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nationale Sache. Der König erließ 17. Juli den Mobilisierungsbefehl, die Kammern bewilligten 22. d. M. fast einstimmig den verlangten Kriegskredit. Die württembergische Division wurde der unter dem Oberbefehl des Kronprinzen von Preußen [* 2] stehenden dritten Armee zugeteilt und nahm an der Schlacht bei Wörth [* 3] und den Kämpfen vor Paris, [* 4] besonders der Schlacht bei Villiers (30. Nov. und rühmlichen Anteil. Varnbüler trat 31. Aug. zurück, und der Justizminister Mittnacht führte in Versailles [* 5] die Verhandlungen über den Eintritt Württembergs in das neue Deutsche Reich, [* 6] die 25. Nov. zum Abschluß führten: Württemberg [* 7] behielt die eigne Verwaltung der Post, der Telegraphen, [* 8] der Eisenbahnen und die besondere Besteuerung des Biers und des Branntweins;
die württembergischen Truppen bildeten das 13. deutsche Armeekorps, dessen Kommandeur der Kaiser ernannte, behielten aber ihr eignes Kriegsministerium, und der König ernannte die Offiziere;
im Bundesrat bekam Württemberg vier Stimmen.
Nachdem Neuwahlen der Regierung in der Zweiten Kammer eine national gesinnte Mehrheit verschafft hatten, wurden die Verträge mit dem Norddeutschen Bund vom Landtag genehmigt und verkündigt. Auch die ersten Reichstagswahlen fielen auf fast lauter national gesinnte Männer, und als im August 1873 Mittnacht zum Ministerpräsidenten ernannt worden war, war die durchaus reichstreue Politik Württembergs entschieden. Der schwankende Ausfall der Reichstagswahlen, bei denen Ultramontane und Anhänger der Volkspartei vorübergehend Erfolge errangen, änderte daran nichts. Der kränkliche König, der einen großen Teil des Jahrs im Ausland zuzubringen pflegte, gab zu dem Verhalten der Minister seine Zustimmung.
Im Innern gingen Regierung und Landtag an die Durchführung mancher notwendigen Reformen: außer den Ausführungsgesetzen zur deutschen Justizreform wurden ein Forststraf- und Forstpolizeigesetz, ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Dorfschullehrer, ein andres über die Verwaltung des kirchlichen Vermögens u. a. vereinbart. Der Ausfall in den Einnahmen der allzu schnell vermehrten Staatseisenbahnen machte 1881 die Erhöhung einiger vorhandener und die Einführung einiger neuer Steuern notwendig, bis die Vermehrung der Reichseinnahmen die Finanzen so erheblich besserte, daß 1889 die Steuern herabgesetzt, wichtige Bauten ausgeführt und die Beamtengehalte erhöht werden konnten.
Dagegen gelangte die lange begehrte und allgemein als unvermeidlich anerkannte Verfassungsrevision wegen ihrer Schwierigkeit noch nicht zur Ausführung. Der zu ihrer Lösung 1884 berufene Minister des Innern, Holder, starb 1887 vor der Lösung dieser Frage. Es handelte sich besonders darum, die 23 privilegierten Mitglieder der Zweiten Kammer (Vertreter des Adels, der evangelischen und katholischen Geistlichkeit und der Landesuniversität) aus derselben zu beseitigen und sie durch gewählte Vertreter des Volkes, besonders durch Vermehrung der Abgeordneten der großen Städte, wie Stuttgarts, zu ersetzen, während die Privilegierten in die Erste Kammer, welche zu wenige Mitglieder zählte, überzutreten hätten.
Doch kam es zwischen der Regierung und der Kammer zu keiner Einigung, da erstere die Privilegierten durch Abgeordnete der Höchstbesteuerten ersetzen, die Kammer von gar keinem Vorrecht mehr wissen wollte. Die Zustände im Land waren im übrigen so zufriedenstellend, daß die glänzende Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums des Königs wohl berechtigt war.
Vgl. »Württembergisches Urkundenbuch« Stuttg. 1849-89, Bd. 1-5);
Pfister, Pragmatische Geschichte von Schwaben (Heilbr. 1803 bis 1827, 5 Bde.);
Derselbe, Geschichte der Verfassung des wirtembergischen Hauses (bearbeitet von Jäger, das. 1857);
Pfaff, Geschichte des Fürstenhauses und Landes Württemberg (neue Ausg., Stuttg. 1835-39, 3 Bde.);
Stälin, Wirtembergische Geschichte (Hauptwerk, das. 1841-73, 4 Bde.);
Staiger, Geschichte Württembergs (Tübing. 1875, kurzer Abriß);
P. F. Stälin, Geschichte Württembergs (Gotha [* 9] 1888 ff.);
»Illustrierte Geschichte von Württemberg« (von mehreren, Stuttg. 1886);
Fricker und Geßler, Geschichte der Verfassung Württembergs (das. 1869);
Schneider, Württembergische Reformationsgeschichte (das. 1888);
»Württemberg und sein König 1864-89, eine Festgabe« (das. 1889).