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Stelle, der Hofnarr, der Grübler und Kartenspieler sind seine Hauptwerke.
Seite 17.180 (Ergänzungs-) Band
Stelle, der Hofnarr, der Grübler und Kartenspieler sind seine Hauptwerke.
Zur Litteratur: v. d. Linde, Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst (Berl. 1886, 3 Bde.).
(1885) 2212 Einw.
Karl, Nationalökolwm, geb. zu Kirberg in Nassau, war mehrere Jahre im Lehrfach und journalistisch thätig, habilitierte sich 1881 zu München, [* 2] wurde 1882 Professor an der Universität zu Dorpat, [* 3] 1883 in Basel. [* 4] Er schrieb: »Die Frauenfrage im Mittelalter« (Tübing. 1882);
»Die Arbeiterfrage im Kaufmannsstand« (Berl. 1883);
»Die Bevölkerung [* 5] von Frankfurt [* 6] a. M. im 14. und 15. Jahrhundert« (Tübing. 1886, Bd. 1);
»Frankfurter Buchbinderordnungen vom 16. bis 19. Jahrhundert« (das. 1888);
»Von den Produktionsstätten des Weihnachtsmarktes« (Basel 1887);
»Basels Staatseinnahmen und Steuerverteilung 1878 - 87« (das. 1888).
Auch besorgte er eine deutsche Ausgabe von Laveleyes »Ureigentum« (Leipz. 1879).
(früher Bücherbestellzettel) wurden zur Hebung [* 7] des litterarischen Verkehrs und im Interesse des deutschen Buchhandels 1871 zunächst für den innern norddeutschen Verkehr, für den Verkehr in Elsaß-Lothringen [* 8] und für den Wechselverkehr zwischen Elsaß-Lothringen und Norddeutschland eingeführt, alsbald auf den Verkehr mit Bayern, [* 9] Württemberg, [* 10] Baden, [* 11] Luxemburg [* 12] und Österreich: [* 13] Ungarn [* 14] und 1874 auf den Weltpostvereinsverkehr ausgedehnt.
Die Bücherzettel dienen zum Angebot und zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Bildern und Musikalien. Der Text muß in Druck hergestellt sein; die Versendung muß offen erfolgen. Im innern Verkehr Deutschlands [* 15] sowie im Wechselverkehr mit Österreich-Ungarn [* 16] kann die Bezeichnung der bestellten Werte handschriftlich eingetragen werden, wogegen es im Weltpostverkehr nur gestattet ist, die angebotenen oder bestellten Bücher etc. durch Unterstreichen des betreffenden gedruckten Textes zu bezeichnen.
Die handschriftlichen Vermerke, Streichungen, Unterstreichungen etc. dürfen nur den angebotenen oder bestellten Gegenstand betreffen und nicht die Eigenschaft einer besondern mit demselben in keiner Beziehung stehenden Mitteilung haben. Die Bücherzettel müssen mit dem für Drucksachen festgesetzten ermäßigten Porto frankiert sein: mit 3 Pfennig für Deutschland [* 17] und für den Verkehr mit Österreich-Ungarn, mit 5 Pfennig für den Verkehr mit Ländern des Weltpostvereins.
Eine besondere Art der doppelten Buchhaltung bildet die Logismographie. Dieselbe führt ebenso wie die amerikanische ein synchronistisches Journal, in welchem neben der Journalwertspalte eine geringere oder größere Anzahl von Doppelspalten angebracht werden, welche Konten repräsentieren und mit den Namen derselben überschrieben werden.
In diesen Kontenspalten werden die Postenbeträge, welche in der Journalwertspalte auftreten, auf der gleichen Linie nach den Konten repartiert, welche sie berühren, so daß jeder Betrag der Journalwertspalte auch im Soll und im Haben der Kontenspalten vorkommt. Durch die Addition der Kontenspalten und die Vergleichung der Additionssummen der Sollspalten und der Habenspalten ergibt sich die Bilanz, weshalb dieses Tabellenjournal auch als Bilanz-Journal oder Journal-Hauptbuch (Journal-Grandlivre) bezeichnet worden ist. Dasselbe kann jedoch nur eine beschränkte Zahl von Kontenspalten aufnehmen und enthält deshalb außer dem Kassakonto meist kollektive Konten, deren spezielle Konten in einem besondern Kontobuch oder in mehrern (Haupt-
buch oder Kontokorrentbuch etc.) auf Grundlage des Bilanz-Journals geführt werden. Das Bilanz-Journal wurde von Francesco Bruneri (»Contabilità domestica etc.«, Turin [* 18] 1826) beschrieben. Die Bilanz-Journale, welche von Martin Battaillce (1834), M. Tremery (1840) u. a. angegeben worden sind, weichen nur in der Zahl und Stellung der Kontenspalten ab. Dagegen unterscheidet sich die Logismographie von der amerikanischen sowie von andern Formen der doppelten Buchhaltung dadurch, daß sie als oberste Kontenreihen eine Rechnung des Eigentümers einer Rechnung der Agenten (Kassierer, Magazinverwalter etc.) und Korrespondenten (Kreditoren und Debitoren) gegenüberstellt und für jeden Posten, für den die erstere Kontenreihe debitiert wird, die letztere kreditiert und umgekehrt.
Die Kontenspalten des logismographischen Journals sind deshalb eine Doppelspalte A für das Konto des Eigentümers (Eigentümerkonto), welche das Reinvermögen und die darin vorkommenden Änderungen darstellt, und eine solche für das Kont oder Agenten und Korrespondenten (Wirtschastskonto), welche das Bruttovermögen mit seinen Änderungen darstellt. Letztere wird jedoch häufig in zwei Doppelspalten geteilt, von denen die eine B das Konto der Agenten (Agentenkonto) und die andre C das Konto der Korrespondenten (Korrespondentenkonto aufnimmt. Die kollektiven Konten des Journals werden in einem tabellenförmigen Hauptbuch nach den Ober- und Unterabteilungen der Rechnung bis in die speziellen Konten (Unterkonti, Zergliederungen, ital. svolgimenti) zerlegt.
Dieses Hauptbuch oder die Zergliederungstabelle enthält keinen Text, sondern nur Kontenspalten mit den entsprechenden Kontenüberschriften, eine Nummernspalte für dio Angabe der Postennummern des Journals und eine Wertspalte für die Vortragung der zu zerlegenden Beträge. Das Konto des Eigentümers und das Konto der Agenten und Korrespondenten enthalten genau den nämlichen Inhalt, nämlich die Rechnung über die Vermögensbestandteile, jedoch mit umgekehrten Posten und mit etwas abweichender Gliederung der speciellen Konten. Zu der Rechnung über das reine Vermögen gelangt die Logismographie dadurch, daß sie in den Zergliederungstabellen eine Zergliederung A bis B bis etc. nach der Art der Vermögensbestandteile und eine Zergliederung A bis B bis etc. nach der Art der Veränderungen des reinen Vermögens ausführt. Es kommen deshalb bei der Logismographie, wenn alle Zergliederungen vollständig ausgeführt werden, zwei Rechnungen über die Vermögensbestandteile und zwei Rechnungen über das reine Vermögen zu stande.
Jedoch werden selten alle vier Zergliederungen, sondern meistens nur drei oder zwei durchgeführt. Der Doppelspurigkeit der Logismographie liegt die personalistische Kontentheorie zu Grunde, welche alle Konten als Personenkonten betrachtet. Da in jeder Wirtschaft neben wirklichen Veränderungen des Vermögens auch solche Vorgänge vorkommen, welche die Vermögenshöhe nicht berühren, sondern nur die Art seiner Bestandteile ändern, wie z. B. Kauf und Verkauf, Schuldentilgung etc., so ist hierfür, insofern gleichartige Größen in Betracht kommen, also die Vertauschung zwischen dem Soll und Haben des nämlichen Wirtschaftskontos stattfindet, eine besondere Permutationsspalte dem Formular des Journals angefügt, welche diese Vertauschungen aufnimmt, soweit sie sich der Größe nach decken. Von der einen Seite ebenso erhoben wie von der andern angefochten, hat die ¶
Logismoqraphie in Italien [* 20] in kurzer Zeit eine umfangreiche Buchhaltungslitteratur hervorgerufen, und es kommt ihr wenigstens das Verdienst zu, daselbst eine mächtige Anregung zum Studium der Buchhaltung gegeben zu haben. Als ein besonderer Vorteil der Logismographie gegenüber andern Formen der doppelten Buchhaltung ist hervorzuheben, daß sie schon durch den Abschluß des Journals (Tagebuchs) allein jederzeit eine vollständige Übersicht über den Vermögensstand nach seinen Hauptbestandteilen bietet, soweit eben alle eingetretenen Änderungen für sich gebucht werden können. Von Giuseppe Cerboni, Cavaliere, Chef der General-Staatsbuchhalterei in Rom, [* 21] erfunden, ist sie im J. 1876 in der Staatsverwaltung des Königreichs Italien eingeführt worden.
Vgl. Hüali, Die Buchhaltungssysteme und Buchhaltungsformen (Bern [* 22] 1887);
I. Schrott, Die Logismographie, eine neue doppelte Buchführungsmethode (Wien); [* 23] Bocke, Die doppelte Buchführung in der italienischen Staatsbuchhaltung (im »Finanzarchiv« 1886).