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in Niederösterreich 80, Oberösterreich 121, Salzburg [* 2] 8, Steiermark [* 3] 12, Kärnten 2, Tirol [* 4] und Vorarlberg 13, Böhmen [* 5] 69.
Bauerwitz - Baupolizei
Seite 17.100 (Ergänzungs-) Band
in Niederösterreich 80, Oberösterreich 121, Salzburg [* 2] 8, Steiermark [* 3] 12, Kärnten 2, Tirol [* 4] und Vorarlberg 13, Böhmen [* 5] 69.
(1885) 2718 Einw.
(1886) 3462 Einw.
Klappe (Blinddarmklappe, Valvula Bauhini), von Kaspar Bauhin zuerst beschriebene klappenförmige Schleimhautfalte, welche den Krummdarm vom Dickdarm trennt und das Zurücktreten des Dickdarminhalts in den Dünndarm verhindert.
Fichte
* 7
Fichte.Die Baumarten sind wie die Tierarten an bestimmtes Alter und bestimmte Größe gebunden, welche nur selten überschritten werden. Die ältern Angaben über das Alter von Bäumen (Drachenbaum von Orotava 6000, Baobab 5000, Platane [* 6] von Bujukdere 4000 Jahre etc.) verdienen wenig Vertrauen, mit ziemlicher Sicherheit aber wurde nach Kerner berechnet: für die Cypresse (Cupressus fastigiata) 3000, Eibe (Taxus baccata) 3000, Kastanie (Castanea vulgaris) 2000, Stieleiche (Quercus pedunculata) 2000, Libanonzeder (Cedrus Libani) 2000, Fichte [* 7] (Abies excelsa) 1200, Sommerlinde (Tilia grandifolia) 1000, Zirbelkiefer (Pinus Cembra) 500-700, Lärche (Larix europaea) 600, Föhre (Pinus silvestris) 570, Silberpappel (Populus alba) 500, Buche (Fagus silvatica) 300, Esche (Fraxinus excelsior) 200-300, Hainbuche (Carpinus Betulus) 150 Jahre. Beglaubigte Angaben über Höhe und Durchmesser der Bäume enthält folgende Tabelle:
Höhe Meter | Stammdurchmesser Meter | |
---|---|---|
Eucalyptus amygdalina | 140-152 | 8 |
Wellingtonia gigantea (Mammutbaum) | 79-142 | 11 |
Abies pectinata (Weißtanne) | 75 | 3 |
Abies excelsa (Fichte) | 60 | 2 |
Larix europaea (Lärche) | 53.7 | 1.6 |
Cupressus fastigiata (Cypresse) | 52 | 3.2 |
Pinus silvestris (Föhre) | 48 | 1 |
Fagus silvatica (Buche) | 44 | 2 |
Cedrus Libani (Zeder) | 40 | - |
Populus alba (Silberpappel) | 40 | 2.8 |
Taxodium mexicanum | 38.7 | 16.5 |
Quercus sessiliflora (Wintereiche) | 35 | 4.2 |
Platanus orientalis (Platane) | 30 | 15.4 |
Fraxinus excelsior (Esche) | 30 | 1.7 |
Adansonia digitata | 23.1 | 9.5 |
Pinus Cembra (Zirbelkiefer) | 22.7 | 1.7 |
Ailanthus glandulosa | 22 | 0.9 |
Quercus pedunculata (Stieleiche) | 20 | 7 |
Carpinus Betulus (Hainbuche) | 20 | 1 |
Taxus baccata (Eibe) | 15 | 4.9 |
Höhe und Dicke nehmen also bei den Bäumen nicht in gleichem Maß zu. Der größte Stammdurchmesser ist von der Kastanie (Castanea vulgaris) bekannt, welche 20 m erreicht. Große Stammdurchmesser sind ferner bekannt von Taxodium distichum 11,9 m, Sommerlinde (Tilia grandifolia) 9 m, Ulme (Ulmus campestris) 3 m, Kornelkirsche (Cornus mas) 1,4 m.
Frankenwald - Frankfur
* 8
Frankfurt.2) Julius, Philosoph, geb. zu Frankfurt [* 8] a. M., studierte in Göttingen [* 9] (unter Lotze, dessen Anhänger er wurde) Philosophie, wurde anfänglich Gymnasiallehrer in seiner Vaterstadt, seit 1869 (auf Lotzes Betrieb) Professor der Philosophie zu Göttingen, wo er noch wirkt. Seine Hauptschriften sind: »Die Lehren [* 10] von Raum, Zeit und Mathematik in der neuern Philosophie nach ihrem ganzen Einfluß dargestellt und beurteilt« (Berl. 1868-1869, 2 Bde.) und »Philosophie als Orientierung über die Welt« (Leipz. 1872),
die Lotzes Einfluß verrät. Außerdem schrieb er noch: »Die Staatslehre des heil. Thomas von Aquino« (Leipz. 1873),
»Sechs Vorträge aus dem Gebiet der praktischen Philosophie« (das. 1874) und verfaßte ein »Handbuch der Moral nebst Abriß der Rechtsphilosophie« (das. 1879).
Erlaf - Erlangen
* 13
Erlangen.3) August, Philolog und Schulmann, geb. zu Hamburg, [* 11] vorgebildet zu Wolfenbüttel, [* 12] studierte seit 1848 in Göttingen und Erlangen, [* 13] bereiste 1853-55 Griechenland, [* 14] die Türkei, [* 15] Kleinasien, Italien [* 16] und Frankreich, wurde 1855 Lehrer am Blochmannschen Institut in Dresden, [* 17] dann am französischen Gymnasium zu Berlin, [* 18] 1857 in Elberfeld, [* 19] 1860 Oberlehrer am Katharineum in Lübeck, [* 20] 1868 Gymnasialdirektor in Gera, [* 21] 1870 in Halberstadt [* 22] und 1871 Regierungs- und Schulrat in Straßburg, [* 23] in welcher Stellung er das höhere Schulwesen Elsaß-Lothringens nach deutschem Vorbild organisierte; 1882 durch Freiherrn v. Manteuffel zur Disposition gestellt, lebt er seitdem in München. [* 24] Sein Hauptwerk ist die kritische Ausgabe der »Hymni Homerici« (Leipz. 1860),
der eine Textausgabe (das. 1858, 2. Aufl. 1874) und eine Ausgabe der »Batrachomyomachie« (Götting. 1852) vorausgegangen waren. Außerdem bearbeitete er in dem »Quellenbuch zur alten Geschichte« die erste Abteilung: »Griechische Geschichte« (3. Aufl., Leipz. 1880-82, 2 Hefte, das erste mit W. Herbst),
veröffentlichte »Topographische Skizze der Insel Euböa« (Lübeck 1864) und gab mit Arnold, Blümner, Deecke u. a. »Denkmäler des klassischen Altertums« (Münch. 1884-88, 3 Bde.) heraus.
les Dames, (1886) 2568 Einw.
Karl Heinrich, Mediziner, starb in Baden-Baden. [* 26]
(1885) 1768 Einw.
Flechten (typische For
* 27
Flechten.Werkzeug mit sichelartig gebogener Klinge und schwach gezahnter Schneide oder aus elastischen Stahlstreifen zusammengesetzte Bürsten zum Reinigen der Stämme und stärkern Äste der Obstbäume von abgestorbener Rinde, Moos und Flechten, [* 27] in welchen schädliche Insekten [* 28] überwintern.
2) Eduard, Volkswirt und Politiker, starb in Greifswald. [* 29]
Das natürliche Recht eines Besitzers, sein Grundstück in der ihm zweckmäßig erscheinenden Weise zu bebauen, erfährt eine Beschränkung durch die bei engem Zusammenwohnen erforderlichen Rücksichten auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit, des unbehinderten Verkehrs, der Reinlichkeit und der Gesundheit. Auf dem platten Land ist manches unbedenklich, was schon in kleinen Städten schädlich wirkt und in großen Städten die höchsten Gefahren mit sich bringen würde.
Die Hygiene beschäftigt sich daher fast ausschließlich mit den größern und größten Städten, und die Baupolizei beschränkt hier die Freiheit des Individuums mehr als auf irgend einem andern Gebiet des öffentlichen Rechts. Eine Beschränkung finden wieder die Forderungen der Baupolizei durch Rücksichten auf Verhältnisse verschiedenster Art, namentlich auf den Vermögensstand des Volkes. Die Menge der Bevölkerung [* 30] ist viel zu arm, um die Wohnung strengen Anforderungen der Sanitätspolizei anzupassen; es besteht hier eine Kluft, welche nur durch den Fortschritt in der Erkenntnis des Nutzens einer gesundheitsgemäßen Bauweise in Verbindung mit dem Steigen des Wohlstandes allmählich verkleinert werden kann.
Baupolizei (Baupläne,
* 31
Seite 17.101.Die Aufstellung, resp. Kontrolle der von großen Unternehmern aufgestellten Bebauungspläne ist ¶
Sache der Behörde, welche die volle Verantwortlichkeit trägt. Die Baupolizeiordnungen enthalten daher keine Vorschriften über Aufstellung von Bebauungsplänen, und die betreffenden Gesetze beschäftigen sich nur mit dem rechtlichen und formalen, nicht mit dem technischen Teil der Frage, für welchen allgemein gültige Grundsätze bis jetzt kaum existieren. In großen Städten überwiegen die Rücksichten auf den Verkehr so außerordentlich, daß neben denen auf Ökonomie, Sicherheit und Schönheit für die Gesundheitspflege in der Regel nicht viel übrigbleibt.
Windvogel - Winkel
* 33
Winkel.Die Bauquartiere sollten in großen Städten möglichst klein sein, da das Hinterland doch nur zur Errichtung von Gebäuden benutzt wird und bei der üblichen geschlossenen Bauweise selbst die größten Höfe weniger Luftwechsel haben als die engsten Straßen, auch die Gebäudefronten an Straßen viel mehr von der Sonne [* 32] beschienen werden als die auf den Höfen, welche von den im Winkel [* 33] anstoßenden Gebäuden beschattet werden. Die kaum 1 m breiten Zwischenräume zwischen je zwei Häusern, die man in alten Städten findet, werden gegenwärtig wegen ihrer Feuergefährlichkeit und der Reinlichkeit halber nicht mehr geduldet.
Die großen Städte haben durchweg die geschlossene Bauweise angenommen, und nur an den Peripherien findet sich noch die offene, bei welcher zwischen je zwei Häusern ein meist sehr reichlich bemessener Zwischenraum bleibt, der den Höfen frische Luft zuführt. Erzwingen läßt sich diese Bauweise ohne sehr große Härte gegen die Grundbesitzer nicht. Die Richtungslinie der Straßen mit Rücksicht auf die Sonnenstrahlen läßt sich kaum bestimmen, und bei der allgemein üblichen Anlage von Seiten- und Quergebäuden hat das auch wenig Bedeutung.
Vereinigte Staaten von
* 35
Wasserleitung.Für die Beleuchtung [* 34] der Vorderzimmer ist die nordsüdliche Richtung am vorteilhaftesten, für eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Lichts aber die Richtung von NW. nach SO. oder von NO. nach SW. Straßen, die von W. nach O. verlaufen, sollten vermieden oder wenigstens breiter angelegt werden als andre Straßen. Im Interesse der Feuersicherheit fordern die Bauordnungen, daß jedes Grundstück, sofern es nicht an eine öffentliche Wasserleitung [* 35] angeschlossen ist, einen eignen Brunnen [* 36] besitze. In Bezug auf die Güte des Wassers beschränkt sich die Polizei darauf, die Benutzung von Brunnen mit gesundheitsschädlichem Wasser zu untersagen und die Verunreinigung von Grund und Boden nach Möglichkeit zu verhindern. Sie verbietet daher Abtrittsgruben gänzlich oder fordert wenigstens, dan die Gruben undurchlässig seien (was sich auf die Dauer doch nicht kontrollieren läßt). Versitzgruben dürfen nicht geduldet werden. Gesundheitsschädliche Abfälle aus Fabriken sind so zu beseitigen, daß weder Grund und Boden noch die Luft oder die öffentlichen Wasserläufe verunreinigt werden. Die Abwässer (s. d., Bd. 17) und die Meteorwässer dürfen nur in kleinen Städten in offenen Rinnsteinen mit gutem Gefälle und quter Spülung abgeleitet werden. Für größere Städte ist ein Netz unterirdischer Röhren [* 37] (Kanalisation) anzuwenden, in welches vorteilhaft auch die Exkremente eingeleitet werden, da hierdurch eine Steigerung der Kosten kaum verursacht wird.
Grundwasser [unkorrigi
* 38
Grundwasser.Für die Salubrität eines Gebäudes ist die Reinheit des Baugrundes von großer Bedeutung. Ist der Boden start verunreinigt, so sollte er durch reinen ersetzt oder die ganze Fläche, auf welcher sich das Gebäude erhebt, durch eine Betonschicht od. dgl. isoliert werden. Dies ist namentlich, auch bei reinem Boden, wichtig für ein nicht unterkellertes Gebäude. In der Regel verlangt die Baupolizei nur, daß der Fußboden von bewohnten Kellergeschossen um etwa 30-50 cm über dem höchsten bekannten Grundwasserstand liegt; indes liegt es im Interesse des Bauherrn selbst, bei jedem Bau, dessen Fundamente vom Grundwasser [* 38] erreicht werden können die Mauern durch horizontale Isolierschichten (Asphalt) gegen aufsteigende Feuchtigkeit und durch vertikale Isoliermauern zugleich gegen das von oben eindringende Niederschlagswasser zu sichern.
Feuchtigkeit der Wände hindert die Ventilation und macht die Luft in den geschlossenen Räumen feucht und kalt, so daß namentlich bei Armut der Bewohner nachhaltige Krankheiten entstehen können. Dies gilt besonders für Kellerwohnungen, deren Wände ohnehin zum Teil, weil sie in der Erde stecken, nicht ventilieren, und bei denen die Fensterfläche eine erheblich geringere zu sein pflegt als in den Räumen der obern Geschosse. [* 39] In sanitätspolizeilichem Interesse sind Wohnungen, deren Fußboden niedriger liegt als das umgebende Terrain, zu verbieten; da eine solche Maßregel aber nicht überall durchzuführen ist, so sollten wenigstens Maßregeln ergriffen werden, um die Nachteile der Kellerwohnungen möglichst zu vermindern.
Bregthalbahn - Bremen
* 40
Breite.Dies geschieht durch Isolierung des Fußbodens und der Mauern, durch die Forderung, daß ein möglichst großer Teil (mindestens zwei Drittel) der Kellerhöhe über dem Terrain liegt, und daß die Räume ausreichende Höhe und Fensterfläche erhalten. Isoliert man die Außenmauer von Kellerwohnungen mittels eines Luftraums (Lichtgrabens), dessen Tiefe mindestens den Kellerboden erreicht, und dessen Breite [* 40] mindestens dem Höhenabstand zwischen Terrain und Kellerboden gleichkommt, so hören die Wohnungen auf, Kellerwohnungen zu sein.
Für Straßenfronten ist solche Konstruktion freilich nicht durchführbar, wohl aber für Hoffronten, wo sie überdies viel wichtiger ist. Im übrigen ist die Schädlichkeit der Kellerwohnungen von der Lage zur Himmelsrichtung und zur Umgebung abhängig; doch handelt es sich hier so sehr um besondere lokale Verhältnisse, daß kaum allgemeine Bestimmungen zu geben sind. Man kann fordern, daß Kellerwohnungen nur in Hauptgebäuden und in solchen Räumen angelegt werden, welche nach O., S. oder W. gelegen sind, und welchen die Zuführung des Lichts in einem Winkel von 45° gewahrt ist; besser noch wären Kellerwohnungen nur nach der Straße hinaus oder nach ganz freien Höfen zu gestatten.
Die Höhe der zu bewohnenden Räume richtet sich nach der Lage und nach der Anzahl von Personen, denen der Raum zum regelmäßigen Aufenthalt dienen soll. Als Minimalhöhe kann man 2,5 m im Lichten (zwischen Fußboden und Decke) [* 41] ansehen, und ein geringeres Maß sollte für Keller, Dachwohnungen und Hängeböden nicht gestattet sein. Letztere sollten als Aufenthalts- oder Schlafräume gar nicht geduldet werden, am wenigsten, wenn sie nicht einmal direkt ins Freie führende Fenster besitzen.
Über Zahl und Größe der Fenster lassen sich keine allgemeinen Bestimmungen geben. Nur ist selbstverständlich zu fordern, daß jeder zum Wohnen und Schlafen bestimmte Raum wenigstens ein direkt ins Freie führendes und zum Öffnen eingerichtetes Fenster besitze. Vom hygienischen Standpunkt erfordern die untern Geschosse, zumal der Keller, mehr Fensterfläche als die obern. Zu ausreichender Beleuchtung ist erforderlich, daß für je 30 oder doch für je 40 cbm Zimmerraun 1 qm freie, zum Öffnen eingerichtete Fensterfläche vorhanden sei. Im Interesse der ¶