Fehlt es an letzterm
Gas und an den
Bakterien, welche es erzeugen, so verlieren die Beggiatoen den
Schwefel schließlich vollständig.
Derselbe bildet in der
Zelle
[* 5] Tröpfchen, die von einer Plasmahaut umgeben sind, und wird durch den Lebensprozeß
der
Bakterie zu
Schwefelsäure
[* 6] oxydiert.
Letztere verwandelt den kohlensauren
Kalk des
Wassers in der
Zelle in
Gips,
[* 7] der sich auflöst
und fortgeführt wird. Während andre
Pflanzen bei ihrer
Entwickelung durch einen Atmungsprozetz organische
Substanz,
Kohlehydrate
verbrennen, wird in der Beggiatoa
Schwefel oxydiert und dadurch die
Energie gewonnen, welche zur
Erhaltung des
Lebens nötig ist. Eine ähnliche Schwefelspeicherung findet sich auch noch bei einigen andern
Bakterien, die man als Schwefelbakterien
zusammenfaßt.
*, im Zollwesen die Beamten, welche den
Transport von unter Zollkontrolle stehenden
Waren zu Land
oder
Wasser auf bestimmten
Strecken überwachen und daher im Begleitungsdienst Eisenbahnzügen oder
Schiffen
beigegeben sind.
Die
Bestattung derLeichen im Erdgrab bezweckt eine möglichst schnelle
Auflösung der organischen Körperbestandteile
ohne Belästigung oder Benachteiligung der
Lebenden. Die durch Begräbnisplätze hervorgerufenen
Gefahren hat man hauptsächlich
in den Leichengasen zu finden geglaubt und sich darauf berufen, daß oft genug
Personen beim Betreten
von Leichengrüften plötzlich gestorben sind. Offenbar aber handelt es sich in solchen
Fällen um Ansammlungen von
Kohlensäure,
wie sie auch an zahlreichen
Orten vorkommen, wo keine
Leichen begraben werden.
Die Vorgänge im Erdgrab weichen erheblich ab von dem Verlauf der
Fäulnis einer an derLuft liegenden
Leiche. Eine
Woche Aufenthalt der
Leiche an der
Luft entspricht etwa 2
Wochen Aufenthalt im
Wasser und 8
WochenLagerung im Erdgrab.
Die
Zersetzung wird verlangsamt durch die gleichmäßigere und niedere
Temperatur, auch durch die Abschließung im
Sarg, weil
diese die Aufspeicherung von Fäulnisprodukten begünstigt, welche auf die die
Zersetzung herbeiführenden
Bakterien giftig wirken.
Hat nun die
Luft durch die
Poren des
Bodens hindurch Zutritt zu der
Leiche, so findet ein Verwesungsprozeß statt, dessen letzte
ProdukteKohlensäure,
Ammoniak und
Wasser sind. Die Durchlässigkeit des
Bodens ist also von großem Belang für die
Zersetzung
der organischen
Substanz, und es eignet sich für die
Anlage von Begräbnisplätzen am besten grobkörniger
Kies, dann in absteigender Reihenfolge feiner
Kies,
Sand,
sandiger Lehmboden, schwerer Thonboden und stark humushaltige
Erde.
Am schnellsten erfolgt die
Zersetzung in kalkreichem, durchlässigem
Boden. In
Kies- und Sandboden ist die
Zersetzung der
Leichen
Erwachsener in 7, der Kinderleichen in 4, in Lehmboden die der ersten in 9, die der letztern in 5
Jahren
zu erwarten.
Offenbar erfolgt die
Zersetzung um so schneller, je weniger tief die
Gräber angelegt werden, anderseits ist eine gewisse Bodenschicht
erforderlich, um das Austreten übelriechender
Gase
[* 8] zu verhindern. Hierzu genügen 1,58m, und dem entsprechend
bewegen sich die gesetzlichen
Normen zwischen 1,5 u. 2 m; bei Kinderleichen begnügt man
sich oft mit 0,94 m. Bei normaler Tiefe der
Gräber ist ein Austreten von Leichengasen nicht anzunehmen, und bezügliche entgegengesetzte
Wahrnehmungen beruhen auf mangelhafter
Beobachtung.
Nur bei Massengräbern kann die
Quantität der auftretenden
Gase imVerhältnis zur deckenden Bodenschicht,
die überdies sehr leicht
Risse bekommt, so stark anwachsen, daß ein Teil der
Gase in die
Luft entweicht. Bei der
Wahl eines
Begräbnisplatzes ist am meisten auf freie
Lage zu achten. Man fordert jetzt allgemein eine
Entfernung von mindestens 1000
Schritt
von bewohnten
Orten, doch wird in dieser Beziehung das voraussichtliche Wachstum des
Ortes in der
Regel
größere Anforderungen stellen als die Hygiene.
Die Errichtung einzelner Gebäude in größerer
Nähe der
Kirchhöfe erscheint unbedenklich. Ist man auf geneigte
Lage angewiesen,
so sollte die
Neigung von dem bewohnten
Ort abgewendet sein; nördliche und namentlich östliche
Lage verdienen den
Vorzug vor südlicher und westlicher, nicht sowohl der herrschenden Windrichtung halber als wegen der Durchfeuchtung des
Bodens durch Regenwasser. Niemals sollten Begräbnisplätze in der
Nähe von
Sümpfen,
Teichen, Wasserläufen, in Absenkungen
oder
Mulden, am wenigsten an
Orten, welche zeitweiliger
Überschwemmung ausgesetzt sind, angelegt werden.
Stets sollte eine entsprechend dicke Bodenschicht die Grabessohle vom höchsten
Stande des
Grundwassers
trennen. Wo dies nicht der
Fall ist, muß man sich durch Aufschüttungen oder durch
Drainage
[* 9] helfen.
Letztere führt, wenn sie
in einer Tiefe von etwa 3 m liegt, eine wirksame
Reinigung des
Untergrundes herbei, da sie stets mit einer
Ventilation desselben
verbunden ist. Drainwasser, welches aus der Grabessohle stammt, ist im höchsten
Grad verunreinigt und
erfordert eine Weiterleitung oder eine Behandlung ähnlich derjenigen der Kloakenwässer.
Bei der
Wahl eines
Begräbnisplatzes sollte auch die
Mächtigkeit des Grundwasserstroms und die
Richtung seines
Laufs festgestellt
werden, da eine
Anschauung über den
Grad der Verdünnung, welchen die Unreinigkeiten des
Bodens erfahren,
ebenso wertvoll ist wie die Kenntnis des
Zugs, in welchem sie abgeführt werden. Die
Gefahr, daß
Brunnen,
[* 10]
Quellen,
Rinnsale durch
die
Nähe von Begräbnisplätzen verunreinigt werden können, ist zwar nicht abzuleugnen, indes hat sich in konkreten
Fällen
diese
Gefahr noch immer als sehr viel geringer herausgestellt.
Nur für solche
Brunnen ist eine erhebliche
Gefahr vorhanden, die durch
Grundwasser
[* 11] gespeist werden, welches die Grabessohle
vorschriftswidrig überflutet hat. Liegt dagegen ein Brunnenspiegel außerhalb einer derartigen
Kommunikation (in gehöriger
Tiefe oder geschützt durch eine Thonschicht), so fällt ein großer Teil der durch die Kirchhofsnachbarschaft erregten Bedenken
fort.
Noch entschiedener lassen sich letztere beseitigen, wenn man einen Tiefbrunnen anlegt und
¶
mehr
diesen mittels völlig undurchlässiger Wandungen vor dem seitlichen Eindringen des Grundwassers schützt.
Bearäbnisturnus nennt man die Angabe der Zeitlänge, nach deren Ablauf
[* 13] ein Grab wieder benutzt werden darf. Die englische
Gesetzgebung bestimmt für Kinderleichen 8 Jahre, für die Leichen Erwachsener 14 Jahre. 20 Jahre hat Sachsen,
[* 14] 20-25 Jahre,
je nach dem Boden, Baden,
[* 15] 30 Jahre Hessen.
[* 16] Dagegen bestimmt der Code Napoléon 5 Jahre, die bayrische Verordnung 7 Jahre.
Stets dorf der Boden erst nach vollständiger Verwesung aller organischen Stoffe wieder aufgegraben werden. An die Vegetation
auf Friedhöfen stellt die Hygiene die Anforderung, daß die Sonnenbestrahlung durch sie nicht allzusehr beschränkt
werde.
Bäume mit großer, dichter Krone sind daher auf breite Hauptwege zu beschränken, während Pinus- und Juniperus-Arten, Buchsbaum,
Ilexaquifolium 2c. für die Gräber sich eignen. Zur Bepflanzung der Hügel eignet sich Epheu am besten, und zur Einfriedigung
sind statt der Mauern, welche den Luftzug hemmen, lebendige Hecken zu empfehlen.
Vgl. Riecke, Über den
Einfluß der Verwesungsdünste u. über Begräbnisplätze (Stuttg.
1840);