Staaten kommen, die deutsche
Schiffe
[* 2] oder
Waren deutscher Herkunft ungünstiger behandeln als diejenigen andrer
Staaten, soweit
nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen, mit einem Zuschlag bis zu 50 Proz. des Betrags der
tarifmäßigen Eingangsabgabe belegt werden.
Rückzölle (draw-backs) heißen die bei der Ausfuhr von
Waren zurückerstatteten
Beträge, welche früher bei der Einfuhr der
Waren oder des für Herstellung derselben benutzten
Rohstoffs
als Zölle erhoben wurden. Im weitern
Sinn rechnet man dahin überhaupt alle Ausfuhrvergütungen
(Exportbonifikationen), also auch
die Rückerstattung von bereits entrichteten innern
Verbrauchssteuern.
Die für die verschiedenen
Waren gültigen Zollsätze bilden in ihrer Zusammenstellung den
Zolltarif. Derselbe ist entweder
alphabetisch oder sachlich oder teils sachlich (Hauptgruppen von
Waren), teils alphabetisch
(Namen der
Waren einer einzelnen
Gruppe) geordnet. Der deutsche
Zolltarif ist nach Warengruppen (diese alphabetisch) mit fortlaufenden
Nummern (Tarifnummern) geordnet. Im
Interesse der leichtern Aufsuchung und Anwendung ist demselben noch ein alphabetisch geordnetes
amtliches Warenverzeichnis beigegeben worden. (Weiteres über
Zolltarif s. unter
Handelsverträge.) Die
Verkündigung des
Zolltarifs erfolgt in
Verbindung mit dem Zolltarifgesetz, welches zu dem
Tarif in ähnlichem
Verhältnis steht
wie das
Finanzgesetz zu dem Finanzetat. Es liegt im volkswirtschaftlichen
Interesse, daß Zölle nicht allzu häufig geändert
werden, und daß beschlossene Abänderungen erst nach Verlauf einiger Zeit nach ihrer Bekanntmachung (in
Deutschland
[* 3] in der
Regel acht
Wochen) in
Kraft
[* 4] treten.
Edmund von, Schriftsteller, geb. zuStuttgart,
[* 7] studierte in
Tübingen
[* 8]
Philosophie
und
Sprachen, ließ sich 1846 als Schriftsteller an seinem Geburtsort nieder, wo er bibliographisch, ästhetisch und sprachwissenschaftlich
thätig war und nach größern
Reisen 1852
Redakteur des
»Zentralorgans für die deutschen
Bühnen«, 1853 der »Illustrierten
Welt«, 1858 von »Über Land und
Meer« sowie 1863 der »Romanbibliothek«,
später von »Zu
Hause« und den »Illustrierten
Romanen aller
Nationen« wurde, welche
Stellung er bekleidete, bis er 1885 als
Direktor
an die königliche Hofbibliothek berufen wurde, nachdem er bereits 1867 den Hofratstitel erhalten. Er schrieb außer seinen
zahlreiche
Fächer
[* 9] umfassenden journalistischen
Arbeiten: »Die
Bibliothekwissenschaft« (Stuttg.
1846, die erste wissenschaftliche
Begründung dieser
Lehre),
[* 10]
Während des englisch-ägyptischen
Kriegs war er
Berichterstatter für
die
»KölnischeZeitung«, in deren Auftrag er auch den
Kronprinzen des
DeutschenReichs nach
Spanien
[* 27] und
Rom
[* 28] begleitete. Als das
Deutsche Reich
[* 29] durch
Nachtigal seine ersten Kolonialerwerbungen an der westafrikanischen
Küste machte, wurde er entsandt, um
über diese Gebiete zu berichten. Hier machte sich Zöller durch selbständige Forschungen wie
durch im Auftrag des
Reichskommissars abgeschlossene
Verträge mit den Häuptlingen der Eingebornen um die Kenntnis und Erweiterung
unsers neuen Kolonialbesitzes sehr verdient. Er entdeckte im Togoland den Hahofluß, führte die Togolagune auf ihren wahren
Umfang zurück, entdeckte den Agomifluß, schloß in
Camerun
[* 30] für das
Reich mit acht eingebornen Häuptlingen
Schutzverträge, entdeckte den
¶
mehr
Batanga (Moanja) südlich von Camerun und begab sich dann zum Congo, von wo er aber fieberkrank nach Deutschland zurückkehren
mußte. Er veröffentlichte hier »Die deutschen Besitzungen an der westafrikanischen
Küste« (Stuttg. 1885-86, 4 Bde.).
Im J. 1888 machte Zöller eine Reise nach Neuguinea und drang mit drei Offizieren vom Konstantinhafen bis zum
Finisterregebirge, das bis zu 2660 m erstiegen wurde, vor und ging dann zum Salomonarchipel, wobei das bisher für Eine Insel
gehaltene Bougainville als Doppelinsel erkannt wurde. Danach begab sich Zöller nach Ostafrika, um die durch den Aufstand der Araber
geschaffene Lage der Deutschen kennen zu lernen.