van
Putten, der, eines Mordanschlags gegen den
Prinzen von
Oranien fälschlich beschuldigt, in das Gefängnis geworfen worden
war, in diesem besuchte, entstand ein Volksauflauf, der
Pöbel erbrach das Gefängnis und brachte beide
Brüder auf grausame
Weise (sie wurden buchstäblich in
Stücke gerissen) ums
Leben. Die
Generalstaaten forderten vom
Statthalter Untersuchung
und Bestrafung der
Mörder, die aber nie erfolgte. Die
»Mémoires de
Jean de Witt« (Regensb. 1709) sind nur eine französische
Bearbeitung von de la
Courts »Aanwysing der heilsame politike gronden en maximen van de
Republike van
Holland«
(Leid. 1671),
1) Pieter de, genannt
Candido, niederländ.
Maler und Bildhauer, geboren um 1548 zu
Brügge,
kam frühzeitig mit seinen Eltern nach
Florenz,
[* 5] soll dort bei
Vasari gelernt haben, dessen Mitarbeiter er bei verschiedenen
dekorativen
Malereien in
Rom und
[* 6]
Florenz war, und nahm den
NamenCandido
(Weiß) an, den er fortan beibehielt. 1586 wurde er von
dem
HerzogWilhelm V. von
Bayern
[* 7] nachMünchen
[* 8] berufen, wo er eine reiche Thätigkeit als
Maler, Zeichner,
Dekorateur und Bildhauer entfaltete. 1602 wurde er Hofmaler des
HerzogsMaximilian. Er starb 1628 in
München.
3)
Karl, Rechtsgelehrter u. ausgezeichneter Danteforscher, geb. zu
Lochau bei
Halle,
[* 20] machte schon in früher
Jugend, namentlich in den
Sprachen, so aufsehenerregende Fortschritte
(vgl. die pädagogisch wichtige
Schrift seines
Vaters: »Karl Witte der jüngere, oder
Erziehungs- und Bildungsgeschichte desselben«
Leipz. 1819, 2 Bde.),
Nach seiner Rückkehr (1816) wollte er sich an der
Universität zu
Berlin habilitieren; doch machte ihm die Juristenfakultät
wegen seiner
Jugend Schwierigkeiten, und das
Ministerium bewilligte ihm daher eine Unterstützung zu einer litterarischen
Reise.
Witte widmete sich während eines mehr als zweijährigen Aufenthalts in
Italien
[* 28] zum Teil juristischen Forschungen,
vorzugsweise aber dem
Studium der
Kunstgeschichte und italienischen Litteratur. 1823 wurde er außerordentlicher, 1829 ordentlicher
Professor der
Rechte zu
Breslau
[* 29] und später nach
Halle versetzt, wo er 1855 zum
Ordinarius der Juristenfakultät aufrückte und
zum
GeheimenJustizrat ernannt ward. Er starb daselbst. Von seinen juristischen
Arbeiten ist »Das
preußische Intestaterbrecht« (Leipz. 1838) hervorzuheben.
der er eine metrische, reimlose
Übersetzung dieses Gedichts mit
Kommentar (das. 1865; 3. Aufl. 1876, 2 Bde.)
sowie
Ausgaben von
Dantes
»De monarchia« (2. Aufl.,
Wien
[* 31] 1874) und der
»Vita nuova« (Leipz. 1876) folgen ließ. Auch
bearbeitete er die 5.
Auflage von
Kannegießers Übersetzung der »Göttlichen
Komödie« (Leipz. 1873, 3
Tle.). Außerdem nennen
wir von ihm: »Alpinisches und
Transalpinisches« (Berl. 1858) und »Dante-Forschungen«
(2 Bde.,
Halle 1869 u. Heilbr. 1879). Die unter dem Protektorat des
Königs von
Sachsen
[* 32] gegründete deutsche
Dante-Gesellschaft hat Witte zum eigentlichenUrheber. -
Sein Sohn
Hermann
Witte, geb. zu
Breslau,
Professor der
Rechte in
Greifswald,
[* 33] wo er starb, schrieb: »Die Bereicherungsklagen
des gemeinen
Rechts«
(Halle 1859) und »Das Interdictum
uti possidetis« (Leipz. 1863).