Censoria potestas ausübten. Der letzte
Fall, wo die
Zensur von
Privaten bekleidet wird, findet 22
v. Chr. statt; nachher ist
sie nur noch 47
n. Chr. vom
KaiserClaudius mit
GajusVitellius zusammen und 72 von Vespasian und
Titus übernommen worden. Eine
ganz besondere und einzeln stehende Maßregel war es, daß der
KaiserDecius (249-251) den nachmaligen
Kaiser Valerian zum
Zweck der Sittenaufsicht als Zensor ohne
Kollegen einsetzte.
Zensoren nennt man auch bei einigen
Banken, z. B. der französischen
Bank, der österreichischen
Nationalbank, die Mitglieder einer
besondern Bankbehörde, des sogen. Zensurkomitees, welches speziell das Diskontgeschäft
der
Bank zu überwachen hat.
(lat.), zum
Zensus (s. d.) ^[= (lat.), bei den Römern seit der Verfassung des Servius Tullius (s. d.) die in der Regel alle ...] gehörig, steuerbar, zinspflichtig.
(lat.), wörtlich
Prüfung, Beurteilung eines
Menschen und seiner Handlungsweise, daher auch das
Urteil einer
Prüfungsbehörde über die Kenntnisse und Leistungen eines
Examinanden. Bei den
Römerngab es eine eigne
Zensur der
Sitten durch eigens vom
Staate dazu bestellte Beamte (s.
Zensoren). Dieselben Anfänge wie im römischen
Altertum hatte
die Sittenzensur auch im
Mittelalter des christlichen
Abendlandes: sie war eine priesterliche Beaufsichtigung des Lebenswandels
in der
Gemeinde.
Aber auch Sittengerichte weltlicher
Natur lassen sich seit dem
Mittelalter bis auf die neueste Zeit noch erkennen: so hatten
die
Zünfte und
Ritterorden ihre
Sitten- und
Ehrengerichte, und noch heutzutage bestehen für gewisse Berufsstände
Ehrengerichte (s. d.). Über die jetzt abgeschaffte Bücherzensur s.
Presse,
[* 2] S. 332 f. Dagegen wird die Theaterzensur, d. h.
das
Recht derPolizei, von den aufzuführenden
Stücken vorher Kenntnis zu nehmen und ihre Aufführung ganz oder teilweise aus
Gründen der öffentlichen Sicherheit oder
Sittlichkeit zu untersagen, noch jetzt gehandhabt.
(lat.), bei den
Römern seit der
Verfassung des
Servius Tullius (s. d.) die in der
Regel alle fünf Jahre vorgenommene
Schätzung der römischen
Bürger nach ihrem Grundbesitz und ihre Einschreibung in die fünf
Klassen und in die
Centurien der
Ritter. Hierauf beruhte die Verteilung der
Steuern und die Einreihung der
Bürger in die einzelnen Heeresabteilungen sowie überhaupt
die politische Bedeutung der Einzelnen. Mit dem Zensus
war in den ältern
Zeiten eine allgemeine öffentliche
Musterung verbunden,
die jedesmal mit einem feierlich dargebrachten Sühnopfer
(Lustrum) zur Entsündigung oder
Reinigung des ganzen
römischen
Volkes beschlossen wurde.