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28,225 Seelen hat, 91,227 Einw. Wie die Stadt, der Sammelpunkt der industriellen und merkantilen Thätigkeit des Kantons, eine vielseitige eigne Industrie besitzt und das Zentrum des gesamten ostschweizerischen Handels bildet, so ist sie auch Sitz zahlreicher Schulanstalten. Die Universität zählte im Sommersemester 1888: 97 Dozenten und 579 Studierende. Das Polytechnikum umfaßt, abgesehen vom Vorkurs, sieben Fachschulen: die Bau-, die Ingenieur-, die mechanisch-technische, die chemisch-technische, die Forst-, die landwirtschaftliche, die Fachlehrerabteilung, dazu eine (philosophische) Freifächerabteilung;
im Sommersemester 1888 betrug die Zahl der Dozenten 106, die der Schüler 580 (darunter viele Ausländer, namentlich Russen und Österreicher) nebst 390 Zuhörern. (Über die andern Schulanstalten s. oben.) Zürich [* 2] ist Sitz der Kantonalbehörden, einer eidgenössischen Kreispostdirektion, verschiedener gelehrter und gemeinnütziger Institute, wie einer Naturforscher-, einer Antiquarischen, einer Medizinischen, einer Landwirtschaftlichen etc. Gesellschaft, eines Gewerbevereins, einer Reihe größerer Bankinstitute etc. sowie mehrerer fremder Konsuln (darunter auch eines deutschen).
Schöne Standpunkte und Spaziergänge bieten die Promenade im Platzspitz beim Bahnhof mit dem Monument des Idyllendichters Geßner, die Hohe Promenade über der Vorstadt Stadelhofen mit dem Denkmal des Sängervaters Nägeli, der botanische Garten [* 3] mit der Plattform »Katze« [* 4] und den Büsten Konrad Gesners und De Candolles, der Lindenhof, die Bauschanze (einer der drei Landungsplätze der Dampfboote), der Stadthausgarten mit Pavillon und der neuen Seebadeanstalt, das Sihlhölzli mit Sommerwirtschaft.
Den Verkehr vermittelt ein Tramway. Neu eröffnet ist die Drahtseilbahn von der Limmat zur Terrasse des Polytechnikums. Eine sehr umfassende Aussicht bieten der Zürichberg und der Ütliberg, auf welchen seit 1875 eine Eisenbahn (70 pro Mille Steigung, ohne Zahnradsystem) führt. Als Vorstädte Zürichs sind zu betrachten die industriösen Ortschaften Unterstraß (4178 Einw.), Oberstraß (4278 Einw.), Fluntern (3580 Einw.), Hirslanden (3650 Einw.), Hottingen (6986 Einw.), Riesbach (10,620 Einw., mit prächtiger, im altgriechischen Stil erbauter Kirche), Enge (5123 Einw.), Wiedikon (4671 Einw.) u. Außersihl (19,916 Einw.).
Vgl. »Zürich und Umgebung« (hrsg. vom Lehrerverein Zürich, Zürich 1883);
»Zürich und seine Umgebung« (in den »Europäischen Wanderbildern«, das. 1888);
Wettstein, Geologie [* 5] von Zürich (das. 1885).
Geschichte des Kantons und der Stadt Zürich.
Zürich, zur Römerzeit Turicum genannt, erscheint im frühern Mittelalter als eine königliche Burg (Castrum Turicense), die von den fränkischen Königen öfters bewohnt wurde. Der Lokalsage nach war Zürich ein Lieblingsaufenthalt Karls d. Gr., dem die Gründung des Chorherrenstifts zum Großmünster zugeschrieben wird. Sein Enkel Ludwig der Deutsche [* 6] stiftete 853 die Fraumünsterabtei für seine Tochter Hildegard und stattete dieselbe mit dem königlichen Hof [* 7] Zürich und zahlreichen sonstigen Besitzungen aus.
Frau- und Großmünster genossen das Recht der Immunität. Nach dem Aussterben der Zähringer (1218), welche die Reichsvogtei über Zürich als erbliches Lehen besaßen, wurde die Stadt reichsunmittelbar und die Äbtissin gefürstet. Nach und nach gingen die meisten Herrschaftsrechte der letztern auf die Stadt selbst über, so namentlich die Wahl des städtischen Rats. Während des Interregnums brach Zürich mit Hilfe Rudolfs von Habsburg die Burgen [* 8] der seine Unabhängigkeit bedrohenden Adligen in der Umgebung; ebenso konnte es eine Verpfändung an Österreich [* 9] durch König Ludwig 1331 glücklich rückgängig machen. 1336 führte das Bestreben der politisch rechtlosen »Handwerker«, neben den »Rittern« und »Burgern«, d. h. den alt eingesessenen, Ackerbau und Handel treibenden Geschlechtern, Anteil am Regiment zu bekommen, zu einer Revolution, indem sie unter der Führung des mit seinen Standesgenossen zerfallenen Ritters Rudolf Brun eine Verfassung durchsetzten, welche die gesamte Bürgerschaft in die die alten Geschlechter umfassende Konstaffel und in die 13 Zünfte der Handwerker teilte. Die städtische Behörde bestand fortan aus den 13 Räten der Konstaffel und den 13 Zunftmeistern; die höchste Gewalt aber erhielt Brun als Bürgermeister. Eine Verschwörung des Adels in Verbindung mit dem Grafen von Rapperswyl wurde von Brun vereitelt (Züricher Mordnacht, und durch Hinrichtungen sowie die Zerstörung der Stadt Rapperswyl gerächt. Da deshalb ein Krieg mit Österreich drohte, trat Zürich in den Ewigen Bund mit Luzern [* 10] und den Waldstätten, mit denen es schon 1291 ein dreijähriges Bündnis geschlossen hatte, und bestand mit ihrer Hilfe in den nächsten Jahren wiederholte Angriffe Österreichs mit Glück.
Bald nachher erwarb sich Zürich ein ansehnliches Gebiet, indem es kauf- und pfandweise die Vogteien am See, die Herrschaften Greifensee (1402), Grüningen (1408), Regensberg (1409), die Grafschaft Kyburg (1424), die Stadt Winterthur (1467) und durch Eroberung ein Stück des österreichischen Aargaues, das »Amt«, an sich brachte (1415). Wegen seiner Ansprüche auf die Erbschaft der 1436 ausgestorbenen Grafen von Toggenburg wurde es 1439 mit Schwyz und Glarus und, da es den Schiedsspruch der übrigen Eidgenossen nicht annehmen wollte, auch mit diesen in Krieg verwickelt (der alte Zürichkrieg) und mußte, nach einer schmählichen Flucht seines Heers am Etzel, nicht nur auf seine Ansprüche verzichten, sondern auch den obern Teil des linken Zürichseeufers an Schwyz abtreten (1440). Aus Groll darüber verband es sich 1442 mit Kaiser Friedrich III. von Österreich gegen die Eidgenossen, die den Zürichern bei der Kapelle St. Jakob an der Sihl eine vernichtende Niederlage beibrachten wobei der Bürgermeister Stüßi, der Hauptanstifter des Kriegs, fiel. Im Sommer 1444 wurde Zürich selbst von 20,000 Eidgenossen belagert, die erst abzogen, nachdem 1200 der ihrigen den vom Kaiser herbeigerufenen Armagnaken bei St. Jakob an der Birs erlegen waren Erst kam ein Vergleich zu stande, vermöge dessen Zürich seinem Bund mit Österreich entsagte, dafür aber sein Gebiet zurückerhielt.
Nach den Burgunderkriegen erlangte Zürich durch seinen Bürgermeister Hans Waldmann, den Helden von Murten, eine vorörtliche Stellung in der Eidgenossenschaft. Das Streben der Regierung, die wirtschaftlichen Privilegien der Stadt und die obrigkeitlichen Befugnisse auf Kosten der verbrieften Rechte der unterthänigen Landschaft zu erweitern, dem auch Waldmann huldigte, bewirkten einen Aufruhr des Landvolkes, welchen seine Feinde in der Stadt benutzten, um ihn aufs Schafott zu bringen Die neue Regierung mußte die Rechte des Landvolkes in den »Waldmannschen Spruchbriefen« aufs neue bestätigen. 1519 begann Zwingli in Zürich seine welthistorische Wirksamkeit. Der unglückliche Ausgang, welchen die kriegerische Politik der von ihm beeinflußten Regierung in der Schlacht von Kappel nahm zwang diese, in dem »Kappeler Brief« zu versprechen, ¶
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ohne Einwilligung des Landvolkes sich fortan weder in Kriege noch in Bündnisse einzulassen. Aber im 17. Jahrh. gerieten diese Rechte in Vergessenheit, und auch in Zürich bildete sich ein geschlossenes aristokratisches Regiment aus. 1656 und 1712 erneuerte Zürich im Verein mit Bern [* 12] den Glaubenskrieg, um das Übergewicht der katholischen Orte zu brechen. 1794 entstanden Unruhen am See, hauptsächlich in der Gemeinde Stäfa, welche von der Regierung 1795 mit Härte unterdrückt wurden (Stäfner Handel).
Erst 1798, als die Franzosen in die Schweiz [* 13] einrückten, stürzte die aristokratische Stadtherrschaft, und die politische Gleichberechtigung der Stadt- und Landbürger wurde anerkannt. Die helvetische Verfassung vom 12. April d. J. machte den Kanton [* 14] Zürich zu einem bloßen Verwaltungsbezirk der Helvetischen Republik. Bei Zürich schlug 2.-4. Juni 1799 Erzherzog Karl die Franzosen unter Masséna und dieser 25.-26. Sept. die Russen und Österreicher unter Korsakow. Die Mediationsakte (1803) stellte den Kanton Zürich als besonderes Staatswesen wieder her und gab ihm eine Repräsentativverfassung, welche durch komplizierte Wahlart und Einführung eines Zensus einer verstärkten Repräsentation der Stadtbürger günstig war und die aristokratische Partei ans Ruder brachte.
Ein Aufstand der Gemeinden am See wurde mit eidgenössischer Hilfe unterdrückt und mit Hinrichtung der Anführer bestraft (Bockenkrieg, 1804). 1807 und 1813 wurde Zürich Direktorialort der Eidgenossenschaft. Beim Umsturz der Mediationsakte leistete Zürich dem Versuch Berns, in der Eidgenossenschaft die Zustände vor 1798 wiederherzustellen, erfolgreichen Widerstand, modifizierte aber seine Verfassung in aristokratischem Sinn, so daß in der Folge die Stadt mit ihren 10,000 Bürgern gewöhnlich 135, die Landschaft dagegen mit 200,000 Seelen bloß 77 Vertreter im Großen Rat zählte.
Nach der Julirevolution in Frankreich richteten 31 in Uster versammelte Landgroßräte das Begehren nach einer Verfassungsänderung an den Kleinen Rat Eine große Volksversammlung zu Uster 22. Nov., welche durch ihre ebenso entschiedene als würdevolle Haltung in der ganzen Schweiz einen mächtigen Eindruck hervorrief, verlangte zwei Drittel der Repräsentanten im Großen Rat für das Land, Anerkennung der Volkssouveränität, Öffentlichkeit der Staatsverwaltung, Trennung der Administration und Justiz, Preß- und Vereinsfreiheit, Aufhebung des Zunftzwanges, völlige Gleichheit aller Staatsbürger, Reform des Schulwesens u. a. m. Die Regierung gab nach, und ein neuer Großer Rat entwarf eine diesem Programm entsprechende Verfassung, die fast einstimmig vom Volke genehmigt wurde.
Durch ein Verfassungsgesetz vom wurde die Repräsentation im Großen Rat ganz nach dem Prinzip der Kopfzahl geregelt, womit das letzte Vorrecht der Stadt verschwand. Inzwischen hatte das liberale Regiment, dessen Haupt der Rechtsgelehrte Friedr. Ludw. Keller war, eine schöpferische Thätigkeit nach allen Richtungen entfaltet, ein neues Straßennetz angelegt, die gesamte Justizpflege sowie das Schulwesen nach einem umfassenden Plan reorganisiert und das letztere durch Errichtung einer Hochschule gekrönt (1833). Aber die zahlreichen Neuschöpfungen erregten Mißstimmung im Volk, welche von der über die religiös freisinnige Richtung der leitenden Staats- und Schulmänner erbitterten Geistlichkeit geschürt wurde.
Als die Regierung 1839 David Strauß [* 15] an die Hochschule berief, bildete sich ein Glaubenskomitee, das durch Bezirks- und Gemeindekomitees eine allgemeine Agitation gegen die Berufung von Strauß organisierte. Trotzdem die Regierung Strauß noch vor seinem Amtsantritt pensionierte, zogen 6. Sept. Tausende von Bauern unter der Anführung des Pfarrers Hirzel in Pfäffikon nach der Stadt; die Regierung, in sich gespalten, löste sich auf und überließ die Herrschaft den Konservativen, welche in Bluntschli ihr politisches Haupt fanden.
Die den Ultramontanen günstige Haltung der neuen Regierung in der Aargauer Klosterfrage gab der liberalen Partei wieder neues Leben; 1844 unterlag Bluntschli bei der Bürgermeisterwahl im Großen Rat, 1845 wurde die Regierung ganz im Sinn der Liberalen bestellt und ihr Haupt, der Winterthurer Furrer, zum Bürgermeister gewählt. Jetzt nahm Zürich wieder in der Eidgenossenschaft seine alte Stelle an der Spitze des Liberalismus ein. Es unterlag Bern 1848 bei der Wahl zur Bundesstadt, wurde aber dafür zum Sitz des eidgenössischen Polytechnikums bestimmt (1855). Seit fanden hier zwischen Österreich, Frankreich und Sardinien [* 16] Verhandlungen über den Präliminarfrieden von Villafranca statt, die 17. Okt. zum definitiven Frieden (Züricher Frieden) führten.
Nachdem mehrere vom Großen Rat vorgenommene Partialrevisionen 1849, 1851 und 1865 lediglich die Organisation von Behörden betroffen hatten, begann 1867 eine demokratische Partei die Agitation für eine durchgreifende Verfassungsrevision. Volksversammlungen wurden gehalten, und als das von 27,000 Bürgern unterzeichnete Revisionsbegehren vom Großen Rate dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wurde, sprach sich dasselbe mit großer Mehrheit für die Revision sowie für die Vornahme derselben durch einen besondern Verfassungsrat aus (Januar 1868). Die Wahlen für diesen fielen ganz demokratisch aus, und das neue Grundgesetz, welches mit 35,000 Stimmen gegen 22,000 angenommen wurde, führte die obligatorische Volksabstimmung über alle Gesetze und finanziell wichtigen Schlußnahmen (Referendum) sowie das Recht einer bestimmten Anzahl Bürger, Gesetze vorzuschlagen (Initiative), direkte Volkswahl der Regierungs- und Ständeräte, Unentgeltlichkeit des obligatorischen Volksschulunterrichts, Übernahme der militärischen Ausrüstung durch den Staat, Progressivsteuer, periodische Wiederwahl der Lehrer und Geistlichen etc. ein.
Bei den Neuwahlen der Behörden wurde die Regierung ausschließlich im Sinn der demokratischen Partei bestellt, und dieselbe erhielt, obschon sie durch Verwerfung mehrerer wichtiger Gesetze über das Schul- und Steuerwesen Niederlagen erlitt, auch 1872 und 1875 die Oberhand. In den letzten Jahren dagegen gewannen die Liberalen wieder an Boden infolge der verfehlten Eisenbahnpolitik der demokratischen Führer, welche Staat und Gemeinden mit schweren, ihre Kräfte zum Teil übersteigenden Ausgaben belastete, so daß seit 1878 sowohl im Großen Rat als im Regierungsrat die beiden Parteien sich die Wage [* 17] hielten. In eidgenössischen Angelegenheiten gingen Liberale und Demokraten gewöhnlich einig, so daß der Kanton Zürich sowohl die neue Bundesverfassung als auch die der Volksabstimmung unterbreiteten Bundesgesetze meist mit großer Mehrheit annahm. Außer dem Referendum, das seit 1869 regelmäßig funktioniert, wurde auch das Recht der Initiative wiederholt benutzt; so 1879 von den Sozialisten, deren Vorschlag zur Übernahme des Getreidehandels durch den Staat jedoch in der Volksabstimmung abgelehnt wurde. Die Neuwahlen zum Regierungsrat und Großen Rat, welche stattfanden, zeigten ein ¶