nämlich 35 und 45 Kr. für jeden Hektolitergrad
(Liter)
Alkohol. Aus dem Erträgnis der durch dieses
Gesetz eingeführten Konsumabgabe
wird für den voraussichtlichen Entgang aus dem Propinationseinkommen an die Propinationsberechtigten
(Private und
Städte)
in
Galizien und in der
Bukowina für ersteres ein jährlicher Betrag von 1 Mill.
Gulden bis einschließlich
des
Jahrs 1910, für letzteres ein jährlicher Betrag von 100,000
Guld. bis einschließlich 1911 verabfolgt.
Die Verwendung dieser
Summen zu besagten
Zwecken bleibt der
Landesregierung überlassen. Die Verteilung der zum untern
Satz der
Konsumabgabe zu erzeugenden Branntweinmengen ist bis 1898 geregelt, und zwar sind für die verschiedenen Teile derMonarchie
die betreffenden
Mengen angegeben. Bei der Ausfuhr wird Rückvergütung der
Steuer gewährt, doch darf dieselbe den Höchstbetrag
von 1 Mill.
Guld. nicht überschreiten. Um die
Abgabe sicherzustellen, sind Vorschriften über
Beschreibung der Erzeugungsstätten
und Übersicht der Werkvorrichtungen und Aufbewahrungsgefäße erlassen.
In der
Schweiz
[* 2] wurde durch das Bundesgesetz, betreffend gebrannteWasser, vom ein Branntweinmonopol
eingeführt, welches nur den bisherigen
Ertrag der wegfallenden kantonalen Ohmgelderund des Branntweinzolles einbringen soll.
Nach diesem
Gesetz steht das
Recht zur Herstellung und zur Einfuhr gebrannter
Wasser aus
Stoffen, deren
Brennen der Bundesgesetzgebung
unterstellt ist, ausschließlich dem
Bund zu. Soweit der
Bedarf durch inländische
Produktion gedeckt werden
soll, überträgt der
Bund die erforderlichen Lieferungen an die Privatthätigkeit.
Annähernd ein
Viertel des
Bedarfs wird durch mit inländischen Produzenten abzuschließende Lieferungsverträge beschafft.
Die Lieferungen werden vom
Bundesrat nach Feststellung des Pflichtenhefts in
Losen von mindestens 150 und höchstens 1000
hl
absoluten
Alkohols für Übernahme ausgeschrieben und auf
Grund der für die einzelnen
Lose eingelangten
Angebote an diejenigen vergeben, welche bei zureichender
Garantie die günstigsten
Bedingungen stellen.
Bei der Vergebung ist das
Brennen einheimischer Rohmaterialien und der Brennbetrieb in Form landwirtschaftlicher
Genossenschaften
vorzugsweise zu berücksichtigen. Das gebrannte
Wasser wird vom
Bund in
Mengen von mindestens 150
Lit. gegen
bare Bezahlung abgegeben. Der Verkaufspreis wird vom
Bundesrat zeitweise festgesetzt. Er soll für 1
hl absoluten
Alkohols nicht
weniger als 120
Frank und nicht mehr als 150
Fr. betragen. Bei der Ausfuhr wird für den entsprechenden Monopolgewinn Rückvergütung
geleistet, welcher nach Maßgabe des durchschnittlichen Unterschieds zwischen Verkaufspreis und Anschaffungspreis
der eingeführten gebrannten
Wasser berechnet wird.
Die
Abgabe für Haushaltungs- und technische
Zwecke erfolgt zum Selbstkostenpreis. Die Bewilligung zum Ausschank und Kleinverkauf
wird von den kantonalen Behörden erteilt. Der Verkauf von gebranntem
Wasser in
Mengen von wenigstens 40
Lit. ist ein freies
Gewerbe (Großhandel). Die Reineinnahme der Monopolverwaltung wird unter die
Kantone nach Maßgabe der
Bevölkerung
[* 3] verteilt. Die
Eigentümer der bestehenden
Brennereien werden von dem
Bund für den durch das
Gesetz veranlaßten
Minderwert ihrer Geräte und Einrichtungen entschädigt. Die
Durchführung des
Monopols ist in der
Schweiz, welche wenig
Alkohol
produziert und den
Branntwein meist einführt, nicht mit den Schwierigkeiten verknüpft, wie sie sich
derselben in
Deutschland
[* 4] entgegenstellen. Vgl.
Förster, Die Anwendung des
[* 5] hatte 1888 auf einer Oberfläche von 8,361,350 qkm eine geschätzte
Bevölkerung von
14,002,338
Seelen. Sehr bedeutend ist in jüngerer Zeit die
Einwanderung gewesen, namentlich die von Italienern. 1865-74 wanderten
115,921
Menschen ein, 1875-84: 228,407, 1885-87: 110,866 und 1883 in
Rio de Janeiro
[* 6] und
Santos allein 131,268, einschließlich
von 115,000 Italienern. Diese
Einwanderung wird wahrscheinlich infolge der am dekretierten
Abschaffung der
Sklaverei noch steigen.
Bereis 1871 und 1885 waren
Gesetze erlassen worden, welche eine schrittweise Abschaffung der
Sklaverei beabsichtigten. Infolge
davon fiel denn auch die Anzahl der Sklaven von 1886 bis zum von 1,133,228 auf 723,419
Köpfe. Im J. 1888 aber
hat man durch einen Federstrich sämtlichen Sklaven die
Freiheit gegeben, und zwar ohne ihren ehemaligen
Eigentümern die geringste
Entschädigung zu leisten.
Folge davon war denn auch eine sofortige
Desorganisation des Plantagenbaues
und die Abnahme der Kaffeeernte um ein Drittel.
Für die öffentliche
Bildung geschieht nur wenig. 1885
gab es erst 6763 Bildungsanstalten jeder Art mit
434,997
Schülern, und 80 Proz. der
Bevölkerung waren des
Lesens unkundig.
Landwirtschaft bildet den Haupterwerbszweig. Die
Industrie ist trotz der am verschärften
Schutzzölle noch in den Kinderschuhen. Am wichtigsten sind noch die Baumwollfabriken,
die
Brauereien, die Anstalten, in denen
Kunstwein hergestellt wird, und die Schlächtereien. Brasilien besitzt
Ende 1888
Eisenbahnen in einer
Länge von 8523 km, neben 1332 km im
Bau, und eine
Handelsflotte von 495 Seeschiffen, einschließlich
von 112
Dampfern. Die Einfuhr belief sich 1886/87 auf 209,406,000
Milreis, die Ausfuhr auf 263,550,800
Milreis. Von letzterer
kamen 187,000,000
Milreis auf
Kaffee, 15 120,000
Milreis aufBaumwolle,
[* 7] 16,020,000
Milreis auf
Zucker.
[* 8]
AndreAusfuhrartitel waren
Gummi,
Häute,
Tabak,
[* 9]
Paraguaythee, Kakao und Goldstaub.
Seit 16. Nov. 1889 ist Brasilien eine Bundesrepublik. (Weiteres s. unten, Geschichte.) Die
FinanzenBrasiliens sind zwar nicht in Unordnung, aber nie kommt es vor, daß ein Jahr ohne ein
Defizit endet, und die Nationalschuld
steigt stetig und zwar nur teilweise infolge des
Baues neuer
Eisenbahnen. Für das Finanzjahr 1890 schätzte
man die
Einnahmen auf 151 Mill.
Milreis, die
Ausgaben auf die gleiche
Summe. Die Nationalschuld belief sich 1888 (in
Gold
[* 10] umgerechnet)
auf 1,090,831,000
Milreis, wovon 734,982,000 auf die innere
Schuld, 355,849,000 auf die äußere
Schuld kamen.
welches im Mai 1885 die Regierung übernommen hatte, war nicht von langem Bestand. Da die Kammern die zur Durchführung der
Sklavenbefreiung erforderlichen Mittel (eine Erhöhung der Steuern um 5 Proz. und die Ausgabe von 15 Mill. Staatsrententiteln)
nicht genehmigten, forderte Saraiva 17. Aug. seine Entlassung und ward durch den konservativen Senatspräsidenten
Cotegipe erseht. Dieser beschränkte 1886 die Sklavenbefreiung auf die sofortige Freilassung aller 60 Jahre alten Sklaven,
während die übrigen, in verschiedene Klassen geteilt, erst nach 17 Jahren frei sein sollten; die Sklaveneigentümer sollten
entschädigt und zu diesem Zweck die Steuern undAbgaben um 5 Proz erhöht werden; auch sollten die freigelassenen
Sklaven, um sich an die neuen Lebensverhältnisse zu gewöhnen, ihren bisherigen Herren noch drei Jahre um geringen Lohn dienen.
Die Lösung befriedigte aber wenige, und namentlich die sogen. republikanische Partei, welche zwar noch nicht viele Anhänger
im Volk hatte, aber großen Lärm in der Presse
[* 13] machte und dadurch Einfluß gewann, verlangte die sofortige
Befreiung aller Sklaven, deren Zahl sich bei einer Bevölkerung von 13 Mill. nur noch auf 720,000 Seelen belief.
Überall bildeten sich Abolitionsgesellschaften, Sklaven wurden aus öffentlichen Geldsammlungen freigekauft, und viele Sklaven
entflohen unter dem Schutz des Publikums ihren Besitzern.
Die sonst in Brasilien allmächtigen Pflanzer wagten sich dieser Bewegung nicht ernstlich zu widersetzen. Als
nun der KaiserDomPedro II. durch seinen Gesundheitszustand genötigt wurde, wieder eine Reise nach Europa
[* 14] anzutreten, und die
Regentschaft seiner Tochter, der Kronprinzessin Iabel, übertrug, beschloß diese, um ihre Beliebtheit beim Volk zu mehren,
die sofortige Durchführung der Sklavenbefreiung; denn die Kronprinzessin war streng ultramontan und begünstigte die Jesuiten,
so daß in den von der Herrschaft des Klerus bedrohten bürgerlichen Kreisen die republikanische Partei an Anhang und Einfluß
erheblich zunahm. Da der Ministerpräsident Cotegipe sich weigerte, zur sofortigen gänzlichen Sklauenemanzipation die Hand
[* 15] zu bieten, so nahm er seine Entlassung, und der konservative Progerssist João Alfredo Corréa de Oliveira
bildete ein neues Ministerium, in welchem der eifrige Abolitionist A. Prado Ackerbauminister wurde.
Dieser legte den Kammern einen Gesetzentwurf vor, welcher die Sklavere in Brasilien für erloschen erklärte und nach
einer glänzenden Rede des liberalen Abgeordneten Joaquim Nabaco gegen die Sklaverei unter dem Druck der öffentlichen Meinung,
welche sich auf einmal mit Begeisterung für die Freiheit der Sklaven erklärte, 10. Mai von der konservativen Zweiten Kammer
genehmigt wurde. Der Senat schloß sich dem Beschluß an, und wurde das Gesetz, welches die
Sklaverei in ohne Entschädigung gänzlich abschaffte, von der Kronprinzessin sanktioniert und veröffentlicht, was zu großen
Festlichkeiten und lebhaftem Jubel im ganzen ReichAnlaß bot.
Die Pflanzerpartei suchte ihre Interessen, deren Schädigung durch die Sklavenemanzipation sie nicht zu hindern gewagt hatte,
dadurch zu wahren, daß sie, als infolge derselben eine ländliche Arbeitskrise ausbrach, das Ministerium
zur Einbringung eines Gesetzentwurfs über »Unterdrückung des Müßigganges« bewog, durch
welchen jeder beschäftigungslose Landbewohner zu Zwangsarbeit für die Pflanzer genötigt werden sollte. Auch begünstigte
man die Einwanderung von armen, besonders italienischen, Arbeitern, während die Einwanderung von deutschen
Bauern
und Gewerbtreibenden, welche für den Plantagenbau nicht verwendbar waren, nach Möglichkeit,
verhindert wurde, ferner wurde die von dem riograndischen Senator Silveira Martins nach jahrelangem Kampf im Senat durchgebrachte
Vorlage über Freiheit der Kulten, d. h. Gleichberechtigung aller Bekenntnisse, Zulassung von Mischehen
ohne katholische Kindererziehung u. dgl., infolge
einer von der Kronprinzessin begünstigten Damenpetition in der Zweiten Kammer vorläufig nicht angenommen.
Der Kaiser kehrte zwar von seiner Reise, während deren er in Mailand
[* 16] schwer erkrankt und von zwei Schlaganfällen
betroffen worden war, zurück und übernahm wieder die Regierung; doch machte seine Genesung nur langsame Fortschritte, und
er mußte die Pflanzerpartei, welche das Ministerium Corréa ganz für sich gewonnen hatte, gewähren
lassen. Als indes im Mai 1889 nach der Eröffnung der Kammern das Ministerium Corréa bei den Büreauwahlen, besonders im Senat,
eine Niederlage erlitt, weigerte sich der Kaiser, die Kammer aufzulösen, wie das Ministermm verlangte, und berief 7. Juni ein
liberales Ministerium unter dem Vorsitz des Vicomte d'Ouro-Preto.
Dieses that nichts, um der immer heftiger auftretenden republikanischen Agitation entgegenzutreten, welche sich durch den
Übertritt zahlreicher zu Grunde gerichteter Pflanzer und durch die Unbeliebtheit der Kronprinzessin und ihres Gemahls, des
Grafen d'Eu, noch verstärkte. Früher eifrige Vorkämpfer der Sklavenbefreiung, wußten sich die Republikaner nun
die Unzufriedenheit über deren Folgen mit Geschick zu nutze zu machen. Mit großer Geschwindigkeit entstanden und verbreiteten
sich republikanische Zeitungen, und republikanische Adressen wurden von Studenten und Kadetten massenhaft unterzeichnet.
Die Zahl der gewählten Republikaner war gering. Inzwischen aber gewannen die Republikaner zahlreiche unzufriedene Offiziere
für sich, namentlich den Marschall Deodoro da Fonseca; dieser war wegen eines Putsches gegen die konservative Regierung
nach Mato Grosso versetzt worden. Das liberale Ministerium rief ihn nach der Hauptstadt zurück und ließ es geschehen, daß
er die Truppen für eine republikanische Umwälzung gewann. Heer undFlotte besaßen gar keine Anhänglichkeit an den Kaiser,
der sich nie um dieselben gekümmert hatte. Vergeblich forderte der Kaiser, der die Gefahr dieser Wühlereien
erkannte, einen umfassenden Garnisonswechsel; das Ministerium glaubte durch Verstärkung
[* 17] der Polizei in der Hauptstadt die
Monarchie sichern zu können, steigerte aber dadurch nur die Erbitterung der aufgehetzten
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