertragen. Im März 1887 begab sich Peters nach Sansibar, doch kehrte er schon Anfang 1888 wieder nach Berlin zurück, seine Stelle übernahm der ehemalige Konsul Bohsen.
Während sich so die Organisation und Finanzierung der Gesellschaft in Deutschland stufenweise vollzog, war man in Afrika [* 22] rüstig mit Landerwerbungen fortgeschritten. Als eine aus Vertretern des Deutschen Reichs, Frankreichs und Englands zusammengesetzte Kommission in Sansibar zusammentrat, um für die Herrschaft des Sultans genaue Grenzen [* 23] zu bestimmen, hatte die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft folgende Erwerbungen gemacht: die Landschaften Usagara, Nguru, Useguha und Ukami, durch Peters und Graf Pfeil erworben laut Verträgen vom Dezember 1884, anerkannt durch kaiserlichen Schutzbrief vom Landschaft Khutu, durch Graf Pfeil erworben laut Vertrag vom Das ganze Kilima Ndscharo-Gebiet, umfassend die Landschaften Usambara, Pare, Aruscha, Tschagga, erworben durch Jühlke und Leutnant Weiß laut Vertrag vom Das Somalland, 20 Tagereisen landeinwärts von der Nordküste östlich von Berbera bis Warscheich an der Ostküste durch Baumeister Hörnecke und Leutnant v. Anderten laut Verträgen vom September und November 1885. Die Landschaft Usuramo durch Leutnant Schmidt laut Vertrag vom Die Landschaft Uhehe durch Graf Pfeil und Leutnant Schlüter laut Vertrag vom Die Landschaften Ubena, Wamatschonde, Mahenga und Wangindo durch Graf Pfeil und Leutnant Schlüter.
Die Gebiete des Herrscherhauses der Msara, deren Umfang nicht festgestellt war, durch Vertrag des Assessors Lucas, so daß das ganze Gebiet sich von 12° nördl. Br. bis 12° südl. Br., d. h. von der Nordküste des Somallandes zwischen Berbera und Halule bis Kap Delgado, erstreckte mit Ausnahme einer geringen Küstenstrecke zwischen Warscheich und Barawa. Landeinwärts erstreckte sich diese Herrschaft längs des Rovuma bis zum Ostufer des Ukerewe, weiter im N. bis nach Ugogo und bis westlich vom Kilima Ndscharo.
Eingeschlossen zwischen diesen Erwerbungen lag das Witugebiet. Indessen wurde der kaiserliche Schutzbrief, welcher für Usagara, Nguru, Useguha und Ukami erteilt worden war, nicht auf die übrigen Erwerbungen ausgedehnt. Der Sultan von Sansibar, Said Bargasch, machte aber selbst Ansprüche auf die von den Deutschen erworbenen Gebiete, und sein Widerstand, der sich in mancherlei Schikanen, selbst in offener Feindseligkeit gegen den Sultan von Witu kundgab, wurde erst durch das Erscheinen einiger deutscher Kriegsschiffe vor Sansibar gebrochen. Er erkannte die deutsche Schutzherrschaft an und schloß sogar einen für Deutschland sehr günstigen Handelsvertrag ab. Sehr bald machte auch England auf einen Teil der Küste Anspruch, und so wurde denn Ende 1886 ein Abkommen getroffen, welches die deutsche und die englische Interessensphäre bestimmt abgrenzte. (Vgl. oben und Britisch-Ostafrika, Bd. 17.) Deutschland verpflichtete sich, nördlich von der vereinbarten Grenze keine Gebietserwerbungen zu machen, keine Protektorate anzunehmen und der Ausbreitung englischen Einflusses im N. dieser Linie nicht entgegenzutreten, während Großbritannien [* 24] gleiche Verpflichtungen für die südlich von dieser Linie gelegenen Gebiete übernahm. Die privatrechtlichen ¶