werden. Zunächst ist als Herbststoppelpflanze der weiße
Senf zu nennen. Er gedeiht auf allen einigermaßen tragbaren
Böden,
sofern seine
Wurzeln tief in den
Untergrund dringen können, und eine tiefe Bearbeitung, besonders mit Untergrundspflug, sagt
ihm für seine schnelle
Entwickelung vorzüglich zu, ohne dieselbe zu bedingen. Die
Aussaat beträgt 50 kg pro
Hektar, der
Ertrag 300 Ztr. Als Vorfrucht eignet sich jede
Pflanze, sofern sie nur dem
Senf noch
ca. sieben
Wochen bis zum
Eintritt
des
Frostes zur
Entwickelung übrigläßt. Ebenso eignet sich der
Senf als Frühjahrsvorfrucht vor
Pflanzen, welche spät ins
Feld kommen, z. B.
Mais,
Kraut, allenfalls
Runkelrüben.
Ferner ist dem
Senf der Platz nach sehr zeitig geernteten
Futtergewächsen, wie
Raps und
Roggen, zu Grünfutter, hinter Inkarnatklee, Wickgemenge, ferner hinter
Kümmel und endlich nach
sich selbst anzuweisen; unter leidlich günstigen Verhältnissen kann er selbst dreimal das
Feld in einem Jahr einnehmen.
Auch der silbergraue
Buchweizen eignet sich vorzüglich zum Vor- und Nachbau. Wo der
Boden zu leicht, aber
nicht arm an
Humus ist, kann es angezeigt sein,
Senf mit
Buchweizen im
Gemenge zu bauen oder den letztern allein zu säen. Seine
Vegetationszeit ist etwas länger als die des
Senfs, er kann aber recht gut auf sich selbst, nach Halmgetreide,Raps,
Futtergemenge etc. folgen, sobald ihm noch 7-8
Wochen bis zum
Eintritt des
Frostes bleiben; auch kann er vor
Raps gebaut werden.
Auf Humusboden, mit
Kali gedüngt, vermag der
Buchweizen enorme
Erträge an Grünfutter zu gewähren, zumal wenn der
Boden nicht
arm an
Stickstoff ist oder eine Düngung mit
Chilisalpeter zur
Hilfe gegeben wird; zur Nachfrucht aber ist
reichlicher
Ersatz an
Nährstoffen, zumal
Kali und
Phosphorsäure, zu geben. Er verhält sich demnach weit weniger günstig als
der
Senf und ist diesem nur im Notfall vorzuziehen. Die
Aussaat pro
Hektar beträgt 120 kg, der
Ertrag stellt sich auf 300-400
Ztr. Grünfutter pro
Hektar.
Die
Stoppelrübe, vorwiegend nur in kleinen bäuerlichen
Wirtschaften gewürdigt, ist nicht weniger als die vorhergehenden
Pflanzen geeignet, durch den Stoppelanbau den Futterreichtum einer
Wirtschaft für den ersten Teil des
Winters namhaft zu vermehren.
Unmittelbar nach der
Ernte
[* 2] wird die Stoppel umgebrochen (ist es thunlich, mit dem Untergrundspflug gelockert), das
Feld abgeeggt, leicht gewalzt und der
Same in 40-45
cm weiten
Reihen gedrillt (4 kg pro
Hektar).
Nach der
Saat wird gewalzt und nach dem
Auflaufen mit der Handhacke oder mit der
Pferdehackeauf 30
cm verdünnt. Bei zu dichtem
Stand und Mangel an Zeit eggt man stark. EinBefahren, resp.
Behacken der
Stoppelrübe ist sehr lohnend.
Wenngleich die
Stoppelrübe die
Ackerkrume erheblich erschöpft, so wird doch das
Futter, mithin der
Dünger, bedeutend vermehrt,
resp. verbessert. Auch werden die Rauhfuttermittel bei Zufutter von
Rüben bei weitem vollkommener verdaut. Der
Ertrag beträgt 400 Ztr.
Derselbe wird besonders begünstigt durch vorteilhafte
Lage eines
Landeszwischen andern oder
auf dem Weg, welchen die auszutauschenden
Waren einschlagen müssen, durch den
Besitz guter Häfen und
die
Nähe
solcher
Länder, welche sich mit dem
Passivhandel begnügen. S.
Handel, S. 69.
(Mittelplatz,Mittelort), im Wechselwesen der dritte
Ort, nach welchem
Wechsel remittiert oder trassiert
werden in der Absicht, nach einem andern
Ort hin eineZahlung zu machen, bez. eine
Summe zu empfangen.
Man
wählt einen solchen Zwischenplatz dann aus, wenn bei gegebenem
Stande der
WechselkurseZahlung oder Einkassierung über denselben vorteilhafter
ist als der unmittelbare Wechselverkehr.
(Zwischenherrschaft), die thatsächlich, nicht nach
Recht und
Verfassung, bestehende Staatsregierung
in der Zeit nach der Vertreibung des legitimen
Regenten bis zu dessen Rückkehr
(Restauration). Solche
Zwischenherrscher waren z. B.
Napoleon I. und die von ihm in
Spanien,
[* 4]
Neapel,
[* 5]
Westfalen
[* 6] und anderwärts eingesetzten
Fürsten.
Inwiefern ein solcher interimistischer Zustand rechtliche, auch den zurückgekehrten
Landesherrn bindende
Folgen hat, ist eine
z. B. in Bezug auf die Angelegenheiten der westfälischen Domänenkäufer und der
Gläubiger des ehemaligen
KönigreichsWestfalen viel erörterte und bestrittene
Frage.
Hat der legitime Herrscher für sich und die
Seinenauf sein Herrscherrecht förmlich verzichtet, so steht dieser Dynastie
natürlich keinerlei Anspruch mehr zu. Fehlt dieser
Verzicht, so fragt es sich, ob die
Unterthanen berechtigt und verpflichtet
sind, die neue Herrschaft anzuerkennen und ihr zu gehorchen, solange der alte Herrscher oder dessen rechtmäßige
Erben leben und ihre
Rechte auf die ihnen entrissene
Gewalt fortwährend, wenn auch nur durch
Protestation, behaupten.
Wenn aber der alte Herrscher nichts thut oder nichts thun kann, um sein
Recht thatsächlich wiederherzustellen, so tritt für
den einzelnen
Unterthan ein Zustand des
Notrechts ein, kraft dessen er berechtigt, ja verpflichtet ist,
der neuen
Ordnung der
Dinge sich zu fügen. Auch bei der feindlichen
Okkupation eines Landesteils während eines
Kriegs muß
sich die
Bevölkerung
[* 7] der von der feindlichen Macht eingesetzten (provisorischen)
Regierung durch
Zivilkommissare fügen. Die
Anerkennung ihrer Regierungshandlungen nach Aufhebung der
Okkupation durch die rechtmäßige
Regierung ist
wesentlich aus dem
Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Erstattung der
Kriegsschäden zu beurteilen. Zwischenregierung wird auch das in
Wahlreichen
vorkommende
Zwischenreich oder
Interregnum (s. d.) genannt.
eine
Gattung kleiner dramatischer
Spiele, die zwischen die
Akte der
Dramen eingelegt
wurden. Sie dienten dem Darsteller sowohl als dem Zuschauer zu Ruhepunkten, ohne die künstlerische
Illusion des letztern
zu unterbrechen oder ihn durch die
Leere einer bloßen
Pause zu ermüden.
Schon die Griechen kannten musikalische Zwischenspiele; bei den
Römern traten die
Mimen und
Pantomimen hinzu. Das
Drama der Neuern aber erhielt die Zwischenspiele aus vierfacher
Quelle,
[* 8] indem es sie teils aus dem volkstümlichen Possenspiel, teils aus dem
Volkslied, aus den
Entremets (s.
Entremes) und aus den
Chören des wieder auflebenden antiken
Dramas entwickelte. Aus jenen Possenspielen gingen die Späße der extemporierenden
Clowns und
Hanswürste hervor, welche noch heute in den Kunstreiterbuden fortleben,
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mehr
sowie die Jetts, Jiggs und Rüpelspiele. Sie traten wohl auch mit dem Volkslied in Verbindung, wovon sich bei Shakespeare noch
Reste zeigen. In Italien
[* 10] wurde das letztere (frottola) und die aus ihm hervorgegangenen Madrigale und Kanzonen wohl selbst zwischen
die Akte gelegt. Aus ihnen entwickelten sich scherzhafte Zwischenspiele, denen zunächst die Streitspiele
der Trouvères als Vorbilder gedient haben mögen, später aber auch noch das Singballett und das Intermezzo (s. d.), welche
sich rasch über die andern Länder verbreiteten.