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und durch Gründung von Unterrichtsanstalten (»hohe Karlsschule«) zu glänzen. Da er keine erbberechtigten Kinder hinterließ, so folgte ihm nach seinem Tod sein Bruder Ludwig Eugen und, als dieser schon starb, der jüngere Bruder, Friedrich Eugen (1795-97), der lange Jahre in preußischen Diensten gestanden und sich mit einer Nichte Friedrichs d. Gr. vermählt hatte, weswegen seine Kinder evangelisch waren. 1796 drangen die Franzosen unter Moreau in [* 2] ein, mit denen der Herzog 17. Juli den Waffenstillstand von Baden [* 3] abschloß, gemäß welchem er seine Truppen vom Reichsheer zurückzog und eine Kontribution von 4 Mill. Gulden bezahlte; im Frieden von Paris [* 4] (7. Aug.) trat er Mömpelgard gegen das Versprechen späterer Entschädigung an Frankreich ab. Friedrich Eugen starb mit ihm endete die Reihe der katholischen Herzöge, die seit 1733 geherrscht hatten.
Württemberg als Königreich.
Friedrich Eugens ältester Sohn und Nachfolger Friedrich II. (1797-1816) nahm gegen den Willen der Stände am Krieg der zweiten Koalition gegen Frankreich teil, infolge dessen Württemberg 1800 von Moreau besetzt und gebrandschatzt wurde; der Herzog floh nach Erlangen. [* 5] Im Frieden mit Frankreich trat er alle linksrheinischen Besitzungen ab und bekam dafür durch den Reichsdeputationshauptschluß an Entschädigung: die Propstei Ellwangen, die Abteien Zwiefalten und Schönthal sowie die neun Reichsstädte: Weil, Reutlingen, [* 6] Eßlingen, [* 7] Rottweil, [* 8] Aalen, Giengen, Hall, [* 9] Gmünd, [* 10] Heilbronn, [* 11] zusammen 2200 qkm mit 124,688 Einw., und die Kurwürde. Die neuen Gebiete erhielten als Neuwürttemberg eine besondere in Ellwangen residierende Regierung und vor allem keine Landstände. Als 1805 der neue Krieg zwischen Frankreich und Österreich [* 12] ausbrach, wurde Friedrich von Napoleon zu einem Bündnis genötigt und ließ seine Truppen zu den Franzosen stoßen. Seitdem war er ein eifriger Anhänger des Kaisers und erntete reiche Belohnungen dafür: im Preßburger Frieden empfing er die österreichischen Besitzungen in Oberschwaben, die Grafschaften Hohenberg, Nellenburg und Bondorf und die Landvogtei Altdorf und durfte die Königswürde annehmen. Alt- und Neuwürttemberg wurden völlig verschmolzen, die alte Verfassung aufgehoben und das Kirchengut unter Staatsverwaltung gestellt. Nachdem der König dem Rheinbund beigetreten war, erhielt Württemberg durch die Mediatisierung mehrerer fürstlicher und gräflicher Häuser sowie durch Gebietsabtretung einen weitern Zuwachs von 160,000 Seelen und durch den Wiener Frieden Ulm, [* 13] Mergentheim [* 14] u. a., im ganzen 110,000 Einw., so daß Württemberg, das 1802 nur 650,000 Einw. gehabt, nun 1,400,000 Einw. zählte. Dafür mußte das württembergische Kontingent 1806 bis 1807 gegen Preußen, [* 15] 1809 gegen Österreich, 1812 gegen Rußland und 1813 gegen die Verbündeten kämpfen. Nach der Schlacht bei Leipzig, [* 16] in welcher eine württembergische Brigade zu den Verbündeten überging, fiel König Friedrich von Napoleon ab und erlangte von Metternich im Vertrag zu Fulda [* 17] die Garantie seines Gebiets wie seiner Souveränität, worauf die württembergischen Truppen 1814-1815 am Kampf gegen Frankreich teilnahmen.
Auf dem Wiener Kongreß sträubte er sich hartnäckig gegen jede Beschränkung seiner Souveränität und trat erst dem Deutschen Bund bei. Seinem Versprechen im Manifest vom gemäß legte er der am 15. März eröffneten Ständeversammlung einen freisinnigen Verfassungsentwurf vor; doch verlangten die Stände ihr »altes, gutes Recht« zurück und lehnten den Entwurf ab. Friedrich I. starb während der Verfassungsstreit im Land aufs heftigste tobte.
Sein Sohn und Nachfolger, König Wilhelm I. (1816-64), gelangte erst unter dem Druck der Karlsbader Beschlüsse zur Vereinbarung einer Verfassung mit den Ständen, welche verkündet wurde. Die Justiz wurde von der Verwaltung getrennt und das Land 1817 in 4 Kreise [* 18] und 64 Oberämter eingeteilt. Die katholische Kirche wurde neuorganisiert, 1817 eine katholisch-theologische Fakultät in Tübingen [* 19] und 1828 das Bistum in Rottenburg errichtet. Das Schulwesen wurde bedeutend verbessert.
Besondere Fürsorge widmete der König der Landwirtschaft und gründete 1818 die land- und forstwirtschaftliche Akademie zu Hohenheim. Ebenso war er mit Erfolg bemüht, die Finanzen des Landes zu bessern und die Steuerlasten zu mindern; er führte im Gegensatz zu seines Vaters Verschwendung einen sehr einfachen Hofhalt und hielt auch in der Staatsverwaltung auf strengste Sparsamkeit. Die Landstände zeigten sich nachgiebig und friedlich, nachdem einmal die Versöhnung erfolgt war.
Erst nach der Julirevolution wurden 1831 einige Führer der liberalen Opposition in den Landtag gewählt, aber 1833 durch die Auflösung desselben wieder beseitigt. Das Land versank wieder in ein politisches Stillleben, in welchem Gewerbe und Handel und damit der Wohlstand durch den Anschluß an den Zollverein, den Bau der ersten Staatseisenbahn u. a. langsam wuchsen. Erst 1848 brach in Württemberg wieder eine freiheitliche und nationale Bewegung aus, welcher der König sofort nachgab: das büreaukratische Ministerium Schlayer, welches seit 1833 am Ruder war, wurde schon Anfang März entlassen und 9. März die Führer der Liberalen, Römer, [* 20] Duvernoy, Pfizer und Goppelt, in das Ministerium berufen, welches 11. März liberale Reformen im Innern und die Mitwirkung zur Herstellung eines einigen Deutschland [* 21] versprach.
Nachdem der alte Landtag noch die ihm vorgelegten Gesetze über Bürgerbewaffnung, Versammlungsrecht und Ablösung der Grundlasten genehmigt hatte, wurde er 27. März aufgelöst und eine neue Kammer gewählt, welche viele demokratische Mitglieder hatte und außer einem neuen Wahlgesetz besonders die Abschaffung aller Privilegien beschloß. Die von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossenen Grundrechte wurden von der Regierung als Reichsgesetze verkündet und dem widerstrebenden König auch die Unterzeichnung der Reichsverfassung abgedrungen.
Die demokratische Agitation im Land hatte aber schon so um sich gegriffen, daß mehrere Volksversammlungen sich mit der Anerkennung der Reichsverfassung nicht befriedigt erklärten und Unterstützung des badisch-pfälzischen Aufstandes zur Durchführung derselben verlangten; um die Erhebung Württembergs zu befördern, verlegte das Rumpfparlament seinen Sitz nach Stuttgart. [* 22] Doch das Ministerium Römer schritt energisch ein, sprengte 18. Juni das Rumpfparlament durch Militär auseinander und löste den Landtag 8. Aug. auf.
Das deutschnationale Ministerium Römer hatte hierdurch Württemberg vor einem Herübergreifen des Aufstandes bewahrt. Aber nachdem dieser in der Pfalz und Baden unterdrückt worden und Österreich wieder erstarkt war, entließ der König das Ministerium und berief Schlayer wieder an die Spitze der Regierung, dem im Juli 1850 v. Linden folgte. ¶
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Der König sagte sich entschieden von Preußen los, sprach sich in schroffster Weise gegen das preußische Unionsprojekt aus und schloß sich im Oktober 1850 in Bregenz [* 24] ganz an Österreich an. Dessen Rückhalt ermutigte ihn im November 1850, nachdem die drei im August 1849, im Anfang und im Herbst 1850 durch allgemeine, direkte Wahlen zu stande gekommenen demokratischen Landesversammlungen wegen Ablehnung der Regierungsvorlagen aufgelöst worden waren, von einer Verfassungsrevision überhaupt Abstand zu nehmen, das Wahlgesetz vom aufzuheben und die Verfassung von 1819 für allein gültig zu erklären.
Die hierauf nach dem alten Wahlgesetz gewählte Zweite Kammer bestand zumeist aus Staats- und Gemeindebeamten. Der im Mai 1851 zusammentretende Landtag genehmigte die Beseitigung des Verfassungseides der Truppen, die Aufhebung der Grundrechte, die Auflösung der Volksvereine, die Wiedereinführung der Todes- und Prügelstrafe und die Befreiung der Standesherren vom Kriegsdienst; bloß die Entschädigung des Adels für seine durch die Ablösung der Grundlasten erlittenen Verluste lehnte der Landtag ab. Mit dem päpstlichen Stuhl wurde vom Kultusminister Rümelin ein Konkordat abgeschlossen, welches wichtige Hoheitsrechte des Staats der römischen Kurie abtrat, die Entscheidung über gemischte Ehen und über die Erziehung des Klerus dem Bischof überließ und das Eindringen der geistlichen Orden [* 25] erlaubte.
Dasselbe wurde als königliche Verordnung verkündet und die ständische Zustimmung nur zu den eine Gesetzesänderung erfordernden Punkten vorbehalten. Aber erst 1861, als inzwischen in Baden die Opposition gegen das dortige Konkordat gesiegt hatte, legte die württembergische Regierung dem Landtag den Vertrag mit dem Papst vor. Mit 63 gegen 27 Stimmen wurde derselbe 16. März vom Landtag verworfen und die Bitte an die Regierung gerichtet, das Verhältnis des Staats zur Kirche durch die Landesgesetzgebung zu regeln. Dies geschah durch das Gesetz vom welches der neue Kultusminister, Golther, dem Landtag vorgelegt und dieser genehmigt hatte.
In der deutschen Frage folgte Württemberg den Wünschen Österreichs, welches die partikularistischen Neigungen des Königs und des Beamtentums nicht anfocht, und als nach dem italienischen Krieg 1859 die Bundesreform wieder in Fluß kam, hielt die Regierung, auf die entschieden antipreußische Strömung im Volk sich stützend, sich möglichst zurück. Doch nahm sie an den von Bayern [* 26] angeregten mittelstaatlichen Verhandlungen über eine engere Einigung der »rein deutschen Staaten« teil und erklärte sich 1863 für das österreichische Bundesreformprojekt.
Als 1863 die schleswig-holsteinische Frage auftauchte, erkannte sie zwar den Herzog von Augustenburg als berechtigten Erben an, ging aber auf die vom Landtag verlangte energische Politik gegen die Großmächte nicht ein; auch fügte sie sich dem von Preußen 1862 abgeschlossenen französischen Handelsvertrag, um eine Auflösung des Zollvereins zu vermeiden. Als jedoch König Wilhelm starb und sein Nachfolger, König Karl, an Lindens Stelle den gemäßigt liberalen, aber entschieden antipreußischen Freiherrn v. Varnbüler an die Spitze des Ministeriums berief, entwickelte die Regierung nach innen und nach außen eine lebhaftere Thätigkeit. Sie hob die reaktionären Verordnungen über Presse [* 27] und Vereinswesen auf und beantragte 1865 beim Landtag eine bedeutende Erweiterung des Eisenbahnnetzes. In Übereinstimmung mit der Kammer erklärte sie sich gegen Preußens [* 28] Haltung in der schleswig-holsteinischen Frage, nahm an den mittelstaatlichen Konferenzen in Augsburg [* 29] und Bamberg [* 30] teil und traf schon im April 1866 militärische Vorbereitungen, für welche ihr im Juni vom Landtag 7,700,000 Gulden bewilligt wurden. Württemberg stimmte 14. Juni Frankfurt [* 31] für Österreichs Antrag auf Mobilmachung aller nichtpreußischen Bundeskorps, und während ein Bataillon Hohenzollern besetzte, stieß das württembergische Kontingent zum 8. Bundeskorps.
Obwohl die Schlacht bei Königgrätz [* 32] die kriegerische und siegesbewußte Stimmung im Volk abkühlte, trieb Varnbüler zur Fortsetzung des Kampfes, mußte sich jedoch, als die Württemberger 24. Juli bei Tauberbischofsheim schwere Verluste erlitten hatten und nach Auflösung des 8. Korps Württemberg der preußischen Okkupation offen lag, zu Verhandlungen verstehen, die 2. Aug. zu einem Waffenstillstand mit dem Befehlshaber der preußischen Mainarmee, Manteuffel, führten; der nördliche Teil des Landes wurde von den Preußen besetzt, während Hohenzollern geräumt wurde. Der Friede kam 13. Aug. zu stande und legte Württemberg eine Kriegsentschädigung von 8 Mill. Guld. auf; gleichzeitig schloß die Regierung mit Preußen ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis.
Der unglückliche Ausgang des Kriegs von 1866 hatte in Württemberg zunächst noch keine Versöhnung mit der neuen Situation in Deutschland zur Folge. Die Zweite Kammer sprach sich bei der Beratung des Friedensvertrags 11. Okt. gegen einen Anschluß an Preußen und für einen besondern süddeutschen Bund aus und genehmigte das 1867 veröffentlichte Schutz- und Trutzbündnis sowie den Vertrag über die Reform des Zollvereins nur unter dem Druck der Drohung Preußens, daß Württemberg im Fall der Ablehnung eines der Verträge aus dem Zollverein ausgeschlossen werden würde.
Bei den Wahlen für das Zollparlament wurden sämtliche Kandidaten der nationalen Partei geschlagen und nur Gegner der Einigung mit Preußen, Großdeutsche, Ultramontane und Demokraten, gewählt. Hierbei hatte die Regierung nach Kräften mitgewirkt. Nun folgten im Juni 1868 die Wahlen für die Kammer nach dem neuen Wahlgesetz, das direkte und geheime Wahl vorschrieb. Hierbei erlitt die Regierung eine entschiedene Niederlage durch die von ihr eben begünstigten Großdeutschen und Demokraten, die 45 Mandate (von 70) erlangten.
Durch diesen Sieg angefeuert, setzte die Demokratie eine allgemeine Agitation gegen das 1868 vom Kriegsminister v. Wagner mit Mühe durchgesetzte Kriegsdienstgesetz, das »Fluchgesetz«, ins Werk. Dasselbe war vom Landtag nur mit bedeutenden Abschwächungen der preußischen Grundsätze über Wehrpflicht und Heeresorganisation angenommen worden. Nun forderte aber die Demokratie dessen Abschaffung und Einführung der wahrhaft allgemeinen Dienstpflicht mit militärischer Jugendvorbereitung und kurzer Präsenz. Als die Kammern im März 1870 eröffnet wurden, stellten Großdeutsche und Demokraten einen Antrag auf Herabsetzung der Präsenz und Verminderung der Heeresausgaben, der von der Finanzkommission zur Annahme empfohlen wurde. Das Ministerium war über die einzunehmende Haltung uneinig und half sich 24. März durch Vertagung der Kammern zunächst aus der Verlegenheit.
Die französische Kriegserklärung im Juli 1870 gab den Dingen eine ganz andre Wendung. Der im partikularistischen Stillleben eingeschlummerte deutsche Patriotismus erwachte und erhob sich für die ¶