2) »Jahrbuch des Kaiserlich
DeutschenArchäologischenInstituts«, herausgegeben von
Max Fränkel (vierteljährlich eine Lieferung
in Großoktav); für umfangreichere Abhandlungen ist die Beigabe von
Supplementen in Aussicht genommen;
3) die »Ephemeris epigraphica« erscheint in bisheriger
Weise weiter. In
Rom
[* 3] erscheinen:
5) »Mitteilungen des Kaiserlich
Deutschen Archäologichen
Instituts. Athenische Abteilung« (vierteljährlich ein Heft in deutscher
oder griechischer
Sprache). In
Athen wurde 1882 von
Boston-Cambridge aus eine amerikanische
Schule für klassische
Studien gegründet.
* (griech. archeion, d. h. sicheres Gebäude, lat.
archium, achivum, chartarium, tabularium) ist eine Sammelstätte auf amtlichem Weg erwachsener und in
amtlichem
Interesse aufbewahrter Schriftstücke, welche als Zeugnisse der Vergangenheit zugleich
Quellen der Geschichtswissenschaft
sind. Man unterscheidet Staatsarchive, Stadt-,
Gemeinde-, Kirchenarchive,
Archive von
Korporationen und in übertragenem
SinnArchive von
Privaten (Familienarchive).
Besondere Sorgfalt wandten von jeher die geistlichen
Korporationen ihrenArchiven zu. Erhalten sind ein
Wegweiser über das der
Patriarchen von
Aquileja aus dem Jahr 1376 und der
Entwurf einer
Ordnung des Stadt- und Landesarchivs
zu
Udine aus dem 14. Jahrh. Das
Bild eines mittelalterlichen Stadtarchivs gewährt noch jetzt das Archiv über der Ratskapelle
in der Marienkirche zu
Lübeck.
[* 14] In
Köln
[* 15] ist ein
Repertorium des Ratsarchivs etwa aus dem Jahr 1415 erhalten.
Nach seinen Hauptbeständen zerfällt jedes Archiv in ein
Urkunden- und Aktenarchiv. Für dieOrdnung und
Extrahierung (Regestierung) der
Urkunden bietet die chronologische Reihenfolge den natürlichen
Rahmen, bei größern
Archiven
innerhalb der historisch gegebenen Abteilungen, Fürstentümer,
Stifter,
Städte etc. Neben den
Originalen sind die namentlich
in den Kopialbüchern überlieferten Urkundenabschriften zu verzeichnen.
Orts- und Personennamen werden in
Registern zusammengestellt.
Arcis sur Aube - Argen
* 49 Seite 17.53.
Die
Ordnung der
Akten wird in jedem Archiv eine andre sein. In Staatsarchiven gliedern sich die
Akten naturgemäß
nach den
Zentral- und Provinzialbehörden, bei welchen sie erwachsen sind. Auch bei Stadtarchiven und bei kleinern
Archiven
empfiehlt es sich, die
Spuren früherer
Ordnung zu verfolgen und, wenn möglich, die alten Bestände wiederherzustellen. Dagegen
wäre es verkehrt, nach Art von Bibliothekskatalogen das sachlich Verwandte aus verschiedenen Registraturen
¶
mehr
zusammenzubringen oder etwa alte Bestände zu zerreißen, um die Materialien zur Geschichte einzelner Orte oder Familien äußerlich
zu vereinigen. Spezialrepertorien und Sachregister erleichtern die Nutzbarmachung der Archivalien nach verschiedenen Richtungen
hin. Dienen die Staatsarchive in erster Linie zur Unterstützung der Landesregierung bei Aufhellung früherer und historischer
Begründung gegenwärtiger Verhältnisse, so sind sie mit dem Wachsen des historischen Sinnes immer mehr
zu Pflegestätten historischer Wissenschaft geworden, zumal in den meisten Staaten eine liberale Auffassung in betreff der
Benutzung zur Geltung gelangt, in einigen auch die Versendung von Archivalien an Bibliotheken und Behörden gestattet ist.
Nach mehrfachen Anläufen behauptet sich als Fachorgan v. Löhers »Archivalische Zeitschrift«, neuerdings
ihr zur Seite die unten angegebene Zeitschrift der badischen historischen Kommission. Mit der Veröffentlichung von Repertorien
gehen die Archive von Köln und Frankfurt
[* 50] a. M. voran. Auf Veranlassung und mit Unterstützung der preußischen Archivverwaltung
sind in den seit 1878 im Verlag von Hirzel in Leipzig
[* 51] erscheinenden »Publikationen aus den königlich preußischen
Staatsarchiven« (bis jetzt 40 Bde.) zahlreiche Quellen zur deutschen, preußischen und Provinzialgeschichte aus den verschiedensten
Zeiten der Forschung zugänglich gemacht worden. Durch geregelte Kontrolle der Aktenkassation bei den Staatsbehörden, durch
Erwerbung von Archivalien aus Privatbesitz, durch eine gewisse Aufsicht über die Kommunalarchive sorgen manche Staaten
für einen Zuwachs ihrer Archive und für die Erhaltung der schriftlichen Denkmäler. Oft haben Städte es vorgezogen, ihr Archiv unter
Vorbehalt des Eigentums an das nächste Staatsarchiv abzugeben.