ganz oder zum Teil beseitigt worden. Ebenso wurde durch
Gesetz vom (jetzt
Reichsgesetz) die Bestimmung der Zinshöhe
der freien Vereinbarung überlassen. Doch kann der
Schuldner, welcher nicht etwa
Kaufmann ist, einen
Vertrag, der mehr als 6 Proz.
ausbedingt, unter allen Umständen sechsmonatlich kündigen. Diese Kündigungsbefugnis kann durch Privatabkommen
nicht ausgeschlossen werden. Die landesgesetzlichen Bestimmungen über
Zinseszins und über die gewerblichen Pfandleihanstalten
wurden durch das
Reichsgesetz nicht weiter berührt.
Die vollständige Freigabe der vertragsmäßigen
Zinsen hatte, besonders in einzelnen Gegenden und Berufsklassen, verschiedene
Mißstände hervorgerufen. Diese Umstände führten in
Österreich
[* 2] zu einer Änderung der
Gesetzgebung
(Gesetze vom und
betreffend Abhilfe wider unredliche Vorgänge bei Kreditgeschäften für
Galizien,
Lodomerien,
Krakau
[* 3] und die
Bukowina). Auch
für
Deutschland
[* 4] wurde unter dem ein
Gesetz erlassen, welches gegenüber der frühern Begriffsbestimmung des Wuchers
als Überschreitung des gesetzlich bestimmten Zinsmaximums denselben als
Forderung vonZinsen auffaßt,
welche in auffälligem Mißverhältnis zum geliehenen
Darlehen stehen, und die Bestimmung der Strafbarkeit dem richterlichen
Ermessen überläßt.
Das
Gesetz, welches als § 302 a bis d in das deutsche
Strafgesetzbuch eingestellt wurde, bestimmt:
»Wer unter Ausbeutung der
Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines andern für ein
Darlehen oder
im Fall der
Stundung
einer Geldforderung sich oder einem Dritten Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen
Zinsfuß
dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des
Falles die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der
Leistung stehen, wird wegen Wuchers ... bestraft«.
Ebenso verboten ist die Ausbedingung wucherlicher Vermögensvorteile auf Umwegen, d. h.
verschleiert oder wechselmäßig oder unter Verpfändung der
Ehre, auf
Ehrenwort, eidlich oder unter ähnlichen
Versicherungen
oder Beteurungen. Mit
Strafe bedroht sind ferner wissentlicher
Erwerb, Weiterveräußerung und Geltendmachung wucherlicher
Forderung von seiten eines Dritten.
Höher bestraft wird gewerbs- und gewohnheitsmäßiger Wucher Anschließend hieran wurden einzelne
Bestimmungen über das
Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft erlassen.
(lebendige Kraft), die einem bewegten
Körper innewohnende Fähigkeit,
Arbeit zu leisten, d. h. einen entgegenwirkenden
Widerstand zu überwinden. Wird z. B. ein
Körper lotrecht aufwärts geworfen, so überwindet
er denWiderstand
der ihm entgegenwirkenden
Schwere und leistet dabei eine
Arbeit, welche gleich ist dem
Produkt aus der entgegenwirkenden
Kraft
[* 11] und der
Höhe, bis zu welcher er emporgestiegen ist. Angenommen, der
Körper werde mit einer
Geschwindigkeit von 9,8 m emporgeworfen,
so ist bekannt (s.
Fall), daß er, bis seine
Geschwindigkeit erschöpft ist, 4,9 m hoch steigt.
Ist dieser
Körper nun 1 kg schwer, so hat demnach die ihm mitgeteilte
Anfangsgeschwindigkeit ihn befähigt, den
Widerstand
von 1 kg auf 4,9 m Weglänge zu überwinden oder eine
Arbeit von 4,9 Arbeitseinheiten
(Meterkilogrammen) zu leisten.Denken
wir uns nun dem
Kilogramm die doppelte
Anfangsgeschwindigkeit von 19,6 m erteilt, so wissen wir, daß er nun die vierfache
Höhe, nämlich 19,6 m, erreichen wird und demnach mit der doppelten
Geschwindigkeit eine viermal so große
Arbeit zu verrichten
vermag.
Mit einer dreimal so großen anfänglichen
Geschwindigkeit (29,4 m) erreicht er die neunfache
Höhe (44,1m) und leistet demnach eine neunmal so große
Arbeit. Wir sehen also, daß die dem bewegten
Körper innewohnende Arbeitsfähigkeit
oder seine Wucht dem
Quadrat seiner
Geschwindigkeit proportional ist.
Wenn der aufwärts geworfene
Körper 2 kg schwer ist, so wird
die bei seiner
Hebung
[* 12] geleisteteArbeit natürlich verdoppelt, wiegt er 3 kg, so wird sie verdreifacht
sein etc.; die Wucht des geschleuderten
Körpers ist demnach auch seinem
Gewicht oder auch seiner
Masse proportional.
Man könnte demnach die Wucht eines bewegten
Körpers unmittelbar durch das
Produkt aus seiner
Masse und dem
Quadrat seiner
Geschwindigkeit
ausdrücken, wie dies auch früher üblich war.
Da aber die so erhaltenen
Zahlen immer doppelt so groß
ausfallen als die entsprechenden Arbeitsgrößen, so ist man übereingekommen, die Wucht oder
»lebendige Kraft« eines bewegten
Körpers durch das halbe
Produkt seiner
Masse mit dem
Quadrat seiner
Geschwindigkeit auszudrücken.
Man erhält so in
Meterkilogrammen ausgedrückt die
Arbeit, welche der bewegte
Körper bis zur völligen
Erschöpfung seiner
Geschwindigkeit zu leisten vermag. Nachdem der emporgeworfene
Körper seine größte
Höhe erreicht hat,
fällt er wieder zurück und besitzt unten angekommen wieder dieselbe
Geschwindigkeit und demnach auch die nämliche Wucht, mit
welcher er vorher emporstieg. Indem aber die
Schwerkraft den
Körper nach abwärts in
Bewegung setzt, hat
sie denWiderstand zu überwinden, mit welchem die träge
Masse des
Körpers der
Beschleunigung widerstrebt, und leistet eine
Arbeit, welche gleich ist dem
Produkt aus
Schwerkraft und Fallhöhe, also gleich der Wucht, mit welcher der
Körper unten anlangt.
Die
Arbeit, welche dieKraft leisten mußte, um den
Körper in
Bewegung zu setzen, ist sonach ungeschmälert
in dem bewegten
Körper als dessen Wucht enthalten, sie ist gleichsam in ihm aufgespeichert, stets bereit, in Überwindung eines
Widerstandes als gleich große Arbeitsleistung wieder verausgabt zu werden. Vgl.
Kraft.
Opern: »Vineta«, »Stern von Turan«, »Faublas«, »A-ing-fo-hi« und »Die
Offiziere der Königin«, ein Violinkonzert, eine in Köln
[* 16] preisgekrönte Symphonie, Variationen und russische Suite für Orchester,
die Kantate »Der Wasserneck« sowie zahlreiche Gesänge für eine und mehrere Stimmen. Wüerst wurde 1856 zum königlichen Musikdirektor, 1874 zum
Professor, 1887 auch zum Mitglied der Berliner
[* 17] Akademie der Künste ernannt und starb in Berlin.
- Seine Gattin Franziska, geb. zu Graudenz
[* 18] als Tochter des Oberlandesgerichtsrats Weimann, bildete sich in Berlin
unter Jähns' und Sterns Leitung zur Sängerin aus und fand, nach jahrelangen glänzenden Erfolgen im Konzertsaal, ebenfalls
an der Kullakschen Akademie, wo sie seit 1874 die Gesangsklassen leitet, einen ausgedehnten Wirkungskreis.
Sie starb in Berlin.