Papst nach
Rom
[* 2] zurückberufen, die
Malereien in der Paulinischen
Kapelle. Um 1586 folgte er einem
Ruf König
Philipps II. nach
Madrid,
[* 3] wo er zumeist für den
Escorial Altarbilder und Fresken malte. Nach
Rom zurückgekehrt, gründete er dort die
Akademie
von
SanLuca, deren erster
Präsident er wurde. Er starb 1609 in
Ancona.
[* 4] Zuccaro war auch als Schriftsteller über
Kunst thätig und hat auch zahlreiche Ölbilder gemalt. Seine
Schöpfungen sind noch manierierter, gezierter und leerer als
die seines
Bruders.
(Keuschheitsgerichte, Keuschheitskommissionen), ehemals bürgerliche Sittengerichte, welche der
Verletzung
guter
Sitten nachspüren und dieselbe bestrafen mußten.
ursprünglich Bezeichnung für polizeiliche
Besserungsanstalten, in welchen die darin Detinierten »durch
Zucht« gebessert werden sollten; jetzt Bezeichnung für diejenigenStrafanstalten, in welchen die schwerste
Art der
Freiheitsstrafe (Zuchthausstrafe) verbüßt wird. Nach dem deutschen
Strafgesetzbuch ist die Zuchthausstrafe eine lebenslängliche
oder zeitige im Höchstbetrag von 15
Jahren, im Mindestbetrag von einem Jahr; ihre Dauer darf nur nach vollen
Monaten bemessen
werden.
Das
Verhältnis der Zuchthausstrafe zur
Gefängnisstrafe ist so bestimmt, daß achtmonatige Zuchthausstrafe
einer einjährigen
Gefängnisstrafe gleich zu achten ist. Die zu Zuchthaus Verurteilten sind zu den im Z. eingeführten
Arbeiten anzuhalten;
sie können auch zu
Arbeiten außerhalb der Anstalt, insbesondere zu öffentlichen oder von einer Staatsbehörde beaufsichtigten
Arbeiten, verwendet werden, doch müssen die Zuchthaussträflinge dabei von freien Arbeitern getrennt gehalten
werden.
Die
Verurteilung zu einer solchen
Strafe zieht die dauernde Unfähigkeit zum
Dienst im deutschen
Heer und in der kaiserlichen
Marine sowie die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nach sich, die
Advokatur, die Anwaltschaft, das
Notariat,
den
Geschwornen- und Schöffendienst mit inbegriffen. Das deutsche
Strafgesetzbuch statuiert ferner für Zuchthaussträflinge
die vorläufige Entlassung
(Beurlaubungssystem), wenn sie drei Vierteile, mindestens aber ein Jahr der ihnen auferlegten
Strafe
verbüßt, sich auch während dieser Zeit gut geführt haben. Die Zuchthausstrafe, welche gegen
Personen unter 18
Jahren keine
Anwendung findet, kann sowohl für die ganze Dauer als für einen Teil der Strafzeit inEinzelhaft vollzogen
werden; doch darf die letztere ohne Zustimmung des Gefangenen die Dauer von 3
Jahren nicht übersteigen. S.
Gefängniswesen.
(Castigatio), im allgemeinen die Zufügung eines Übels für ein
Vergehen behufs der Bestrafung und Besserung,
unterscheidet sich von der
Strafe (s. d.) im eigentlichen
Sinn dadurch, daß diese ein durch das Rechtsgesetz
wegen
Störung der Rechtsordnung zugefügtes Übel ist, während die Züchtigung mehr auf die
Erziehung zum
Bessern hinzielt, also
Sache
der
Disziplin ist. Im engern
Sinn versteht man unter Züchtigung (körperlicher Züchtigung) die Zufügung von
Peitschen-,
Stock- oder Rutenstreichen.
DasRecht, jemand mit einer Züchtigung zu belegen, steht vor allem den Eltern gegen ihre
Kinder zu; aber auch den
Erziehern,
Lehrern,
Dienst- und Lehrherren ist das
Recht
einer mäßigen Züchtigung zuerkannt. Gegen den
Gebrauch der körperlichen Züchtigung von
seiten des
Staats, einer früher überall üblichen Strafart
(Prügelstrafe), ist viel geschrieben und
gesprochen worden, und mit
Recht ist dieselbe, da sie das
Ehrgefühl des Bestraften ertötet und dessen moralisches
Bewußtsein
verschlechtert, anstatt es zu bessern, von der modernen Strafgesetzgebung und namentlich durch das deutsche
Strafgesetzbuch
beseitigt worden. Auch als Disziplinarstrafmittel für Gefängnisanstalten ist die
Prügelstrafe fast überall abgeschafft.
[* 10] (Zuckerstoffe), in der
Chemie eine
Gruppe von
Kohlehydraten, süß schmeckende, in
Wasser leicht, meist auch in
wässerigem
Alkohol, nicht in
Äther lösliche, meist feste und kristallinische, zum Teil nur in dickflüssigem
Zustand bekannte, direkt oder nach leichter
Wandlung gärungsfähige
Körper, finden sich bis auf
Milchzucker und Scyllit sämtlich
im
Pflanzenreich, einige zugleich auch in tierischen Organismen; manche können künstlich aus andern
Kohlehydraten
(Cellulose,
Stärkemehl,
Dextrin) dargestellt werden, auch lassen sich einige durch leichte Einwirkung physikalischer
oder chemischer Agenzien in andre Zuckerarten überführen.
Mehrere entstehen als Spaltungsprodukte bei der
Zersetzung kompliziert zusammengesetzter
Stoffe des
Pflanzen- und
Tierreichs,
z. B. bei der
Spaltung der
Glykoside, auch ist die Synthese zuckerartiger
Körper mehrfach gelungen. Die einzelnen Zuckerarten
sind einander oft sehr ähnlich, und es ist noch nicht möglich, alle mit Sicherheit voneinander zu unterscheiden.
Man kann die bekannten in zwei
Gruppen zusammenstellen. A.
Gruppe des
Rohrzuckers C12H22O11 :
Rohrzucker oder
Saccharose,
Milchzucker oder
Laktose, Synanthrose, Melitose, Melizitose, Mykose, Trehalose.
Silberlösung metallisches Silber abscheidende und alkalische Kupferoxydlösung leicht reduzierende Verbindungen, welche sich
zum Teil aus andern Kohlehydraten, auch aus Körpern der vorigen Gruppe leicht erzeugen lassen. Durch ihr Verhalten gegen Fermente
unterscheiden sich von diesen Zuckerarten die Saccharoide (Inosit, Scyllit, Sorbin, Eukalin), welche auch die prozentische
Zusammensetzung des Traubenzuckers besitzen.
Rohrzucker
schmilzt bei 160°, erstarrt zu einer amorphen Masse (Bonbon), ist in diesem Zustand hygroskopisch, leichter schmelzbar,
leichter löslich in Alkohol und wird beim Liegen kristallinisch (Absterben der Bonbons). Bei anhaltendem Erhitzen auf 160°
verwandelt sich Rohrzucker in Frucht- und Traubenzucker, über 190° entweichen Wasser und wenig saure brenzlige
Produkte, der Zucker bräunt sich und besteht nun aus den Karamelkörpern. Bei starkem Erhitzen an der Luft bläht sich der Rohrzucker
auf, entwickelt stechenden Geruch und verbrennt.
Wässerige Zuckerlösung bleibt bei Luftabschluß lange unverändert, an der Luft veranlassen hineinfallende Pilzkeime ihre
Umwandlung in ein Gemisch gleicher Moleküle von Trauben- und Fruchtzucker (Invertzucker). Diese Umwandlung
erfolgt viel schneller auf Zusatz von Hefe
[* 15] und beim Kochen mit verdünnten Mineralsäuren. Der Invertzucker ist gärungsfähig,
nicht aber der Rohrzucker; bei Gegenwart von Käse, Lab, eiweißartigen Körpern und Kreide
[* 16] unterliegt der Rohrzucker der Milchsäure-,
bisweilen auch der schleimigen Gärung.
Bei anhaltendem Kochen mit verdünnten Mineralsäuren bilden sich Humuskörper;
Der Rohrzucker wird aus Zuckerrohr, dem Saft mancher Palmen, Runkelrüben, dem Safte des Zuckerahorns und
aus Sorghum dargestellt. Weitaus am höchsten ausgebildet ist die Runkelrübenzuckerfabrikation, aus welcher viele Einrichtungen
und Methoden auf die Verarbeitung des Zuckerrohrsübertragen sind. Die Runkelrüben (s. d.) werden nach der Ernte
[* 21] mit sorgfältiger
Ausschließung aller beschädigten in Mieten gebracht und mit Erde bedeckt, um sie vor dem Welkwerden, dem
Frost und der Wärme
[* 22] zu schützen. Die Mieten dürfen aber nicht zu groß sein, weil sich die Rüben sonst erhitzen und schnell
verderben. Aus diesen Mieten bringt man die Rüben nach Bedürfnis in die Fabrik und sucht die gesamte Ernte
möglichst schnell zu verarbeiten, da namentlich mit Beginn des Frühjahrs Zersetzungsprozesse eintreten, welche die Ausbeute
erheblich herabmindern.