Erreichung des
Zwecks es ist. Der
Zweck des Willens unterliegt seiner Löblichkeit oder Schändlichkeit, Erlaubtheit oder Unerlaubtheit
nach der Beurteilung durch die praktische, seiner Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit nach einer solchen durch die theoretische
Vernunft (s.
Vernunft). Die
Mittel unterliegen, ihrer Erlaubtheit oder Unerlaubtheit nach, gleichfalls der Beurteilung durch
die praktische, ihrer Durchführbarkeit nach, der durch die theoretische
Vernunft, ihrer Zweckmäßigkeit
oder Unzweckmäßigkeit nach in Bezug auf den
Zweck aber noch überdies einer Beurteilung durch den
Verstand (s. d.). Je nachdem
das
Urteil der praktischen
Vernunft auf den Willen bestimmend (als
Motiv) wirkt, das von jener für gut Erklärte gewollt, das
von jener für schlecht Erklärte unterlassen wird (sittliche oder
Willensfreiheit, Herrschaft der
Vernunft
über den Willen), oder der Wille sich selbst bestimmt (transcendentale
Freiheit, Willkürherrschaft des Willens) oder, statt
durch das
Urteil der
Vernunft, durch jenes der Un- oder Scheinvernunft bestimmt wird (sittliche Knechtschaft, Herrschaft der
Un- oder Scheinvernunft über den Willen), wird der Wille als moralisch oder unmoralisch unterschieden.
Je nachdem das
Urteil der theoretischen
Vernunft (über Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit) auf den Willen bestimmend wirkt,
so daß der als unerreichbar eingesehene
Zweck fallen gelassen wird oder der Wille trotzdem an seinem
Zweck beharrt, wird derselbe
als klug oder unklug unterschieden. Je nach der Angemessenheit oder Unangemessenheit der
Mittel wird der
Wille verständig oder unverständig genannt.
Der moralische (freie) Wille ist daher keineswegs unmotiviert, die (transcendental freie)
Willkür grundlos, aber nicht moralisch,
der unmoralische Wille motiviert, aber unfrei. Da der gebotene oder erlaubte
Zweck möglicherweise unerreichbar, der erreichbare
Zweck aber verboten sein kann, so muß der moralische Wille mit dem klugen (der unmoralische
mit dem unklugen) Willen ebensowenig wie, da der
an sich erreichbare
Zweck mit unpassenden
Mitteln erstrebt werden kann, der
kluge Wille mit dem verständigen (der unkluge mit dem unverständigen) Willen in
Eins zusammenfallen.
Die Willensbestimmung gründet
sich hier namentlich auf die bestimmte Absicht, ein
Rechtsgeschäft mit rechtlicher
Wirkung vorzunehmen. Da diese fehlt, wenn
der Handelnde durch
Zwang,
Betrug oder
Irrtum (errantis non est voluntas) zu dem
Geschäft veranlaßt ist, so sind alle so entstandenen
Geschäfte ebenso ungültig und rechtlich unwirksam, als Äußerungen des
Scherzes, alle mit so schweren
Bedingungen belasteten
Dispositionen, daß daraus der Mangel des
Ernstes hervorgeht, alle bloß gelegentlichen Äußerungen, Simulationen etc. wegen
Mangels der Willensernstlichkeit keine rechtliche Verpflichtung begründen. Die Willensbestimmung ergibt sich aus der Willenserklärung
(voluntatis declaratio), die entweder ausdrücklich, also durch klare, unzweifelhafte, mündlich oder
schriftlich ausgedrückte
Worte, Kopfschütteln, Kopfnicken etc., oder stillschweigend, d. h.
durch solche
Worte oder
Handlungen kundgegeben ist, woraus sich mit Zuverlässigkeit auf die Willenserklärung schließen läßt,
oder vermutet wird, wenn weder aus
Worten noch
Handlungen, die auf den vorliegenden
Fall Beziehung haben, sondern aus andern
wahrscheinlichen
Gründen unter Zustimmung der
Gesetze auf eine Willenserklärung geschlossen werden kann. Über den »letzten
Willen« s.
Testament. Im
Strafrecht hängt die Zurechnungsfähigkeit von der
Willensfähigkeit und
Willensfreiheit ab; daher
widerrechtlicher (böser) Wille s. v. w.
Dolus (s. d.).
Vgl. auch
Ch. Le
[* 8]
Blanc, Catalogue de l'œuvre de J. G. Wille (Par. 1847).
2) Eliza, Romanschriftstellerin, geb. zu
Itzehoe in
Holstein als Tochter des
HamburgerReedersR. M.
Sloman, verheiratete
sich mit dem geistvollen Journalisten
François Wille, verließ mit demselben 1851
Hamburg
[* 9] und ließ sich nach längern
Reisen
auf dem
Gut Mariafeld bei
Meilen am
ZüricherSee nieder.
Ihren noch unter dem
Namen Eliza
Sloman erschienenen
»Dichtungen« (Hamb.
1836) folgten die
Romane:
»Felicitas« (Leipz. 1850, 2 Bde.)
und
»JohannesOlaf« (das. 1871, 3 Bde.)
sowie die Novellensammlung
»Stillleben in bewegter Zeit« (das. 1878, 3 Bde.),
von denen der erstere durch eine außerordentliche Feinheit der psychologischen
Entwickelung und sorgsamste Detaillierung,
der zweite durch einen großartigen Zug
der
Charakteristik, beide aber ebenso wie die
Erzählungen durch die Mannigfaltigkeit des
in ihnen gespiegelten Weltlebens, durch psychologische Tiefe, Feinheit und Mannigfaltigkeit sich zu wirklich
dichterischer Bedeutung erhoben.
Goethe lernte die anmutige, dichterisch wie musikalisch sehr begabte Frau 1814 kennen, als er vorübergehend im Hause seines
Freundes Willemer (der sogen. Gerbermühle bei Frankfurt) verweilte, und fand in ihr die bestimmte persönliche Erscheinung für das
Bild der Suleika in seinem »Westöstlichen Diwan«, an dem er damals dichtete, und in welchem verschiedene
Gedichte (z. B. »An den Westwind«) thatsächlich von ihr herrühren. Das ganze Verhältnis ist erst neuerlich durch die Veröffentlichung
des »Briefwechsels zwischen Goethe und Marianne v. Willemer« (hrsg. von Creizenach, 2. Aufl., Stuttg. 1878) allgemeiner bekannt geworden.